Jugendamt will Grund der Kündigung wissen

5 Antworten

Natürlich darf sie das: Der Kindsvater ist zum Unterhalt verpflichtet.

Und es gibt einfach zu viele Beispiele, an denen Väter sich dem Unterhalt dadurch entziehen, indem sie sich -- manchmal auch nur scheinbar!!-- kündigen lassen oder von selbst kündigen um dann mit Scheinselbständigkeit, anderen Arbeitsbedingungen und sonstigen Tricks wieder arbeiten. Oder Schwarzarbeit... Und wenn er sich plötzlich anders verhalten haben sollte als bisher... um die Kündigung zu provozieren (und das wäre wirklich nicht das erste Mal, dass die Welt das sieht) .... dann wäre das schon ein schwieriges Verhalten.

dann geht es vielleicht gar nicht mehr um den Unterhalt... sondern um die Zuverlässigkeit-

Letztlich: Sein Umgangsrecht!

Strebt die Mutter seiner Tochter evtl. das alleinige Sorgerecht an?

Sollte er da gekündigt haben, würde sich jeder Wolf über das leckere Zusatzessen freuen, dass ihm da vor die Nase gelegt wurde

Was mich schon wundert ist: das solche Fragen kommen würden. müsste er wissen. Und selbst wenn nicht.... wenn die Firma Pleite geht oder betriebsbedibgte Kündigungen... wo wäre das Problem?

Alleine die Fragestellung lässt ja schon vermuten, dass der Kindsvater sich nicht astrein verhalten hat. Mit dem Vorgesetzten gestritten... einem Arbeitskollegen aufs Maul gehauen, wiederholt alkoholsiert... 3.4 Abmahnung wegen Unpünktlichkeit... schlechte Ausführung der Arbeit führt zu Schadensersatzforderungen des Kunden.... die Liste der Möglichkeiten ist lang.

Von was lebt er jetzt? Hälst du ihn aus? Neuer Job in Sicht... oder (und das befürchtet anscheinend das Jugendamt) zunächst wohl "schwer vermittelbar... mit Aussicht auf Langzeitarbeitslosigkeit?"

Naja... ihr werdet Euren Weg finden-

Norbert

ja, das darf sie. Das Amt will wissen, ob die Kündigung leichtfertig von deinem Lebensgefährten herbeigeführt wurde.

Wenn es keine betriebsbedingte Kündigung war, sondern eine, die in der Person des Vaters lag, dann darf der Unterhalt nicht gekürzt werden.

Es könnte ja auch sein,das er die Kündigung selber herbeigeführt hat !

Das könnte nämlich dann zur Folge haben,das er den beantragten Unterhaltsvorschuss,den die EX - beim Jugendamt beantragt,dann zurück zahlen muss,was bei einer nicht selbst verschuldeten Kündigung nicht der Fall ist,wenn man unter dem Selbstbehalt von 800 € liegt.

ah ok. Nein sowas macht er nicht. Mein Gott die behandeln einen wie einen schwer Verbrecher! Na dann teilen wir der Ollen mal den Grund mit, dass sie Ihre Ruhe hat und am Wochenende ruhig schlafen kann.

@Jesse1985

ach komm....die tut doch auch nur ihre Plicht , die will euch bestimmt nicht persönlich damit ärgern.......sie hat ihre Vorschriften und danach muß sie nunmal arbeiten ;)

na klar darf sie das. wenn er es nicht begründen kann oder will, oder es einen niederen grund gibt, können und werden leistungen gekürzt werden! denn jetzt zahlt er schließlich nicht mehr den unterhalt, sondern die zuständige stelle. und die darf und will ALLES wissen

Ja aber er ist doch gekündigt worden, was kann er denn dafür? Das versteh ich jetzt nicht ganz

@Jesse1985

aber warum ist er gekuendigt worden, das ist doch die Frage.

Hat die Firma nicht mehr genug Umsatz und musste sich deswegen von einem Mitarbeiter trennen oder kam er staendig zu spaet zur Arbeit oder die Kunden haben sich staendig ueber ihn beschwert und er war nicht tragbar fuer die Firma.

Ist doch ganz einfach, wenn er ganz normal wegen normalem Stellenabbau gekuendigt wurde, dann legt die Kuendigung beim Jugendamt vor und gut ist es.

Ein Unterhaltspflichtiger darf nicht seine Pflichten zur und auf der Arbeit vernachlaessigen, nur um keinen Unterhalt mehr leisten zu koennen und das wollen sie eben pruefen. Weiterhin, falls er in einer sehr groessen Firma arbeitet oder langjaehrige Rechte hat, wird wohl auch nachgefragt werden, ob ein Sozialplan vorliegt und ob er ggf. gegen die Kuendigung vorgegangen ist, falls das moeglich ist.

Es gibt ja z.B. auch Mitarbeiter, die waeren nach Sozialplan (er hat Unterhaltspflichten, andere vielleicht nicht und muessen zuerst entlassen werden) noch gar nicht dran, gekuendigt zu werden, nehmen aber ein paar Euro Abfindung und machen den Platz fuer einen anderen Mitarbeiter frei. Das darf ein Unterhaltspflichtiger nicht. Weiterhin koennte auch noch geprueft werden, ob er eine Abfindung erhalten hat, mit der er ja weiter Unterhalt zahlen koennte, das sind ja auch EInnnahmen.