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Jugendamt für Tiere II Und wie soll das dann rechtlich laufen?

gefragt von SchafileinSchafilein am 24.10.2009 um 20:14 Uhr

Also vielen lieben Dank für die Antworten, in den meisten stand das man sich ans Tierheim, Tierschutzverein oder Verbund wenden kann da kam dann gleich meine neue Frage, wenn ich doch dann zum Tierschutzverein gehe, wie sieht das denn dann rechtlich aus? Weil das Tier ist ja letztendlich Besitzer von dem "Miesbehandler" (Tolles Wort ist mir gerade nichts besseres eingefallen) Kann man denn dann das Tier einfach "abholen" lassen? Ich glaube nicht, weil der "Miesbehandler" kann doch dann rechtlich eingreifen? Ist wohl letztendlich schwer nachzuweisen... :-(

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Tierheim x 445

anonym
beantwortet von Gusser93 am 24. Oktober 2009 20:18
1x
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Ich kenne das so das ein Tierarzt prüft ob das Tier verletzungen aufweist, nicht artgerecht gehalten wird etc. ist dies der Fall wird eine Frist gestellt und sollten diese Dinge nicht behoben sein wird das tier dem Besitzer abgenommen, da es auch Rechte besitzt.



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