Jobcenter und Urlaub ?

gefragt von 69erEiswolf am 27.05.2009 um 0:01 Uhr

Hallo habe eine Frage und zwar gehts darum das ich mit meiner freundin in den Urlaub will im Sommer August und würde gerne nächste Woche den urlaub buchen. So nun ist das problem sie ist arbeitslos und sie meint das ihr das vom jobcenter nicht gehnemigt wird weil sie ja eigentlich immer zu erreichen sein muss weiss ob das so ist oder wenn es so ist wie man das umgehen könnte ?

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wim50
beantwortet von wim50 am 27. Mai 2009 00:02
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Auf Antrag können 3 Wochen genehmigt werden.


bitmap
beantwortet von bitmap User-Moderator am 27. Mai 2009 00:05
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Einen Urlaubsanspruch im eigentlichen Sinne, wie er einem Arbeitnehmer während seines Beschäftigungsverhältnisses zusteht, haben Sie als Empfänger von Arbeitslosengeld II nicht. Sie können sich aber mit vorheriger Zustimmung Ihres Ansprechpartners für insgesamt 3 Wochen im Kalenderjahr außerhalb Ihres Wohnortes aufhalten, also auch ins Ausland verreisen (so genannte Ortsabwesenheit). Allerdings darf die Zustimmung nur erteilt werden, wenn durch die Abwesenheit Ihre berufliche Eingliederung nicht beeinträchtigt wird. Während dieser Zeit sind Sie von den unter 13.1 genannten Pflichten befreit.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sam...


morefunhoney
beantwortet von morefunhoney am 27. Mai 2009 00:02
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Auch als ALG2 Empfänger hast du Anspruch auf Urlaub. Einfach beantragen


Denise180685
beantwortet von Denise180685 am 27. Mai 2009 00:02
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dir stehen 2-3 wochen zu, du musst es aber vorher beantragen


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 27. Mai 2009 00:03
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Auch ein Arbeitsloser darf in Urlaub fahren. Beim Amt aber auf jeden Fall abmelden! Wichtig!


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