Ich möchte mit meinen Freund zusammen ziehen. Er fängt am 1.12 mit seinen Zivi an. Ich bin beim Jobcenter gemeldet. Die sagen, wir dürfen uns nur eine MIete bis 444,- suchen. Jedoch sagen andere, das das Jobcenter dir eine Selbstzahltolleranz einräumen muss in Höhe von bis zu 80,-. Was stimmt denn jetzt nun?
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otter58otter58
zuzahlen kann man immer. Bei höheren Beträgen fragt man sich natürlich irgendwann wo das Geld herkommt. Aber die zeiten, in denen die Sozialämter bei einer "unangemessenen" Wohnung gar nichts bezahlt haben sind vorbei. Die Jobcenter müssen nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zumindest den "angemessenen" Teil der Unterkunftskosten zahlen.
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ShantikaranaShantikarana
Wahrscheinlich stimmt beides. Soviel ich weiß, wird das nicht in allen Bundesländern gleich gehandhabt. Ich weiß von einem Fall in Niedersachsen, wo der Antragsteller einen Differenzbetrag zuzahlen konnte. Einer Bekannten in Hamburg wurde das verwehrt: "Entweder man bleibt mit der Miete unterm Limit oder es gibt Null Mietzuschuss."
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mainstreammainstream
ja das kommt halt drauf an was du den erzählt hast freund= eheähnliches verhältnis= 444€ kumpel= wohngemeinschaft= 720€ brutto warm
musst aber aufpassen da die sehr streng kontrollieren ... am besten nimmst ihn mit zur arge damit er ein auf schwul macht .... das überzeugt doch immer
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ZwergS04ZwergS04
Da stimmt, einen gewissen Betrag kannst du selbst drauflegen....wenn du kannst...!
ja ok, aber kann ich mich da auf irgendeinen paragraphen berufen?