kasimir am 16.06.2008 um 10:28 Uhr
Hallo ,ich reiche seit Jahren die Betriebskosten beim Jobcenter ein.Ich habe Sie in den Briefkasten eingesteckt direkt beim Jobcenter und nun habe ich vom Vermieter erfahren das die letzten 3 Jahre keine gezahlt worden sind.Bei der Vorsprache beim Jobcenter sagte man mir nun das die nur bei zeitnaher ( Einreichung innerhalb von 3 Monaten)übernommen werden und das meine nicht vorgelegen hätten.Daher wird die Übernahme dieser kosten nicht gewährt.Schriftlich wollte man mir diese Aussage jedoch nicht geben.In der Akte waren auch nur die Einreichungen der gesammten Kosten von vor 3 Monaten zu sehen. Nun soll ich als alleinerziehender vater diese selbst tragen ist das rechtens?

Von welchen Betriebskosten sprichst Du? Wenn du damit die Nebenkosten deiner Wohnung gemeint sind, dann sind diese mit der laufenden Wohnungsbeihilfe abgegolten. Reicht das nicht, solltest du eine günstigere Bleibe suchen oder aus dem Regelsatz dazuzahlen.
wenn du dich für die vergangenen 3 jahre nicht gekümmert hast, liegt die schuld wohl nicht bei der ARGE.
mit der aussage, dass nur zeitnah betriebskostennachzahlung übernommen wird, ist das amt im recht.
und im übrigen, brauchst wirklich nicht so brüllen hier.
Wenn Du es 3 Jahre versäumt hast Dich darum zu kümmern schon. Die Bertriebskosten des letzten Abrechnungszeitraumes sollten die aber schon noch übernehmen.

Nein, zum Amtsleiter gehen und Beschwerde einlegen. Zumindest einen schriftlichen Bescheid müssen sie dir geben, damit du Widerspruch einlegen kannst.
Schlimmstenfalls solltest du einen Rechtsanwalt aufsuchen, der dich unterstützt. Beratungsscheine für den Rechtsanwalt kann man beim Amtsgericht beantragen.
LG
Wieselchen
Solche Dinge sollte man nur per Einschreiben schicken oder persönlich gegen Bestätigung abgeben. Außerdem hättest du dich wunder sollen, warum du keinen Bescheid vom Jobcenter bekommst. Und dein Vermieter hätte sich auch mal früher melden sollen. Ist bestimmt schon teilweise verjährt.

Beantrage die Übernahme schriftlich und sobald du einen Ablehnungsbescheid darüber hast, dann lege Widerspruch ein.
Dieses Forum hilft dir sicherlich weiter:
Ich denke er meinst, die Betriebskostenabrechnung zum Jahresende. Die muss separat eingereicht werden.
Du täuschst dich. Wenn dir der Träger deiner ALG2-Leistungen die Nachzahlung zu den Betriebskostenabrechnung übernimmt, dann ist das sehr kulant und nicht gesetzlich bedingt. Die Träger gewähren jedem Leistungsempfänger eine "angemessene" Mietkostenbeihilfe und damit sei alles abgegolten. Das ist die Regel. Reicht das nicht, so ist die wohnung u.U. nicht mehr "angemessen".
Ein Bekannter hat das auch schon gehabt. Hatte anfangs sehr niedrige Nebenkosten. Dann kam die dicke Nachberechnung und die ARGE hat das übernommen. Selbst dann war die Wohnung noch angemessen.
Nun... Ein gesetzlicher Anspruch auf Übernahme der Differenz aus Nebenkostenabrehnung besteht nicht. Möglich ist die Erstattung bis zur "Angemessenehitsgrenze". Sollte man darüber hinaus was bekommen, so ist es wohl stets eine Ermessensentscheidung.
@Indy72
Das ist nicht nur Irrtum vom Amt, sondern auch von Dir!
Die Nebenkosten der Wohnung gehören untrennbar zur KdU!!
Im höchsten Fall kann die Arge vom Hilfeempfänger verlangen, die KdU zu senken, solange sie das aber nicht getan hat, hat sie die Kosten in voller Höhe zu übernehmen!
Selbst bei Aufforderung zur Senkung hat die Arge diese Kosten für weitere 6 Monate nach Aufforderungsstellung zu Zahlen!!
Zitat:
(1) Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. (§ 22 SGB II)