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Jobcenterhilfe?!

Frage von kiko18 kiko18

Ich möchte mit meinen Freund zusammen ziehen. Er fängt am 1.12 mit seinen Zivi an. Ich bin beim Jobcenter gemeldet. Die sagen, wir dürfen uns nur eine MIete bis 444,- suchen. Jedoch sagen andere, das das Jobcenter dir eine Selbstzahltolleranz einräumen muss in Höhe von bis zu 80,-. Was stimmt denn jetzt nun?

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Antworten (4)

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    Antwort von otter58 otter58

    zuzahlen kann man immer. Bei höheren Beträgen fragt man sich natürlich irgendwann wo das Geld herkommt. Aber die zeiten, in denen die Sozialämter bei einer "unangemessenen" Wohnung gar nichts bezahlt haben sind vorbei. Die Jobcenter müssen nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zumindest den "angemessenen" Teil der Unterkunftskosten zahlen.

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    Antwort von Shantikarana Shantikarana

    Wahrscheinlich stimmt beides. Soviel ich weiß, wird das nicht in allen Bundesländern gleich gehandhabt. Ich weiß von einem Fall in Niedersachsen, wo der Antragsteller einen Differenzbetrag zuzahlen konnte. Einer Bekannten in Hamburg wurde das verwehrt: "Entweder man bleibt mit der Miete unterm Limit oder es gibt Null Mietzuschuss."

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    Antwort von mainstream mainstream

    ja das kommt halt drauf an was du den erzählt hast freund= eheähnliches verhältnis= 444€ kumpel= wohngemeinschaft= 720€ brutto warm

    musst aber aufpassen da die sehr streng kontrollieren ... am besten nimmst ihn mit zur arge damit er ein auf schwul macht .... das überzeugt doch immer

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    Antwort von ZwergS04 ZwergS04

    Da stimmt, einen gewissen Betrag kannst du selbst drauflegen....wenn du kannst...!

    Kommentar von kiko18 kiko18kiko18

    ja ok, aber kann ich mich da auf irgendeinen paragraphen berufen?

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