littletiger am 08.12.2007 um 22:47 Uhr
Bin grad überfordert.
Hab grad einen Katalog durchgeblättert und ein wunderschönes Jagdmesser gesehen (Klingenlänge 22cm). Würde mir so eins gern zulegen, weil ich ja zwecks Studium oft im Freien bin und mein Taschenmesser schon sehr mitgenommen ist.
Mein Bekannter meinte grad, daß ich so eins aber gar nicht haben dürfte, weil es eine feststehende Klinge hat und daher rechtlich gesehen eine Waffe ist.
Darf ich als Privatperson für den Privatgebrauch so ein Messer tatsächlich nicht haben? Brauch ich da einen Waffenschein, eine polizeiliche Genehmigung?

also meine Filettiermesser sind länger, hat mir auch noch keiner verboten.
Wenn Du nicht vorhast, im Tarnanzug durch die dichtbevölkerte Innenstadt zu robben oder anderweitig unangenehm aufzufallen, denke ich nicht, daß es Probleme gibt.
Für im Freien ist aber doch ein klappbares Messer besser, oder? Schau mal nach Laguiolle, die sind der Hit...

eindeutig eine Waffe. Also musst Du dafür den (kleinen) Waffenschein haben.
Was ist ein kleiner Waffenschein ?
littletiger am 8. Dezember 2007 23:03 Das hab ich mich jetzt auch grad gefragt.
gri1su am 8. Dezember 2007 23:13 ist eine abgespeckte Version des normalen Waffenscheins. Ich mußte für meine Schreckschußpistole (die als Signalpistole Verwendung findet), einen sogenannten kleinen Waffenschein beantragen, weil sonst die Waffe in der Öffentlichkeit nicht transportiert werden darf. Der kleine Waffenschein beinhaltet (zumindest hier bei uns) alle Waffen, die nicht unter den normalen Waffenschein fallen.
sender am 8. Dezember 2007 23:15 Eine Pistole ist kein Messer.
gri1su am 8. Dezember 2007 23:17 aber ebenso wie Messer ab einer bestimmten Größe und Bauart eine Waffe.
gri1su am 8. Dezember 2007 23:24 Und diese Messer als Waffe fallen also unter das Waffengesetz.
littletiger am 8. Dezember 2007 23:25 Ich dachte die Klingenlänge ist nicht ausschlaggebend?
gri1su am 8. Dezember 2007 23:31 Schau mal hier nach, da ist es recht gut beschrieben:
http://www.cop-gmbh.de/media/content/downloads/messer_waffenrecht.pdf
Fuerchterlicher Link. Einfacher ist de.wikipedia.org/wiki/Waffenschein
littletiger am 8. Dezember 2007 23:43 Dank dir!
Fazit: Ich darfs haben und auch mit mir rumtragen.
Ja, sogar rumzeigen, auch wenn die Polizei zuschaut und Du Personalausweis und einen Auszug vom Waffengesetz auf Dir traegtst. Man weiss nie, wegen Uebereifrigen. Lach.
littletiger am 8. Dezember 2007 23:56 smile
an die große Glocke häng ichs natürlich nicht...aber ich mach mich zumindest nicht durch den Besitz und Gebrauch strafbar
gri1su am 9. Dezember 2007 10:50 viel Spass dabei. Und sorry, ich hatte mich auf eine angeblich offizielle Info verlassen, die ja offensichtlich nicht ganz richtig war. Damit habe ich meine obige Aussage revidiert.

Ab dem 01.04.2003 verbotene Gegenstände
Ab dem 01.04.2003 sind auch
Wurfsterne (sogenannte Shuriken)
Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (sogenanntes Butterflymesser)
feststehende Messer mit einem quer zur Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäss in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser). Hier gilt jedoch eine Ausnahme für Jäger und Mitarbeiter pelzverarbeitender Betriebe!
Spring- und Fallmesser. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge höchstens 8,5 cm lang ist, in der Mitte mindestens eine Breite von 20 % der Länge aufweist, nicht zweiseitig geschliffen ist und einen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt.
Ungeprüfte Elektroschockgeräte
Gegenstände mit Reiz- oder anderen Wirkstoffen ohne amtliches Prüfzeichen
als verbotene Gegenstände eingestuft.
Diese Gegenstände müssen bis 31.07.2003 unbrauchbar gemacht, an Berechtigte überlassen oder es muss eine Ausnahmegenehmigung gem. § 40 Abs. 4 WaffG beim Bundeskriminalamt beantragt werden.
(muenchen.de)

