Bluehead am 06.11.2008 um 12:10 Uhr
und ein Spaziergänger geht einen Weg entlang, der am grossen Wohnzimmerfenster vorbeiführt. Der nackte machts nicht weiter, als nackt in seinem Wohnzimmer zu stehen, der Spaziergänger schaut in das Wohnzimmer hinein, und sieht den nackten ... macht sich einer von beiden irgendeines vergehens strafbar?

"Herr Wachtmeister, kommen sie mal schnell in meine Wohnung. Gegenüber läuft ein nackter Mann durch sein Wohnzimmer."
"Dann zeigen sie doch mal wo. Ich kann nichts sehen."
"Ja Herr Wachtmeister, da müssen sie sich schon auf meinen Küchentisch stellen und sich ein bisschen aus dem Fenster beugen."
Jeder kann nackt in seinen eigenen 4 Wänden herumlaufen wie er möchte und ist selbst schuld, wenn man vergißt, die Vorhänge zu schließen...
Bluehead am 6. November 2008 12:17 Kann sich denn der Spaziergänger an der Nacktheit des Wohnzimmernackten stören und das zur Anzeige bringen?
Guppy194 am 6. November 2008 12:22 wenn es einer darauf anlegt, kann er jedem das Leben schwer machen; problematisch könnte es nur sein, wenn an dem Wohnzimmerfenster des Nackten ein Weg ist an dem täglich Schulkinder vorbeigehen müssen; da kann es sein dass mal die "Blauen" bei ihm läuten;
@Bluehead: wer zwingt Dich denn hinzuschauen??

spazieren gehen und spannen
spannen ist nicht strafbar
frischling am 6. November 2008 12:17 spazieren gehen doch auch nicht...;-)
Naja für einen entsprungenen Häftling eigentlich schon lach
OSQuest am 6. November 2008 12:13 ... weil er unter seiner Kleidung auch nackt ist.

Ich würde sagen, dass das unter Umständen vielleicht ein bisschen zuviel visuelle Information für den Spaziergänger ist, aber wenn es weiter nichts ist...



Also Spannen ist nicht strafbar, solange ich es nicht in Bildern festhalte.
Da könnte schon eher der Nackte zu greifen sein, aber so richtig was darin sehen kann ich nicht!

Sehe das wie wilde13
Ich denke nicht, wieso auch? Da das im privaten Raum stattfindet ist das nacktsein ja keine Erregung öffentlichen Verärgernisses und da der Spaziergänger da nur vorbei läuft spannt er ja nicht.
Bin aber kein Jurist xD
Guppy194 am 6. November 2008 12:32 es ist dann eine Erregung öffentlichen Ärgernisses, wenn die Öffentlichkeit davon berührt ist; wenn ich also einer seine Nacktheit so zur Schau stellt, dass es die Öffentlichkeit mitbekommt; man kann also schon mal am Balkon sich nackt sonnen, aber halt nicht am Balkon nackt stehen an der Schulbushaltestelle.



... kommt aber vllt auch auf die umstaende an.

Nur wenn der Spaziergänger ein Foto macht und auch noch veröffentlicht, macht er sich strafbar.



..denke ich!



Warum auch? In meiner Wohnung kann ich machen was ich will, oder?
grins
Herrlich und Fernrohr hast du noch vergessen.