Frage von layla1237 25.04.2012

Jugendamt angst alleine hinzugehen

  • Antwort von Helmi123 25.04.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Wenn Deine Freundin bescheid weiß, nimm sie doch mit. Vieleicht auch einen Verwandten. Wenn Du Dir es zutraust, kannst Du natürlich auch alleine gehen. Aber bitte, bitte gehe!! Wenn Du schon sagst, dass Du gerne ins Heim willst, ziehe das jetzt durch!

    Es tut mir auch wirklich leid, dass Du solche Eltern hast. Ich wünsche Dir das Allerbeste für die Zukunft. :)

  • Antwort von feather200 25.04.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Das Jugendamt würde deine Eltern benachtigen. Wenn du wirklich ins Heim möchtest, dann rede mit denen. Erzähle das du Angst vor weitere Schläge hast, nachdem deine Eltern davon erfahren. Wenn du am gleichen Tag ins Heim kannst, kommt glaube ich jemand vom Jugendamt auf jeden Fall mit zu dir nachhause damit dir nichts passiert. Dem Jugendamt ist wichtig, das Kinder sicher sind und in guten Verhältnissen aufwachsen. Wenn dies nicht der Fall ist dann handeln sie!

    Und genau dann, wenn das Kind selber zum Jugendamt geht, müssen sie schnell handeln.

    Hoffe ich konnte dir weiterhelfen :)

  • Antwort von LucieTommy 25.04.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Schau mal, was da steht: "...Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen – Eingriffe ins Sorgerecht

    Jugendämter dürfen und müssen unter bestimmten Voraussetzungen eine sogenannte Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen durchführen (§ 42 SGB-VIII).

    Die wichtigsten Voraussetzungen sind: 1. Das Kind oder der Jugendliche bittet selbst darum, in Obhut genommen zu werden, oder 2. eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen erfordert die Inobhutnahme, beispielsweise wenn eine so genannte Gefährdungsmeldung eingereicht worden ist.

    Findet eine Inobhutnahme gegen den Willen der Sorgeberechtigten statt, muss das Jugendamt das Kind an den/die Sorgeberechtigten mit Ablauf des nächsten Tages herausgeben, wenn bis dahin nicht eine Entscheidung des Familiengerichtes herbeigeführt wurde, welche anderes besagt. Das Familiengericht trifft gemäß den § 1666 und § 1666a BGB geeignete Maßnahmen, um die Gefahr abzuwenden, wenn die Eltern nicht willens oder in der Lage sind, dies selbst zu tun. Maßnahmen, die mit einer Trennung des Kindes von der Familie verbunden sind, gelten nur als zulässig, wenn die Gefahr nicht auf andere Weise wirkungsvoll beseitigt werden kann..." http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendamt

    Das würde bedeuten: Du könntest hingehen und müsstest dann gar nicht wieder zurück, wenn es wirklich so schlimm bei Dir zu Hause ist und Du darum bittest.

  • Antwort von MissEva2 14.10.2012

    Hey,

    ich muss dasselbe durchmachen. Hast du schon was dagegen unternommen ?? Wenn Ja, was denn ?? War es nützlich oder hat es nichts gebracht ?? Ich wäre dir wirklich sehr dankbar wenn du mir antworten könntest.

    LG,

    Eva

  • Antwort von Silke2 25.04.2012

    Hast du denn keinen Vertrauenslehrer, der würde sich auch die Zeit nehmen um mit dir zum Jugendamt zu gehen, und er würde deine (vielleicht schlechte) Schulbereitschaft verstehen und dich auch in der Schule beiseite stehen können. Aber dem Jugendamt, von deinem häuslichen Heck-Hack solltest du schon berichten, die werden dir umgehend helfen.

  • Antwort von adianthum 25.04.2012

    Ich weiß ja nicht wie alt du bist, aber mein Rat sieht da etwas anders aus.

    Zuerst würde ich an deiner Stelle zu einer Vertrauensperson gehen die erwachsen ist und Schweigepflicht hat- als da wäre z.B. dein Haus/Kinderarzt- musst deinen Eltern ja nicht sagen warum du hinwillst. Dann gibt es noch Familienberatungsstellen mit Sozialarbeitern- z.B. bei der Caritas, SOS- Familienhilfe....usw. Musst mal Im telefonbuch nachschauen. Dort gehst du zuersteinmal zu einem Gespräch und redest mit einem Sozialarbeiter oder Psychologen. Vertrauenslehrer ist auch eine Möglichkeit oder Schulsozialarbeiter.

