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Jemand steht nackt in seinem Wohnzimmer ...

gefragt von BlueheadBluehead am 06.11.2008 um 12:10 Uhr

und ein Spaziergänger geht einen Weg entlang, der am grossen Wohnzimmerfenster vorbeiführt. Der nackte machts nicht weiter, als nackt in seinem Wohnzimmer zu stehen, der Spaziergänger schaut in das Wohnzimmer hinein, und sieht den nackten ... macht sich einer von beiden irgendeines vergehens strafbar?

24 Stimmen : Beide machen sich keines Vergehens schuldig (22) ; Der nackte macht sich schuldig, nämlich ... (1) ; Der Spaziergänger macht sich schuldig, nämlich ... (1) ; Beide machen sich eines Vergehens schuldig, nämlich ... (0)

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heinmueck
beantwortet von heinmueck am 6. November 2008 12:13
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"Herr Wachtmeister, kommen sie mal schnell in meine Wohnung. Gegenüber läuft ein nackter Mann durch sein Wohnzimmer."

"Dann zeigen sie doch mal wo. Ich kann nichts sehen."

"Ja Herr Wachtmeister, da müssen sie sich schon auf meinen Küchentisch stellen und sich ein bisschen aus dem Fenster beugen."

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 6. November 2008 12:19

grins

Kommentar von 07266a80c634d754e034a147040081a4smallMasoud53 am 6. November 2008 13:47

Herrlich und Fernrohr hast du noch vergessen.


wilde13
beantwortet von wilde13 am 6. November 2008 12:12
3x
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Jeder kann nackt in seinen eigenen 4 Wänden herumlaufen wie er möchte und ist selbst schuld, wenn man vergißt, die Vorhänge zu schließen...

abgestimmt für: Beide machen sich keines Vergehens schuldig
Kommentar von A8b38e823c859c53e300b1f58cf2f716smallBluehead am 6. November 2008 12:17

Kann sich denn der Spaziergänger an der Nacktheit des Wohnzimmernackten stören und das zur Anzeige bringen?

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 6. November 2008 12:22

wenn es einer darauf anlegt, kann er jedem das Leben schwer machen; problematisch könnte es nur sein, wenn an dem Wohnzimmerfenster des Nackten ein Weg ist an dem täglich Schulkinder vorbeigehen müssen; da kann es sein dass mal die "Blauen" bei ihm läuten;

Kommentar von Simple_avatar10smallwilde13 am 6. November 2008 13:58

@Bluehead: wer zwingt Dich denn hinzuschauen??


frischling
beantwortet von frischling am 6. November 2008 12:12
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spazieren gehen und spannen

abgestimmt für: Der Spaziergänger macht sich schuldig, nämlich ...
Kommentar von Silberheim am 6. November 2008 12:13

spannen ist nicht strafbar

Kommentar von 22d501e9150d0fc6b326937645b56aecsmallfrischling am 6. November 2008 12:17

spazieren gehen doch auch nicht...;-)

Kommentar von Silberheim am 6. November 2008 12:20

Naja für einen entsprungenen Häftling eigentlich schon lach

Kommentar von D1ef0e395de8d4e5599b4e33f366bfbcsmallOSQuest am 6. November 2008 12:13

... weil er unter seiner Kleidung auch nackt ist.


rainbowgirl
beantwortet von rainbowgirl am 6. November 2008 12:23
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Ich würde sagen, dass das unter Umständen vielleicht ein bisschen zuviel visuelle Information für den Spaziergänger ist, aber wenn es weiter nichts ist...

abgestimmt für: Beide machen sich keines Vergehens schuldig

Biersoeldner
beantwortet von Biersoeldner am 6. November 2008 12:11
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abgestimmt für: Beide machen sich keines Vergehens schuldig


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 6. November 2008 12:11
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finchen012
beantwortet von finchen012 am 6. November 2008 12:11
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anonym
beantwortet von Silberheim am 6. November 2008 12:12
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Also Spannen ist nicht strafbar, solange ich es nicht in Bildern festhalte.

Da könnte schon eher der Nackte zu greifen sein, aber so richtig was darin sehen kann ich nicht!


ungererbad
beantwortet von ungererbad am 6. November 2008 12:13
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Sehe das wie wilde13

abgestimmt für: Beide machen sich keines Vergehens schuldig

anonym
beantwortet von muhmuhak am 6. November 2008 12:13
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Ich denke nicht, wieso auch? Da das im privaten Raum stattfindet ist das nacktsein ja keine Erregung öffentlichen Verärgernisses und da der Spaziergänger da nur vorbei läuft spannt er ja nicht.

Bin aber kein Jurist xD

abgestimmt für: Beide machen sich keines Vergehens schuldig
Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 6. November 2008 12:32

es ist dann eine Erregung öffentlichen Ärgernisses, wenn die Öffentlichkeit davon berührt ist; wenn ich also einer seine Nacktheit so zur Schau stellt, dass es die Öffentlichkeit mitbekommt; man kann also schon mal am Balkon sich nackt sonnen, aber halt nicht am Balkon nackt stehen an der Schulbushaltestelle.


fatu29
beantwortet von fatu29 am 6. November 2008 12:14
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abgestimmt für: Beide machen sich keines Vergehens schuldig

kuntzkids
beantwortet von kuntzkids am 6. November 2008 12:14
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Eppendorf
beantwortet von Eppendorf am 6. November 2008 12:16
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crissi
beantwortet von crissi am 6. November 2008 12:17
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... kommt aber vllt auch auf die umstaende an.

abgestimmt für: Beide machen sich keines Vergehens schuldig

Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 6. November 2008 12:20
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Nur wenn der Spaziergänger ein Foto macht und auch noch veröffentlicht, macht er sich strafbar.

abgestimmt für: Beide machen sich keines Vergehens schuldig


Kreili
beantwortet von Kreili am 6. November 2008 12:22
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Gluecksfee
beantwortet von Gluecksfee am 6. November 2008 12:23
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herlich
beantwortet von herlich am 6. November 2008 12:30
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anonym
beantwortet von newcomer am 6. November 2008 12:33
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anonym
beantwortet von cowgirl6 am 6. November 2008 12:48
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..denke ich!

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RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 6. November 2008 13:16
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anonym
beantwortet von Rolfe am 6. November 2008 13:26
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Norwegenadler
beantwortet von Norwegenadler am 6. November 2008 13:35
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anonym
beantwortet von sternschnuppe33 am 6. November 2008 13:45
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Rennsemml2
beantwortet von Rennsemml2 am 6. November 2008 14:44
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Warum auch? In meiner Wohnung kann ich machen was ich will, oder?

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