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jetztige Türzarge aus Stahl, ich möchte Holzzargen?!

gefragt von kywie am 22.06.2008 um 12:03 Uhr

Kann man auf jetzt bestehende Türzargen aus Stahl( hässlich!!!) neue aus Holz darübersetzen?


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Stahlzarge (1)
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Reply


anonym
beantwortet von hochglanz am 22. Juni 2008 12:04
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... mit Montageschaum geht das, aber bedenke, dass der Türdurchlass kleiner wird, du somit auch ein neues Türblatt brauchst.


regideur
beantwortet von regideur am 22. Juni 2008 12:05
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Ich denke da ist ein Austausch Sinnvoller. Wenn Du etwas darüber setzt würde das ja bedeuten das Du eine kleinere Tür bräuchtest. Der Aufwand ist aber meist größer und zudem hast Du dann eben auch eine kleinere Tür.

Kommentar von kywie am 22. Juni 2008 12:11

Danke erst mal für die Antworten......sicher will ich danach auch neue Türen einsetzen. Das der Türduchgang schmaler wird, daran hab ich noch nicht gedacht. Was wäre da eine Alternative um möglichst wenig Aufwand/Kosten zu haben ich wohn zur Miete?

Kommentar von 4b71eef759bed37ac75d761d38dfbfb8smallanonym09 am 22. Juni 2008 12:13

Ist streichen oder mit einer Folie im Holzdekor bekleben nicht die günstigste Variante überhaupt?

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 22. Juni 2008 12:14

Als Mieter würde ich da gar nichts ohne die Erlaubnis des Vermieters machen. Der kann nämlich beim Auszug dann verlangen das Du den Ursprungszustand wie die Wohnung vermietet wurde wieder herstellen mußt. Und das kann dann richtig teuer (neue Tür?) werden.


Ostrichfan
beantwortet von Ostrichfan am 22. Juni 2008 12:21
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Man kann, aber dann müßtest du die Fitschen absägen und wenn du ausziehst was dann, den Montageschaun kriegst du mit viel Mühe wieder ab, aber was machst du dann mit den Fitschen?? Besprich das lieber vorher mit deinem Vermieter. Ostrichfan.


collo
beantwortet von collo am 22. Juni 2008 12:40
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prüfe auch, ob das erlaubt ist. Es könnte sich um eine Brandschutztür handeln. Diese darf man nicht ersetzen.


wauwie
beantwortet von wauwie am 22. Juni 2008 12:58
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Als Mieter würde ich das nicht machen, auch nicht mit Genehmigung des Vermieters., weil Du beim Auszug den Originalzustand wieder herstellen mußt. Es sei denn , Du hast das schriftlich, dass das so bleiben kann.





anonym
beantwortet von jella am 23. Juni 2008 22:32
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Hallo ich wollt dich mal fragen woher du kommst?! Ich hab nämlich gerade genau das gleiche Problem!!! So ein scheiß!!!


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