JOBCENTER! WEITERBEWILLIGUNGSANTRAG NOCH NICH ENTSCHIEDEN DA NACH §60 (SGBI) UNTERLAGEN FEHLEN!

4 Antworten

Das gehört doch zu deiner Mitwirkungspflicht und das sagt der § 60 SGB - l und das sollte dir bereits bekannt gewesen sein,wo du deinen Antrag auf Weiterbewilligung gestellt hast und da war dein Kumpel bestimmt noch nicht auf Montage oder in der Zwischenzeit mal wieder zuhause,Leistungen wirst du erst bekommen,wenn du dieser Aufforderung nachgekommen bist !

Du hast ja deine Leistungen für den Februar schon bekommen und die für März hättest du normalerweise am Freitag den 27.02.2015 bekommen,wenn du deiner Mitwirkung gleich nachgekommen wärst.

warum fragst beim jobcenter nicht an und erkundigst dich und sagst auch bescheid

Wenn du die Kontoauszüge nicht einreichten kannst, wird dir das JB, meiner Meinung nach auch kein Geld auszahlen, da der Antrag nicht weiter bearbeitet werden kann.

Für die Zukunft solltest du dir vielleicht ein eigenes Konto zulegen. In der Zwischenzeit muss jede Bank ein Konto auf Guthabenbasis eröffnen, auch bei negativer Schufa.

Was du machen kannst, das du vielleicht mit dem Sachbearbeiter redest, das Problem schilderst und fragst ob es ausnahmsweise auch so geht. Das du die Auszüge sofort nachreichen wirst.

Aber denk mal über ein eigenes Konto nach.

DA NACH §60 (SGBI) UNTERLAGEN FEHLEN!...ist doch echt einfach. .., dann räume den Grund aus :))