Sagen wir, ich bin Soldat auf Zeit bei der Bundeswehr. Ich habe über die Bundeswehr Medizin studiert und bin jetzt Sanitätsoffizier (SaZ17). Meine Frage ist nun, ob ein Wechsel des Dienstherrn möglich ist, wenn ich eine andere Beamtenstelle mit entsprechender Besoldungsstufe z.B. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte vorweisen kann? D.h. werde ich dann von der Bundeswehr freigestellt oder wird mein Vertrag aufgelöst???

Die Bundeswehr wird auf Vertragserfüllung bestehen. Bei einer Freistellung könntest Du aber Glück haben. Einfach mal beim Vorgesetzten zur Sprache bringen.

So etwas ist in Einzelfällen immer mal möglich und auch garnicht so selten. Du mußt es halt dann beantragen und auch begründen. Nur im Normalfall will die Bundeswehr auch etwas von dem Arzt haben, dessen STudium er finanziert hat. Daher auch die Verpflichtungszeit von 17 Jahren.

Diese Frage wird ganz einfach durch das Soldatengesetz beantwortet. Einfach mal nachblättern.
Andernfall besteht ja auch die Möglichkeit, zunächst ein Gesuch zu stellen und abzuwarten, wie darauf reagiert wird.
In dem zusammenhang, solltest du mal deine Verpflichtungserklärung anschauen, diese wird dir einen kleine Aufschluss geben. Zu dem ist das Soldatengesetzt ein große Hilfe, die § wirst du auch in Verpflichutngserklärung finden Wenn deinem Antrag stattgeben wird, kannst du damit Rechnen das du für die Kosten des Studiums aufkommen musst. Die frage bzgl. der freistellung ist vom Dienst ist abhängig von der Zeit bis zum Eintritt des DZE. Meiner Einschätzung nach wird Antrag abgelehnt, wie du ja selbst weisst ist ein großes Fehl ein Ärzten bei der Bw, ergo wie lautet die Begründung: "Ihrem Antrag wird nicht stattgegeben, da kein dienstliches Interresse vorliegt, Sie aus ihrer Verwendung zu lassen." Du solltest vor Abgabe deines Antrages vielleicht nicht Mitglied im Bundeswehrverband werde. Nein, bin kein Vertretet, nur so hast du die mögliche eventuel mit Hilfe eines Rechtsberaters deinem Antrag nachdruck zu verleihen. P.S. Bin selber kein Mietglied!!