kathis1989 am 22.05.2009 um 21:01 Uhr
einer hat bei mir vor ca. 1,5 monaten eine cafissimo ersteigrt. Erst nach über 3 wochen hater mir das geld überwiesen. dass päckchen habe ich kuz nach zahlungeingang versendet, leider kam es wieder zurück. letzen dienstag hab ich eerneut versendet, er hat auch mir mir kurz davor telefoniert und ich habe ihm gesagt, dass ich es losschicken werde.
jetzt ist folgendes. das päckchen kam heute bei ihm an aber beruhigt hat er sich nicht. leider!! das päckchen ist jetzt wieder auf dem weg zu mir zurück, weil er sich zwischenzeitlich das was ich ihm schicken wollte neu gekauft hat. Er will jetzt sein geld zuück und droht mir seinem Antwalt un hat schon anzeige erstattet! wegen betruges! bei Ebay abe ich darauf hingewiesen das ich die war nicht zurücknehme. mein vesehen war dass ich sie als cafissio von tschibo anbgeboten habe, ie ist von severin gibt es bei den beiden einen unterschied? ich dachte es wäre das selbe hab auch bei ebay geschaut die gleiche maschiene wird auch so angeboten wie ich es hbe!
was kann ich jetzt machen? und was passiert, wenn ich verweiger das päckchen anzunehemen? kann es wirklich bis vor eicht kommen? nur weil ich tschibo angegeben habe. es ist ja eine vcafissimo und dr grundhersteller ist severin. das stand eben nicht in der beschreibung.! bitte Hilfe! danke schonmal

Überweis ihm das Geld zurück und Du bist aus der Sache raus, Deine Angabe war falsch. Nur weil ein Skoda einen VW-Motor hat, kannst Du den auch nicht als VW verkaufen.
Auch wenn es bei den Machinen keinen großen Unterschied gibt: Er hat eine Maschine von Tschibo ersteigert und eine von der "Billigmarke" Severin bekommen. Die Nummer verlierst Du! Tu Dir selbst einen Gefallen und gib ihm das Geld zurück!
Gerd2 am 22. Mai 2009 22:44 und schenk ihm obendrein noch die Muckefuckmaschine als Wiedergutmachung

Scheint so, als hättest Du einen Artikel falsch eingestellt. Ist halt KEINE Caffissimo, und wenn er genau so eine wollte, hat Du ihn betrogen. Er hat jedes Recht auf seiner Seite, fürchte ich!
kathis1989 am 22. Mai 2009 21:05 doch es ist eíne CAFISSIMO steht auch auf der maschiene riesengroß drauf
Gerd2 am 22. Mai 2009 22:44 und schenk ihm obendrein noch die Muckefuckmaschine als Wiedergutmachung

Nimm die Maschine zurück und gut ist. Sonst hört doch der Ärger nie auf, du hast Umtriebe, Kosten und verbrauchst Nerven.
kathis1989 am 22. Mai 2009 21:05 aber die versantkosten kann ich ihm abziehe oder?
DonBrush am 22. Mai 2009 21:08 Schreib ihm, dass du bereit bist, die Maschine zurückzunehmen und den Betrag unter Abzug der Versandkosten zurückerstattest.
Rechtlich gesehen hätte er wahrscheinlich sogar ein Anspruch auf den vollen Betrag, auch auf seine eigenen Auslagen.
alexiene am 22. Mai 2009 21:11 Wieso willst du ihm die Versandkosten abziehen? Hallo??? DEIN Fehler!!!

Scheint so, als hättest Du einen Artikel falsch eingestellt. Ist halt KEINE Caffissimo, und wenn er genau so eine wollte, hat Du ihn betrogen. Er hat jedes Recht auf seiner Seite, fürchte ich!
treckers am 22. Mai 2009 21:05 Sorry. Doppelt =)
Du solltest es zurücknehmen und auch das Geld zurückzahlen. Es ist eine andere Maschine als Du angeboten hast, auch wenn Du selbst keinen Unterschied siehst.

Nimm es an und gib ihm das Geld zurück, wegen so einer Kleinigkeit zahlt sich kein Rechtsstreit aus. Wenn nicht imstande bist, den richtigen Namen anzugeben bist eigentlich selbst schuld

Ich würde die Maschine auf jeden Fall zurück nehmen! Überweise ihm das Geld zurück und verkaufe das Teil anderweitig. Erspart dir bestimmt viel Ärger!
Gerd2 am 22. Mai 2009 22:45 und schenk ihm obendrein noch die Muckefuckmaschine als Wiedergutmachung

ganz schönes durcheinander. aber du hast den artikel falsch beschrieben,das ist dein pech.zwischen senseo und tchibo ist ein unterschied.sind verschiedene hersteller.du kannst zu einer verbraucherzentrale gehen und nachfragen,was dir passieren kann,die beratung ist wohl kostenlos.
nun du hast es falsch beschreiben,ob Versehen oder nicht,...schick das Geld zurück und Ruhe ist....weil ich meine wenn er einen Anwalt einschaltet dann hast du Pech...du hast es falsch beschrieben und somit den Käufer getäuscht,..ob absicht oder nicht,unterm Strich kommt es so heraus...

Bescheisst Leute und will hier auch noch Hilfe - ich bin sprachlos
kathis1989 am 22. Mai 2009 21:09 was für bescheißen???? ich bescheiß doch nicht leute mit absicht!!!!!!!!! hab die gleeichen maschienen genauso geschildert bei ebay gesehn und ich wusste es nicht anders!!
zj1000 am 22. Mai 2009 21:13 Sei froh wenn Du da heil rauskommst - solche "Geschäfte" stinken zum Himmel.
kathis1989 am 22. Mai 2009 21:15 ja aber es war keine absicht!!! ich habe es ja nicht wissentlich gemacht und ich könnte dir sofort 10 andere zeigen die es genauso wie ich verkaufen und von denen hab ich das
zj1000 am 22. Mai 2009 21:16 Sowas kann man nicht unabsichtlich machen !
Gerd2 am 22. Mai 2009 22:45 und schenk ihm obendrein noch die Muckefuckmaschine als Wiedergutmachung

Geld komplett (inklusive Porto...) zurück und eine Wiedergutmachung...So sieht die Sache natürlich um einiges anders aus....
mit oder ohne porto?
Wenn Du den versöhnen willst, dann mit.
und schenk ihm obendrein noch die Muckefuckmaschine als Wiedergutmachung