Jobcenter Forderung von 2008 heute eingetroffen , verjährt?

6 Antworten

Ein Verwaltungs-Rechtler wird dir darauf verbindliche Antwort geben können. Auch wenn hier RA sind, dürfen sie hier keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilen. In der Regel gibt ein RA jedem Mandanten eine kostenfreie Auskunft und lässt erst dann sein Mandat unterschreiben. Genau betrachtet, öffnet das viele Türen.

Da Verjährung in diesem Bereich ein diffiziles Thema mit unendlich viele Fallstricken (und mehreren möglichen Fristen) ist, wird dir auf Grund deiner Wischiwaschi-Angaben niemand - nicht einmal ein hier anwesender Anwalt - sagen können, ob die Rückforderung schon verjährt ist.

Also ich kann nur aus eigener Erfahrung sprechen. Ich war 1995 für ein halbes Jahr Arbeitslos. Bekam aber erst ca. 4 Jahre später ein Schreiben wegen zu Unrecht erhaltener Gelder, aufgrund Arbeitsaufnahme. Ich wußte ja damals das diese Forderung nicht stimmen konnte und bin sofort zu einem Anwalt der mir zugesprochen wurde, da ich zu dieser Zeit noch in der Gewerkschaft IG Bau war.

Leider war dieser Anwalt dermaßen unfähig und zu blöd mich trotz eidestattlicher Erklärung zu vertreten, denn am Ende mußte ich dennoch Geld in Höhe von über 1000 DM (damals noch D-Mark) an das Arbeitsamt zurückzahlen welches ich aber vorher niemals erhalten hatte. Ich hatte mich bis auf geraume Zeit geweigert dies zu bezahlen, bis irgendwann eine Lohnpfändung ins Haus flatterte. Leider blieb mir nichts anderes übrig als zu bezahlen, aufgrund fehlender Beweise.

DESWEGEN geht man mit sozialrechtlichen Fragen nicht zu einem Gewerkschaftsanwalt, der eher auf Arbeitsrecht spezialisiert ist.

Lies dich mal durch: Klick mich!

Leider sind die Angaben des Fragestellers unvollständig. Grundsätzlich wäre eine Forderung aus 2008 längst verjährt. Allerdings kann es sein, die Verjährung wurde durch geeignete Maßnahmen des Gläubigers gehemmt. Sollte es seit 2008 tatsächlich nie einen Hinweis auf die Forderung gegeben haben, wäre die Forderung nicht nur verjährt sondern verwirkt, d.h. selbst wenn die Einrede der Verjährung erfolglos bleibt muß wegen Verwirkung nicht gezahlt werden.