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Jahresarbeitsentgeltgrenze???

gefragt von antola61antola61 am 18.08.2007 um 12:07 Uhr

Mein Mann ist selbstständig, ich bin angestellt. Meine Kinder sind bei mir mitversichert solange mein Mann nicht über eine bestimmte Verdienstgrenze monatlich verdient. Weiß jemand, wie diese Grenze heißt und wie hoch sie 2007 ist?


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demosthenes
beantwortet von demosthenes am 18. August 2007 14:46
3x
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Dein Mann darf (falls er privat versichert ist(?)) nicht mehr als 47250.- € p.a. verdienen, jedenfalls nicht, falls Dein Einkommen darunter liegt.

Solange diese Bedingungen erfüllt sind, können die Kinder bei Dir in der GKV mitversichert bleiben.

Kommentar von B98c3525d064354d70d63442d9fcbb6dsmallantola61 am 18. August 2007 20:22

Danke auch dir vielmals!!


Wauzzy
beantwortet von Wauzzy am 18. August 2007 18:19
2x
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Die Grenze heißt Jahresarbeitsentgeltgrenze bzw. wird auch Versicherungspflichtgrenze genannte. Diese liegt 2007 bei 47.700 EUR (2006: 47.250 EUR). (Wird manchmal auch mit der Beitragsbemessungsgrenze verwechselt, die bei 42.750 EUR liegt)! Die Jahresarbeitsentgeltgrenze regelt den Status des gesetzlich krankenversicherten. Unter dieser Grenze ist er pflichtversichert, darüber freiwillig versichert. In deinem Fall regelt diese Grenze auch, ob die Kinder in deiner beitragsfreien Familienversicherung verbleiben dürfen oder für einen eigenen Beitrag (dieser liegt ca. zwischen 70-120 EUR je Kind) in der privaten Krankenversicherung versichert werden müssen, soweit dein Mann auch privat versichert ist, wovon ich aufgrund der Fragestellung ausgehe. Übrigens könnten die Kinder in diesem Fall (Verdienst des Mannes über der Grenze) auch in der gesetzlichen KV verbleiben - es müßte dann aber auch je Kind ein Beitrag an die gesetzliche bezahlt werden. Dies macht aber manchmal Sinn, z.B. wenn die Kinder in Behandlung sind, wie z.b. Kieferorthopädische Behandlung, logopädische oder ergotherapeutische Behandlung oder auch Erkrankungen oder Allergien haben.

Kommentar von B98c3525d064354d70d63442d9fcbb6dsmallantola61 am 18. August 2007 20:22

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!! - dann lag ich ja richtig mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze !



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