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Juckpulver --strafbar?

Frage von Wollywell Wollywell

Hallo,

ich möchte jemanden etwas fieses machen. Ich will Juckpulver an deren Kleider streuen. Ist es strafbar?

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Antworten (10)

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    Antwort von MikeFFM MikeFFM

    Wenn die Person allergisch darauf reagiert, ja, nämlich wegen Körperverletzung! Bei Lebensgefahr evtl. sogar wegen gefährlicher Körperverletzung. Ansonsten nicht, den Straftatbestand "Grober Unfug" gibt es nicht mehr!

    Kommentar von Colazero Colazero

    Dazu muss der Juckpulver verstreuer aber wissen das das Gegenüber darauf allergisch reagiert. Ansonsten bleibt es bei einer fahrlässigen Körperverletzung.

  • 3
    Antwort von Fusseli Fusseli

    körperverletzung vielleicht, aber scheißdrauf

    Kommentar von crazyone1989 crazyone1989crazyone1989

    Hihi, ja. Das wär mir auch die Anzeige wert :) Wird eh eingestellt, is ja niemand verletzt.

    Verstecken und Filmen nicht vergessen!

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    solche Ratschläge sind grob fahrlässig. Eventuell kann man sogar dich wegen Anstiftung dran bekommen. Allein schon das Filmen ist nicht erlaubt! Wenn dir jemand ins Gesicht spuckt bist du auch nicht verletzt!

    Kommentar von Wollywell Wollywell

    Kann ich dir berichten wie sich die tunten gekratzt haben hahaha

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    man merkt schon, daß es dir anscheinend ziemlich an Intelligenz mangelt! Ich hoffe es wird teuer für dich!

    Kommentar von Wollywell Wollywell

    dann schick ich dir die Rechnung wegen blöder Bemwekungen die sowieso niemanden interessieren.

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    Antwort von jockl jockl

    Ja, es könnte als Körperverletzung bezeichnet werden.

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    Antwort von gelbsucht1234 gelbsucht1234

    ya das sit körperverletzung, wenn er dann noch dagegen alergisch ist, biste richtig gefi****

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    Antwort von ibicks ibicks

    darfst dich halt nicht erwischen lassen

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    Antwort von auchmama auchmama

    Ja Lebenslänglich und die Reinigung bezahlen...;-)

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    Antwort von crazyone1989 crazyone1989

    Das ist nicht strafbar.

    Ist eine gute Möglichkeit dich zu rächen und deinen Spaß zu haben, ohne dass du denjenigen richtig verletzt. Gute Idee!

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    kennst du dich aus? Ich denke nicht! Natürlich kann dies als Körperverletzung ausgelegt werden

    Kommentar von crazyone1989 crazyone1989crazyone1989

    Kann, muss aber nicht... ja ich kenn mich aus.

    Jetz macht doch net so einen Wind wegen einem Bisschen Juckpulver. Das kenn ich schon seit dem Kindergarten und fast jeder hat schon mal einen Streich damit gespielt.

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    Antwort von tauben tauben

    nein ist es nicht soll es auch mal einer bei dir machen

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    Antwort von schlossgeist schlossgeist

    Strafbar wahrscheinlich nicht, kann Dir aber trotzdem eine Menge Ärger einbringen.

    Kommentar von Wollywell Wollywell

    Die haben es aber verdient sollen sie sich zum Tode kratzen hahahahahahha

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    kann dich teuer zu stehen kommen! Geldstrafe kann selbst ohne Dauerfolgen verhängt werden!

    Kommentar von Wollywell Wollywell

    Warum??

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    Anzeige wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung, Belästigung usw. das kann einiges an Geld kosten, selbst wenn es zu keinem Prozess kommt

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    Antwort von funnykid funnykid

    och wie fies

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