Jobcenter "austricksen"

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"Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt." SGB II § 22 Absatz 1 Satz 2: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html

Das neue Jobcenter muss also dich bzw. das alte Jobcenter fragen, ob du eine Zusicherung nach Absatz 4 § 22 hast.

Ohne diese gibt es nicht die volle neue Miete - außer, der Umzug war erforderlich! Das musst du dann aber irgendwie begründen ;-).

Du kannst dir natürlich neue Papiere bei der Mafia besorgen ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

Nein, die Jobcenter sind online verbunden

Als Bezieher von Leistungen hast du so etwas wie eine Kundennummer. Die ist an Deine persönlichen Daten (Name, Geburtsort, Geburtsdatum) gebunden. Egal zu welchem Jobcenter du gehst; auch vorherige Leistungsbezüge werden dem neuen Jobcenter angezeigt, wenn deine Daten eingegeben werden.

Einfach beim einen Jobcenter keinen Folgeantrag zu stellen und beim anderen Jobcenter einen neuen Antrag zu stellen wird nicht klappen. Im schlimmsten Fall wirft man Dir noch Sozialbetrug vor.

Lies da mal nach: http://www.immobilienscout24.de/umzug/eigenregie/umzugstipps/hartz4.html

Besonders den Punkt "Umzug ohne Genehmigung" solltest du beachten.

Nein, das geht so nicht. Einmal wird das neue Jobcenter ohne einen Aufhebungsbescheid des alten Amtes keine Zahlungen aufnehmen und zum anderen gewährt das neue Jobcenter nicht mehr Miete als das alte.

Das Jobcenter weiß woher Du zugezogen bist, dass Du auch dort Leistungen bezogen hast und sie lassen sich die Akte schicken .. mit "austricksen" ist also nicht ...