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Juckpulver --strafbar?

gefragt von Wollywell am 16.05.2009 um 21:07 Uhr

Hallo,

ich möchte jemanden etwas fieses machen. Ich will Juckpulver an deren Kleider streuen. Ist es strafbar?

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Spaß x 970

MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 16. Mai 2009 21:08
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Wenn die Person allergisch darauf reagiert, ja, nämlich wegen Körperverletzung! Bei Lebensgefahr evtl. sogar wegen gefährlicher Körperverletzung. Ansonsten nicht, den Straftatbestand "Grober Unfug" gibt es nicht mehr!

Kommentar von Colazero am 18. Mai 2009 07:36

Dazu muss der Juckpulver verstreuer aber wissen das das Gegenüber darauf allergisch reagiert. Ansonsten bleibt es bei einer fahrlässigen Körperverletzung.


Fusseli
beantwortet von Fusseli am 16. Mai 2009 21:08
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körperverletzung vielleicht, aber scheißdrauf

Kommentar von crazyone1989 am 16. Mai 2009 21:19

Hihi, ja. Das wär mir auch die Anzeige wert :) Wird eh eingestellt, is ja niemand verletzt.

Verstecken und Filmen nicht vergessen!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 16. Mai 2009 21:21

solche Ratschläge sind grob fahrlässig. Eventuell kann man sogar dich wegen Anstiftung dran bekommen. Allein schon das Filmen ist nicht erlaubt! Wenn dir jemand ins Gesicht spuckt bist du auch nicht verletzt!

Kommentar von Wollywell am 16. Mai 2009 21:21

Kann ich dir berichten wie sich die tunten gekratzt haben hahaha

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 16. Mai 2009 21:24

man merkt schon, daß es dir anscheinend ziemlich an Intelligenz mangelt! Ich hoffe es wird teuer für dich!

Kommentar von Wollywell am 17. Mai 2009 10:49

dann schick ich dir die Rechnung wegen blöder Bemwekungen die sowieso niemanden interessieren.


anonym
beantwortet von jockl am 16. Mai 2009 21:09
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Ja, es könnte als Körperverletzung bezeichnet werden.


gelbsucht1234
beantwortet von gelbsucht1234 am 16. Mai 2009 21:08
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ya das sit körperverletzung, wenn er dann noch dagegen alergisch ist, biste richtig gefi****


ibicks
beantwortet von ibicks am 16. Mai 2009 21:08
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darfst dich halt nicht erwischen lassen


auchmama
beantwortet von auchmama am 16. Mai 2009 21:08
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Ja Lebenslänglich und die Reinigung bezahlen...;-)


anonym
beantwortet von crazyone1989 am 16. Mai 2009 21:10
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Das ist nicht strafbar.

Ist eine gute Möglichkeit dich zu rächen und deinen Spaß zu haben, ohne dass du denjenigen richtig verletzt. Gute Idee!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 16. Mai 2009 21:19

kennst du dich aus? Ich denke nicht! Natürlich kann dies als Körperverletzung ausgelegt werden

Kommentar von crazyone1989 am 16. Mai 2009 21:22

Kann, muss aber nicht... ja ich kenn mich aus.

Jetz macht doch net so einen Wind wegen einem Bisschen Juckpulver. Das kenn ich schon seit dem Kindergarten und fast jeder hat schon mal einen Streich damit gespielt.


tauben
beantwortet von tauben am 16. Mai 2009 21:08
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nein ist es nicht soll es auch mal einer bei dir machen


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 16. Mai 2009 21:08
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Strafbar wahrscheinlich nicht, kann Dir aber trotzdem eine Menge Ärger einbringen.

Kommentar von Wollywell am 16. Mai 2009 21:09

Die haben es aber verdient sollen sie sich zum Tode kratzen hahahahahahha

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 16. Mai 2009 21:18

kann dich teuer zu stehen kommen! Geldstrafe kann selbst ohne Dauerfolgen verhängt werden!

Kommentar von Wollywell am 16. Mai 2009 21:22

Warum??

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 16. Mai 2009 21:26

Anzeige wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung, Belästigung usw. das kann einiges an Geld kosten, selbst wenn es zu keinem Prozess kommt


anonym
beantwortet von funnykid am 16. Mai 2009 21:07
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och wie fies


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