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Jemand anders verkauft DVDs von unseren Konzerten ohne Erlaubnis. Was tun????

gefragt von chormitglied am 22.12.2008 um 13:56 Uhr

Hallo zusammen,

ich bin richtig ratlos. Unser Chor hat gestern sein alljährliches Weihnachtskonzert gegeben und wie immer war auch unser "Ortsfilmer" da. Der macht seit Jahren Aufnahmen, um sie dann auf dem Ortskanal unseres Dörfchens zu zeigen. Bis dahin schön und gut.

Jetzt haben wir aber gestern mitbekommen, dass er die Konzerte als Ausschnitte auf DVDs verkauft!!! Dies wurde weder mit unserem Vorstand abgesprochen noch mit der musikalischen Leitung!!! Das heißt die Liedauswahl wurde nicht abgesegnet udn wir sind nicht am Gewinn beteiligt!

Was kann man in einem solchen Fall tun???? Kennt sich da jemand aus? Da greift doch das Urheberrecht - aber ist das "Werk", das urheberrechtlich geschützt wird, dann unsere Musik oder seine Aufnahme?

Ich dachte ich frage erstmal nach, ehe ich eventuell einen Anwalt einschalte..

Vielen vielen Dank und ein frohes Fest euch allen!


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EvilEnte
beantwortet von EvilEnte am 22. Dezember 2008 13:57
3x
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darf er nicht, ohne euch zu fragen. schon allein weil ihr alle das recht am eigenen bild hat.

Kommentar von Hooliance am 22. Dezember 2008 13:59

Richtig. Reicht Klage ein, wenn es keine friedliche Lösung gibt.


anonym
beantwortet von Teddylove am 22. Dezember 2008 14:02
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Ich würde erst versuchen mit ihm persönlich zu reden bzw. zu telefonieren und wenn das nicht hilft dann könnt ihr in ruhig anklagen, da er keine Ausschnitte von euren Konzerten verkaufen darf, solange ihr keinen schriftlichen Vertrag abgeschlossen habt Lg


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 22. Dezember 2008 14:03
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Er darf es nicht ohne eure Genehmigung veröffentlichen, aber ihr auch nicht die von ihm gedrehten Videos.

Er betreibt offenbar gewerbsmäßig Urheberrechtverletzungen bzw. Verletzung des Rechts am eigenen Bild. Das wird teuer für ihn.


Beethoven
beantwortet von Beethoven am 24. Dezember 2008 01:38
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Hat mit Urheberrecht erstmal nichts zu tun, das betrifft nur den Komponisten/Textdichter der Musik wenn das Werk jünger als 100 Jahre alt ist und das wird über die Gema verrechnet, der Verwerter Filmer der die Scheiben verkauft ist dann verpflichtet die Produktion anzumelden.

Daß ihr gefilmt werdet bedarf einer Erlaubnis eurerseits wenn es ein geschlossenes Konzert war (also nicht auf der Straße.

Wenn der Mann diese Aufnahmen veräußert braucht er eine gesonderte Lizenz dazu von Eurem Chor für das jeweilige Konzert. Macht er es einfach so könnt ihr ihn so ziemlich in die Pfanne hauen und ihn 1. zu einem Honorar und 2. auf Schadensersatz verklagen, und das in der Regel recht dicke.


anonym
beantwortet von paulronny am 22. Dezember 2008 14:32
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Naja, fakt ist er hätte eure Einverständniserklärung für die DVD gebraucht. Es kommt darauf an ob der Chor nur im gesamten oder auch Einzelpersonen zu sehen sind. Durch die Sendung im öffentlich zugänglichen Ortskanal habt ihr schon eure Einwilligung zum Verbreiten und Senden gegeben aber nicht für die DVD Auswertung, dass ist dann die Verletzung am eigenen Bild. Kann man aber auch über das Zitaterecht aushebeln (ähnlich bei TV total). Redet mit dem Filmemacher, einigt euch, denn ich kann mir nicht vorstellen das viele Eigenproduzierte DVD's verkauft wurden. Was das Urheberrecht betrifft, gibt es mehrere. Der Komponist, der Filmemacher sowie Chor wenn eigene Lieder gesungen wurden. Richtig interessant wird es noch, wenn ihr als Chor bei der GEMA angemeldet seit.


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