jemand hat mich angezeigt wegen Straßengefährdung innerorts, was kann ich jetzt tun, welche Möglichkeiten/Aussage kann ich machen?

7 Antworten

also jemand hat mich versucht bei Reißverschluss verfahren zu überholen

Nein. Er hat vermutlich schlicht - im Gegensatz zu Dir - das Reißverschlussprinzip verstanden. Es geht da nicht um Überholen, sondern darum, beide Spuren bis zur Verengung am Ende auch tatsächlich zu nutzen. Wenn das Fahren auf der wegfallenden Spur schlicht schneller geht, ist das genau *kein* Überholen im klassischen Sinn, sondern vom Gesetzgeber exakt so gewolltes Verhalten.

aber leider wurde es eng für ihn

Mit anderen Worten - Du hast ihn nicht einfädeln lassen. Das aber wäre Deine Pflicht gewesen nach § 7 Abs. 4 StVO. Oder hattest Du bereits einen anderen Verkehrsteilnehmer vor Dir einfädeln lassen?

und er musste hintermir her.

OWi, WIMRE € 20.--, es sei denn, der STA entscheidet auf Verkehrsgefährdung, dann wird´s ggfs. teurer.

und darauf hat er mich angezeigt was ich beschämend finde.

Beschämend ist eher Dein Nichtanerkennen des eigenen Fehlverhaltens.

Grundsätzlich will ich nicht bestreiten das Deine Annahme stimmen kann.

Aus der Frage geht das aber überhaupt nicht eindeutig hervor, deshalb wäre es besser den Fragesteller aufzufordern seine Angaben zu präzisieren als ihm einfach Vorwürfe zu machen die vielleicht nicht gerechtfertigt sind.

Ein Anwalt ist in solch einer Angelegenheit die einzige korrekte Anlaufstelle. Er hat Akteneinsicht und kann bei der Staatsanwaltschaft möglicherweise eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Sonst gilt die Fautregel: Keine Aussage zur Sache machen.

Vorsicht vor "Aussage gegen Aussage"! Wenn "jemand" einen halbwegs seriösen Eindruck macht, den Tathergang nachvollziehbar und glaubhaft darstellt, wird das Gericht dem üblicherweise Glauben schenken.

Einen guten Überblick bietet diese Seite:

http://www.verteidiger-berlin.info/docs/anwalt-gefaehrdung-strassenverkehr.php#gefstv_7

Warte doch erstmal ab. Wenn es Reissverschlussverfahren war und er hat versucht sich vorzudrängeln, dann kann es für ihn auch nach hinten losgehen.

Füll den Anhörungsbogen richtig aus und fertig.

Du hast leider nicht geschrieben, ob er sich vor dir hätte einordnen dürfen, du ihn also nicht reinlassen wolltest?

Oder hast du bereits Jemanden vorgelassen und er hätte sich hinter dir einordnen müssen?

Das kann man so nicht beurteilen...wäre er denn dran gewesen, sich vor dir einzuordnen oder hattest du schon gerade einen vor dir reingelassen?