Du brauchst keinen waffenschein, es langt, wenn du ü18 bist. http://www.co2air.de/wbb2/thread.php?threadid=20349
Endlich die richtige Antwort. Und nicht bloss ein Geruecht. Zur Unterstuetzung, dazu testberichte.ebay.de/Messer-Jagdmesser-Welche-Messer-sind-erlaubt_W0QQugidZ10000000004681487?ssPageName=
Entschuldigung, findet sich bei Google. Eingabe Jagdmesser. Meinte es wuerde blau unterlegt. Muss noch ueben...
littletiger am 8. Dezember 2007 23:03 Dankeschön!!! DH!
Also dann kauf ichs mir :-)
sender am 8. Dezember 2007 23:07 Nee, nicht kaufen. Schenken lassen... ;-)
littletiger am 8. Dezember 2007 23:17 Ohja - Christkindl freu
Ich habe eine ähnliche Frage bereits unter einem anderen Thema beantwortet. hier besteht sehr viel Halbwissen im Bezug auf Waffen. Alle Waffen, die keine Schusswaffen sind gliedert man in "Gleichgestellte Gegenstände wie z.b. die Armbrust oder in TRAGBARE GEGENSTÄNDE wie Schlagstöcke, Elektroschocker, bestimmte Messer, Reizgase, Taser. Man muss wissen: Waffen sind Gegenstände die in ihrem Wesen dazu bestimmt sind, die Angriffs oder Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen oder auszuschalten. Umgang mit allen Arten von im Gesetz beschriebenen Gegenständen die Waffen sind dürfen nur Personen haben, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. (Ausnahmen sind möglich) Somit kann man sich vorstellen, dass z.B. ein Brotmesser ein Werkzeug ist und keine Waffe.Jagdmesser sind zur Jagd bestimmt und somit ebenfalls ein Werkzeug. Ebenso ein Machete oder ein Klappmesser. Ebenfalls das Fahrtenmesser der Pfadfinder ist keine Waffe und kann deshalb ab 14 Jahren erworben werden. Ein Kampfmesser, meist zweischneidig ist konstruirt worden zum Angriff bzw. zur Verteidigung. Kampfmesser sind also Waffen im Sinne des Waffengesetzes. Waffen z.b. Schlagstöcke, Bajonette, Samuraischwerter, Degen Säbel usw. sind somit erst ab 18 Jahren zu erwerben. Für alle diese Waffen gibt es keine Vorschriften bezüglich des Führens im Waffengesetz, ausser, dass diese Waffen nicht auf öffentlichen Veranstaltungen geführt werden dürfen (wenn dann nur mit Sondererlaubnis. (das gilt übrigens auch für Securitymitarbeiter) Ich begehe also keine Verstoß gegen das WaffG. wenn ich mit einer Streitaxt oder einer Machete oder Samuraischwert am Gürtel durch die Fußgängerzone laufe. zu den Messern: Deutschland ist ein Messerland, hier tragen mehr Deutsche Messer als z.B. Ausländer (der Grund mag allerdings unterschiedlich sein) Eine weitere weit verbreitete Fehlinformation ist das Pfefferspray. Dieses fällt NICHT unter das Waffengesetz, solange die Flasche den Aufdruck "nur zur Tierabwehr" trägt. Fehlt dieser ist das Fläschchen sofort ein "Verbotener Gegenstand" Pfferspray kann jeder ab 14 Jahren erwerben und dürfte auch auf öffentlichen Veranstaltungen geführt werden, das es ja zur Tierabwehr bestimmt ist. Allerdings in Notwehr kann JEDERMANN jedes Mittel benutzen um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren. Hier gibt nur die Verhältnismäßigkeit uns eine Grenze. Weiterhin darf ich Führen ohne Verstoß gegen das Waffengesetz ab 18 Jahren Vorderladerwaffen mit Lunten oder Funkenzündung die vor dem 01.01.1871 entwickelt worden sind, sogar geladen mit "brennender Lunte", sowie die stärkste Armbrust mit eingelegtem Bolzen oder Pfeil. Ebenso den Bogen. Mit Bogen oder Armbrust kann ich überall "schießen" ohne auf einem Schießstand zu sein, denn das "Schießen" mit der Arbrust oder dem Bogen ist kein "Schießen" im Sinne des Waffengesetz. Meine Aussagen betreffen nur das deutsche Recht. In anderen Ländern gelten vollkommen andere Vorschriften. In die Niederlande darf man keine Messer einführen. Luftgewehre die in Deutschland in der Regel ab 18 Jahren erworben werden können, haben hier Kaliber bis 9mm und eine Joulestärke von über 40 Joule. (Bei uns nur auf WBK oder Jagdschein möglich). Gaspistolen sind in den NL verboten. Wer also ins Ausland will sollte sich vorab über die dort geltenden Gesetze informieren. Den Waffenschein gibt es nur für Feuerwaffen, entweder scharfe Waffen oder den Kleinen Waffenschein für PTB-Waffen)Schreckschuss)

