schneeblume am 31.07.2008 um 14:39 Uhr

Also ich muß da mal einhaken. Die Jalousie in der Mietwohung ist eine Mietsache, für die der Vermieter aufkommen muß. Habt Ihr jetzt mit dem vereinbart, daß Du Dich an den Reparaturkosten zu beteiligen hast oder gar alles zu bezahlen hast, würde ich mich trotzdem dagegen wehren. Nehmen wir einmal an, das Haus war 20 Jahre alt, als Du eingezogen bist und Du wohnst seit 2 Jahren drin.Dann hättest Du jetzt die Kosten für die ganze Reparatur zu zahlen, nur weil die Jalousie im 22. Jahr kaputtgegangen ist und nicht schon im 19. Jahr. Das ist "unbillig", so nennt es der Jurist. Wenn Ihr über die Reparaturkosten nichts vereinbart habt, zahlt der Hauswirt, der die Mietsache in Ordnung zu halten hat. Basta. Geholfen?

hallo schneeblume, zunächst möchte ich wissen, ob die wohnung in österreich liegt oder der vermieter dort wohnt. das ist in deiner frage nicht eindeutig. wenn die wohnung in d ist, gilt natürlich deutsches mietrecht. wenn in österreich, das dortige mietrecht. da kennte ich mich leider nicht aus. wenn nun tats. in d, dann gehört die fest inst. außenjalousie zur mietsache und ist durch den vermieter in schuss zu halten. gleiches gilt für das schloss. das gilt generell,wenn keine korrekte bz. wirksame kleinreparaturklausel mietvertraglich vereinbart wurde. also, schau mal rein, ob da was dazu steht. wenn du denn fündig werden solltest, muss der höchstbetrag je einzelrep. drin stehn und die jahressumme. fehlt nur eines, gilt die klausel nicht. d.h., sie ist unwirksam. wenn aber nun gültig, darf der höchstbetrag nicht mal 1 ec überschritten werden, denn dann darf er von dir nichts mehr verlangen. als höchstsumme je einzelrep. gilt lt. bgh der betrag von 100 euro. muss natürlich so auch im mv stehn, kann natürlich auch niedriger vereinbart werden. das was im mv steht gilt, darf aber wiederum die höchsts. lt. bgh-urteil nicht überschreiten (zb. 150 euro).
albatros hat wie immer recht. ich möchte mich bei dieser frage auch abseilen, weil ich es so verstehe daß die wohnung in österreich ist. sofern nicht eine antwort auf deine frage kommt von jemand der sich als experte in mietrecht in österreich ausgibt solltest du alles was hier geschrieben steht ignorieren. ist die wohnung in deutschland - siehe albatros ich darf allenfalls ergänzen: eigentumswohnung in deutschland zahlt der verwalter
albatros hat wie immer recht. ich möchte mich bei dieser frage auch abseilen, weil ich es so verstehe daß die wohnung in österreich ist. sofern nicht eine antwort auf deine frage kommt von jemand der sich als experte in mietrecht in österreich ausgibt solltest du alles was hier geschrieben steht ignorieren. ist die wohnung in deutschland - siehe albatros ich darf allenfalls ergänzen: eigentumswohnung in deutschland zahlt der verwalter zumindest die jalousien - sofern sie außen sind. Türschlossbalken kann ich mir grad nicht richtig vorstellen.
Wenn Jalousien außen (nicht im Fenster oder innen), dann zahlt meist der Vermieter oder beteiligt sich an Kosten.
schneeblume am 31. Juli 2008 15:18 Danke dir.
@ Repro: ist das österreichisches oder deutsches Mietrecht? ...weil ich hab mal was gehört, was innerhalb der Wohnung ist, ist vom Mieter zu erhalten, ausserhalb vom Vermieter, aber Fenster und Türen sind ja Grenze...
Auch in Österreich kennt man den Ausdruck "Unbillig". Was habt Ihr vereinbart?, darauf kommt es an, egal wo.Geholfen?
Darüber steht gar nichts vereinbart im Mietvertrag.
Na ist doch prima für Dich. Was ich da oben geschrieben habe, ist deutsches Recht,aber ist ziemlich unwahrscheinlich, daß der Mieter in Österreich sämtliche Instandhaltungen zu übernehmen hat, rein gefühlsmäßig. Beste Weg: einfach dem Hauswirt anzeigen: das und das ist kaputt, bitte reparieren.Der wird ja irgendwie reagieren. Wenn er sagt, Du sollst das bezahlen, fragst Du, wo das steht. Geholfen?