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Jobcenterhilfe?!

gefragt von kiko18kiko18 am 25.10.2009 um 10:16 Uhr

Ich möchte mit meinen Freund zusammen ziehen. Er fängt am 1.12 mit seinen Zivi an. Ich bin beim Jobcenter gemeldet. Die sagen, wir dürfen uns nur eine MIete bis 444,- suchen. Jedoch sagen andere, das das Jobcenter dir eine Selbstzahltolleranz einräumen muss in Höhe von bis zu 80,-. Was stimmt denn jetzt nun?

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Amt x 379 Jobcenter x 173 Behörde x 150

anonym
beantwortet von otter58 am 25. Oktober 2009 22:32
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zuzahlen kann man immer. Bei höheren Beträgen fragt man sich natürlich irgendwann wo das Geld herkommt. Aber die zeiten, in denen die Sozialämter bei einer "unangemessenen" Wohnung gar nichts bezahlt haben sind vorbei. Die Jobcenter müssen nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zumindest den "angemessenen" Teil der Unterkunftskosten zahlen.


Shantikarana
beantwortet von Shantikarana am 25. Oktober 2009 11:27
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Wahrscheinlich stimmt beides. Soviel ich weiß, wird das nicht in allen Bundesländern gleich gehandhabt. Ich weiß von einem Fall in Niedersachsen, wo der Antragsteller einen Differenzbetrag zuzahlen konnte. Einer Bekannten in Hamburg wurde das verwehrt: "Entweder man bleibt mit der Miete unterm Limit oder es gibt Null Mietzuschuss."


mainstream
beantwortet von mainstream am 25. Oktober 2009 10:20
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ja das kommt halt drauf an was du den erzählt hast freund= eheähnliches verhältnis= 444€ kumpel= wohngemeinschaft= 720€ brutto warm

musst aber aufpassen da die sehr streng kontrollieren ... am besten nimmst ihn mit zur arge damit er ein auf schwul macht .... das überzeugt doch immer


ZwergS04
beantwortet von ZwergS04 am 25. Oktober 2009 10:18
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Da stimmt, einen gewissen Betrag kannst du selbst drauflegen....wenn du kannst...!

Kommentar von Simple_avatar2smallkiko18 am 25. Oktober 2009 10:24

ja ok, aber kann ich mich da auf irgendeinen paragraphen berufen?


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