Frage von honey444 22.02.2010

Jahresabschluss mit dem Steuerberater

  • Antwort von Gullup 22.02.2010
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Erstmal möchte ich niemanden was unterstellen. Zum Zweiten ist es Bestandteil des Abschlusses Stichprobenweise zu prüfen ob die Buchhaltung belastbar ist. Dieses wird häufig nicht gemacht. Da wird leider zu oft gesagt, dass die passen muss. "Nach pflichtgemäßen ermessen", heißt das dann. Drittens kann es ja auch daran liegen, dass die neue Bearbeiterin einfach den Job ernst nimmt. Das bedeutet dann auch, dass nicht nur der Endsaldo eines Kontos stimmt, sondern auch die Entwicklung des Kontos - Leider nur häufig vergebene Mühe. Das ist aber im Einzelfall zu beurteilen. Und als Praktiker habe ich umfangreiche Abschlüsse immer gehasst, wenn ich die Belege nicht im Haus hatte. Wegen jedem Müll telefonieren und Aufteilungen schreiben. Viele Nachfragen einer Steuerfachgehilfen führen aber wirklich wie hier schon anklang zu dem Gedanken, dass die Buchhaltung von einer ausgebildeten Kraft nicht in angemessener Zeit geprüft werden kann. Wer die Axt an der Wurzel anlegt sagt dann, dass die Buchhaltung nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchhaltung entspricht. Das ist also nicht nur der Fall wenn Belege fehlen... Würde mit der Sachbearbeiterin einfach mal reden, warum sie so vorgeht. Wenn sie gleich die Vorbereitung für die Außenprüfung des Finanzamtes macht: SUPER, dann würde ich auch nicht an der Beraterrechnung meckern.

  • Antwort von hibiskuss 22.02.2010
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    und wo soll der Steuerberater die Daten hernehmen wenn nicht von euch?

  • Antwort von EnnoBecker 24.02.2010
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    "nd mein Chef ist der Meinung, die sollen sich damit selbst befassen, dafür werden die schließlich bezahlt..."
     
    Solche Spezialisten liebe ich ja.
     
    Auf der einen Seite wollen sie nicht sagen, was Sache ist und auf der anderen Seite wollen sie ein richtiges Ergebnis bekommen. Da kann man sich beraterseitig nur mit Annahmen behelfen:
     
    "...gehen wir davon aus, dass der Sachverhalt so und so ist und behandeln den dann auch so. Wenn es anders sein sollte, informieren Sie uns bitte rechtzeitig."

  • Antwort von friesengeist 22.02.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Scheint wohl so, dass die alte Mitarbeiterin sich mit eurem Laden ausgekannt hat und die Neue eben nicht. Dann müsst ihr eben ran und da für Klärung sorgen.

  • Antwort von pollo 23.02.2010

    Wer hat denn die Buchhaltung gemacht?

  • Antwort von Chianti 22.02.2010

    Offensichtlich sind eure Unterlagen nicht so geordnet, dass jede Steuerfachgehilfin auf Anhieb etwas damit anfangen kann! Da letztendlich der Steuerpflichtige ins Visier des FA kommt, solltest Du etwas geduldiger sein! Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen! Eventuell sollte dein Chef einen %ualen Nachlass der Steuerberatungsgebühren verlangen!

  • Antwort von Tippse 22.02.2010

    Ja, es ist schon Sache des Steuerberaters, nur, wenn die Sachbearbeitern das neu übernommen hat, kennt sie ja die Modalitäten Eurer Firma noch nicht...

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