Ich bin 21, lebe in Essen, beziehe Harz 4. In Hamburg, lernte ich jemanden kennen. Das ist nun 3J. her und seitdem sind wir zusammen. Er lebt bei mir. Vor 2 J. gingen wir zum Jobc., damit er auch H 4 beziehen kann.Nur mit meinem Geld kommen wir nicht aus. Das Jobc. bewilligte ihm nur leistung zum lebensunterhalt (174 Euro), aber keine kosten für eine Unterkunft. Mir zogen sie aber die hälfte der Miete ab,weil er bei mir lebt und für die Miete aufkommen muss. Das heisst, sein geld ging für die restliche Miete drauf und wir hatten genauso wenig wie vorher.Also meldete ich ihn wieder bei mir ab. Der Grund weswegen er kein Geld für Miete bekam und ihm auch keine Wohnung in essen zusteht ist, dass er unter 25 ist und kein recht hat zuhause auszuziehen, die aus Hamburg wollen ihm keine Umzugsbestätigung geben, egal was wir versuchten..Er ist allein und bekommt hier absolut keine unterstützung (Vater abgehauen Mutter alki). Ich mache grade meinen Gym und habe nur meine 354 euro. Er kann aus bestimmten Gründen auch nicht arbeiten, NOCH nicht. Nun wollen wir Heiraten. Bekommt er durch eine Hochzeit automatisch das recht aus Essen Geld zu beziehen auch für eine Unterkunft UND seinen lebensunterhalt? Macht die Heirat es uns zusätzlich einfacher?

Ja, denn eine Heirat ist ein sozialer Grund, um zuhause auszuziehen! Ein standesamtliche Heirat reicht dazu vollkommen aus. Euch stehen dann jeweils 316,-€ sowie jeweils die halbe Kaltmiete, halbe Nebenkosten sowie halbe Heizung zu.

wichtigst Gegenfrage vorab: Warum kann er nicht arbeiten?
1hoss43 am 3. April 2009 04:16 Was ist an der Gegenfrage so wichtig und was würde sich durch deren Beantwortung im Bezug auf eine kompetente Antwort ändern?
Gesundheitliche Gründe..muss ich nicht Kommentieren.Jedenfalls ist er nicht faul. Er kann nur momentan nicht

Arge weiß Rat.
Yzerman19 am 3. April 2009 04:16
1hoss43 am 3. April 2009 04:17 Der wurde hier bereits gegeben.
Yzerman19 am 3. April 2009 04:20 Ich sehe keinen
1hoss43 am 3. April 2009 04:21 Brille putzen könnte helfen.
Yzerman19 am 3. April 2009 04:23 Wenn du deinen Kommentar meinen solltest, hättst du den Quellenhinweis einfach erwähnen können. Außerdem, was spricht dageben diesen einfachen Link nochmals zu erwähnen.
1hoss43 am 3. April 2009 04:26 Ich habe nicht Deinen Link kommentiert, sondern Deine erste Antwort. Außerdem hätte ich auch die betreffenden Paragraphen verlinken oder zitieren können, aber wird es deswegen verständlicher?
Yzerman19 am 3. April 2009 04:29 Ist für manche eine Hilfe um es nochmals nachlesen zu können.
vielen dank, diese Antwort schenkt mir ein bisschen Hoffnung!
Kein Problem. Wenn Du weitere Fragen hast, geh in mein Profil und biete mir die Freundschaft an, dann können wir das Problem erörtern, ohne es hier in der Öffentlichkeit breit zu walzen.
DH. Endlich mal ein guter Rat...