Jobcenter zahlt seit 3 Monaten nicht trotz Mittelosigkeit, was nun?

4 Antworten

Du solltest zur Rechtsantragsstelle Deines Sozialgerichts gehen und dort einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen, dass sofort Leistungen zu zahlen sind. Alles andere ist wenig erfolgversprechend.

Wenn es allerdings so ist, dass immer noch Unterlagen fehlen oder die Anspruchsvoraussetzungen nicht geklärt sind, dann wird Dir nix anderes übrig bleiben, als Dich mit den Gutscheinen zufrieden zu geben.

Also alle Unterlagen wurde Fristgerecht eingereicht und sorgfältig Persönlich abgeliefert, dass ist eine Frechheit von denen.

Okay das wäre auch eine Möglichkeit

Klar, Chefetage! So ging es mir, weil ich für 3 Wochen Hartz4 brauchte, weil mir im letzten Elternurlaub nur noch der Mindestsatz gezahlt wurde. Mein Bescheid brauchte 24h und ich habe das Geld gleich ausbezahlt worden. Ab zur Chefriege und Druck machen. Nimm alle Unterlagen nochmal mit, Kontoauszüge und Mitrückstände!!!!

Okay, dann werde ich das machen, die spinnen da total, ich kann so vetwas ja gar nicht verstehen, ich kann nichts dafür das ich in so eine Lage gekommen bin. Ich wollte da zuerst gar nicht hin, aber es blieb mir nun mal nichts anderes übrig.

Also Montag morgen zum Jobcenter, dort nach dem Geschäftsführer fragen und direkt mit allen Aktuellen Kontoauszügen, der Einladung, Meinen Persönlichen Daten hin und die Lage der Mittellosigkeit verdeutlichen und Druck ausüben damit die endlich mal aus den Latschen kommen ?

Danke :)

@KnowHowRS

Richtig! Mit Nachdruck und mit Lebensmittelgutscheinen brauchen sie dir gar nicht erst kommen! Ich wünsche dir viel Glück! Schreib, was rausgekommen ist, okay?

@schnulli84

Okay, das mache ich und ich bin auch gespannt was da bei heraus kommt. Das ist ja wirklich reine Behördenwillkür und ich werde das Jobcenter morgen Früh mit meinem beistand stürmen, ist mir egal wer da hinter dem Tresen sitzt. Klar sachlich bleiben, aber einen bestimmten Ton anlegen.

Danke für die Bestärkung und die Tipps, ich werde auf jeden Fall sagen was dabei heraus gekommen ist :-)

Erst einmal - du darfst mehr als 165 Euro verdienen. Die Zuverdienstgrenze gehört zum ALG II .

Ich werde aber nicht schlau aus deinem Text und deinen Antworten.

Stehst du nun dem Arbeitsmarkt zur Verfügung oder nicht? Wenn nein, weil Studium o.ä., dann hast du u.U. gar keinen Anspruch auf ALG II.

Wenn du unter 25 bist, kann sogar vom Amt angefragt werden, ob du vielleicht wieder zu deinen Eltern ziehen kannst (habe ich bei einem betreuten Fall schon erlebt.)

Du schreibst zu wenig von deiner persönlichen Situation, damit kann man deine Frage nicht endgültig (richtig) beantworten.

Hallo, ich habe ja auch ALG II beantragt, da ich nicht ein Jahr vollständig in einem Sozialversicherungspflichtigen Beruf gearbeitet habe.

Ich stehe dem Arbeitsmarkt zur Verfügung da ich mein Abitur per Fernstudium von zuhaue nachhole, ich habe auch eine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnet.

Bei meinen Eltern kann ich nicht mehr wohnen, das ist bereits geklärt.

Die Anfrage ist zwar schon ein paar Tage her, aber ich setze es trotzdem mal noch ergänzend dazu: http://hartz.info/index.php?topic=10.0