    Und dann erst würde ich den Schritt zum Jugendamt machen- und zwar mit einem der Sozialarbeiter zusammen! Es ist besser, wenn du jemanden an deiner Seite hast, der im Umgang mit dem Jugendamt vertraut ist. Beim JA sind sie häufig so überarbeitet, dass sie Einen wieder wegschicken, wenn er nicht gerade mit deutlich sichtbaren blauen Flecken usw. ankommt.

    Und meine Rfahrung war- leider!- als ich der Freundin meiner Tochter helfen wollte, dasss die dann zu einem Gespräch eingeladen wurde, aber als sie dort ankam, saß ihre Mutter schon dort! Das war gräßlich für das Mädel.

    Such dir einen kompetenten Erwachsenen der dich begleitet, dann werden sie dich nicht so schnell beim JA "abbügeln".

  • Antwort von jimpo 25.04.2012

    Du brauchst keine Angst zu haben.Geh zum Jugendamt und erzähle alles. Die werden Dich beschützen und sich Deinen Vater vorknöpfen. Das ist so billig sich an Kinder zu vergreifen.

  • Antwort von waldfrosch 25.04.2012

    Menschenkind

    Oje ........Vielleicht könntest du erst einmal hier ein Gespräch suchen ,da bekommst du sicher Unterstützung ... (Das Jugendamt bringt Kinder in solchen Fällen dann sofort wo anders unter )

    Habe Mut hier kannst du fragen was dann gernau passieren wird wenn du zum Jugendamt gehst .

    Kinder- und Jugendtelefone sind oft nur eine erste Anlaufstelle.

    Wie geht es weiter?

    Die Berater können dir Ansprechpartner vor Ort nennen, die dir ganz konkret helfen, die Probleme zu lösen.

    Viel Glück !

    www.kummernetz.de

  • Antwort von Tacitaa 25.04.2012

    Da musst du unbedingt hin! Und keine Angst, wenn du ihnen erzählt, was bei dir los ist, schützen die dich auf jeden Fall!

  • Antwort von Emmsche 25.04.2012

    Ich würde auf jeden Fall hingehen, denn dafür kann dein Vater in den Knast. Mit einer Freundin wäre es auch gut, auch wenn du das nicht so toll findest, sie kann dir dabei sehr helfen. Aber GEH AUF JEDEN FALL HIN!!

  • Antwort von sachsenqueen 25.04.2012

    Geh schnellstens zum Jugendamt. Wenn das alles stimmt was du schreibst, dann musst du geschützt werden. Du musst keine Angst haben.

  • Antwort von Knoedelfussel 25.04.2012

    ja wenn du das sagst, hat das jugendamt schweigepflicht. wenn du aber ins heim willst, werden deine eltern benachrichtigt. das ist ja klar, die wissen ja nicht wo du bist. aber wenn du das was du heier geschrieben hast dem jugendamt sagst, werden die dich vlt gar nicht zu deinen eltern zurück lassen... und erstma bei einer freundin penne lassen. sie werden das dann zuhause kontrollieren.

  • Antwort von Lirafoli 25.04.2012

    das jugendamt kennt sich mit sowas aus, die werden nichts tun was du nicht willst. wenn du nicht mit freundinen hingehen willst, frag vllt. verwandte oder bekannte denen du vertraust. ansonsten musst du dich durchringen und alleine oder mit ner freundin gehen. das wichtigste ist, dass es nicht so weiter geht wie bisher.

  • Antwort von geileskind 25.04.2012

    Also ich würde auf jeden Fall zum Jungendamt dann dieses Problem ist ziemlich groß und sollte ganz schnell gelöst werden. Jugentamt hat Schweigepflicht und sie werden es deinen Eltern bestimmt nicht sagen :-)

  • Antwort von Findelkind98 25.04.2012

    Geh mal hin.

    Die schützen Dich.

    Du kannst auch Deinen Vater bei der Polizei anzeigen.

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