Natürlich ist ein Jagdmesser eine Waffe. Aber eine erlaubnisfrei legale solche.
littletiger am 9. Dezember 2007 00:13 Dankeschön! Ich werd das morgen mal an meinen Bekannten weitergeben :-)

Wenn Du damit nicht an Demonstrationen, Märkten, Versammlungen teilnehmen willst, dann hat Dein Bekannter unrecht.
Schaust Du hier:
http://www.haller-stahlwaren.de/Sitemini/Service/messerrecht2007_02.pdf
littletiger am 8. Dezember 2007 23:07 Danke dir! Da hab ich gleich noch eine Frage:
Darf ich das Messer dann im Auto im Handschuhfach liegen haben, wenn ich's grad nicht brauche?
sender am 8. Dezember 2007 23:14 Na, Du stellst Fragen.
Wenn ich jetzt 'ja' sage, die Polizei durchsucht Dein Auto, weil sie in Deinem Handschuhfach einen entflohenen Sträfling vermutet und beschlagnahmt Dein Messer, dann bin am Ende ich schuld?
Nö. Keine Ahnung. Vermutlich ist das nicht verboten, solange Du es in den Wald transportierst um es dort zu nutzen. Hauptsache, Du hast Deinen Personalausweis dabei.
Solltest Du es allerdings im Auto vergessen und fährst über irgendwelche Landesgrenzen, wie ist es dann?
littletiger am 8. Dezember 2007 23:21 Gute Frage! Ich studier ja im Ausland, also hab ichs da ja dann dabei, allerdings wahrscheinlicher im Rucksack oder in der Jackentasche.
PS: Der Link ist klasse, hab ich mir gleich ausgedruckt.
sender am 8. Dezember 2007 23:28 Ja, der link ist hübsch. Und scheint auch aktuell zu sein, wenn ich mir die URL-Bezeichnung so ansehe.
Aber da würde ich mich an Deiner Stelle genauer erkundigen. Bei Kommilitonen oder notfalls bei der jeweiligen Botschaft, bevor Du noch irgendeine Überraschung im Ausland erlebst...
littletiger am 8. Dezember 2007 23:34 evtl. bei der dortigen (also österreichischen) Polizei? Die müssten mir das ja auch sagen können wie das bei Ihnen ist, oder?
sender am 8. Dezember 2007 23:38 Denke ich auch. (Gibt es google eigentlich auch in einer österreichischen Variante? - Hmmm...)
littletiger am 8. Dezember 2007 23:45 Schon, aber bei google ist das Licht aus - außerdem hängt sich mein Browser beim suchen neuerdings auf. Drum hab ich gleich hier gefragt. Sonst hätt ich schon erst noch rumgesucht...;-)
sender am 9. Dezember 2007 00:00 Beim deutschen Googel ist das Licht noch an.
Wiki scheint im österreichischen Recht eher keine Messer zu kennen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Waffengesetz_(%C3%96sterreich)
Aber vielleicht sicherst Du Dich ab, indem Du den österreichischen landesjagdverbänden eine mail schickst?...
http://user336.pre.apconsult.at/img/Information%20fuer%20Journalisten.pdf
S. 12, unten.
Aber wahrscheinlich gibt es bessere Links.
littletiger am 9. Dezember 2007 00:06 Du bist ein Engel! Ein gaaaaanz liebes Dankeschön!! Da schick ich doch glatt mal ne Email nach Wien.
Also bei mir ist google.de noch schwarz - ganz schwarz - richtig schwarz. Bei mir ist wohl der Lichtschalter kaputt...
sender am 9. Dezember 2007 04:12 Ich? Engel? - Nie gewesen. O:-)
Ich glaub, den Österreichern gehen Messer als Waffen am A.... vorbei.
Passt schon.
littletiger am 13. Dezember 2007 22:59 Hab mich jetzt mal bei der Polizei in Salzburg schlau gemacht. Der Beamte dort meinte, es gibt Küchenmesser, die sind größer, das sind auch "Waffen" aber unterliegen nicht dem Waffengesetz. Das Jagdmesser genauso. Zitat: wann Sie mit dem Drum zam Schwammerlsuachn in Woid gehn intressiat des koan.
Also darf ich auch in Österreich das Messer im Auto dabei haben, nur nicht mit der Absicht das Messer zur Selbstverteidigung beim Spazierengehen o.ä. mit mir rumtragen.
sender am 13. Dezember 2007 23:15 Ja, ja: Die Österreicher... :-)
Na, freu Dich doch. Weihnacht ist gerettet.

