Chipmonkey am 06.08.2009 um 8:13 Uhr
ja also wo ich mich bewerben will ist für mich klar. jez geht es nur darum ob ich das gesätzlich auch darf und dafür eben eine Steuerkarte brauche

Ich sehe kein Problem für dich, wenn man sich ansonsten an das Jugendarbeitsschutzgesetz hält.
Steuerkarte: Kommt auf die Firma an, ob eine verlangt wird.

soweit ich weiss, darfst du noch keinen 400€job machen für den du keine steuerkarte bräuchtest...
fraukausw am 6. August 2009 08:18 hab nochmal nachgeschaut, mit 15 darfst du arbeiten... http://bundesrecht.juris.de/jarbschg/ hier kannst du nochmal nachlesen...
Chipmonkey am 6. August 2009 08:19 danke .. die entwarnung :D ^^
fraukausw am 6. August 2009 08:22 viel erfolg weiterhin :)
es kommt auf den betrieb an,manche sagen das sie eine steuerkarte benötigen und manche nicht,die melden dich dann nur so an,aber soviel ich weiß darfst du erst ab 16 einen 400€-job ausüben
ja für ne arbeit wenn sie nicht schwarz ist brauchst du eine Lohnsteuerkarte
bitmap am 6. August 2009 08:50 Bei einem 400-€-Job nicht zwangsläufig.

Keine Kinderarbeit
fraukausw am 6. August 2009 08:19 Kind im Sinne dieses Gesetzes ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist.
Chipmonkey am 6. August 2009 08:25 zum zeitpunkt des Job Antrittes bin ich auch 15 ;)