Bis 12cm Klingenlänge darfst Du es legal besitzen. Bei Klingenlängen über 12cm , gelten sie als Waffen.
sender am 8. Dezember 2007 23:08 Nö. Dann dürfte ich auch kein Gemüse schneiden.
Und mein Tortenmesser ist 30 cm lang.
Qetan am 8. Dezember 2007 23:10 Es handelt sich um Jagdmesser. Das lernst Du in jedem Jagdkurs. Wohl dem, der den Unterschied kennt.
littletiger am 8. Dezember 2007 23:19 Aber wo ist der Unterschied zwischen einem Jagdmesser und einem Küchenmesser - mal abgesehen vom Gebrauch, also dem Herstellungszweck? Beide feststehende Klinge mit mehr als 12cm, einseitig geschliffen. Ich bin ja kein Jäger, also jag ich auch nix, also nehm ich das als "Werkzeug", sozusagen als Berufsausrüstung.
sender am 8. Dezember 2007 23:31 Wahrscheinlich geht es darum, zu welchen Zweck es ursprünglich hergestellt wurde?
Und Jagsmesser ist beidseitig geschliffen, oder?
littletiger am 8. Dezember 2007 23:38 Ne, dieses jene welche ich will nicht. Das ist einseitig geschliffen. Quasi für die "Rote Arbeit" (wenn wir vorher schon den Jagdkurs hatten - Gruß an getan). Für den ursprünglichen Gebrauch würde es dann dem Gesetz nach (Testbericht von ebay - siehe Bruno) dann ja auch nicht als Waffe gelten.
binjetztnochverwirrteralsvorher
sender am 8. Dezember 2007 23:53 S. 33 bis S. 35?
http://www.haller-stahlwaren.de/Sitemini/PDF/Katalog%206/Gruppe1_2007.pdf
Das ist ja eher ein Kellnerbesteck, als ein Jagdmesser. (Da steht ja noch nicht einmal 'Abgabe nicht für Personen unter 18 Jahre' dabei.)
littletiger am 8. Dezember 2007 23:58 Ne, das hier:
"Das Gesetz definiert Messer als Waffen, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind die Fähigkeit eines Menschen eines Angriffs oder der Abwehr herabzusetzen oder gar zu beseitigen. Vor allem werden Messer zu Waffen gezählt, wenn es sich um Hieb- und Stoßwaffen handelt. Hier definiert das Gesetz wie folgt: Hieb und Stoßwaffen sind " Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen".
aus http://testberichte.ebay.de/Messer-Jagdmesser-Welche-Messer-sind-erlaubt_W0QQugidZ10000000004681487?ssPageName=
Merk Dir, so Wortklaubereien und tausende unnoetige Gesetze, Verordnungen, und, und, gibt es nur beim Pingeligweltmeister D.
littletiger am 9. Dezember 2007 00:00 Ohja, da hast du ja so recht! Mehr Paragraphen gibts wohl nirgends!
Qetan am 9. Dezember 2007 23:05 Hey Bruno: Trotzdem sollte man sich damit auskennen!
Sieh mal hier : testberichte.ebay.de/Messer-Jagdmesser-Welche-Messer-sind-erlaubt
littletiger am 8. Dezember 2007 22:55 Da steht u.a. :
"Die Einstufung eines Messers als Waffe ist ebenfalls unabhängig von der Klingenlänge"
Ja wie nun? Darf ich dann doch? Dem Gebrauch nach wäre es ja ein Werkzeug.
dein messer ist ne waffe = waffenschein!
sender am 8. Dezember 2007 23:10 Du sollst doch nicht alles nachplappern, ratpacker. tsstsstss...
tatsachen sind tatsachen! hat mit nachplappern nix zu tun!
außerdem war meine antwort die erste, wer plappert also nach?
Einen Waffenschein gibt es nur für Schusswaffen, sie bitte mal im Waffengesetz nach, da steht das schwarz auf weiß.
Das Mitführen von Kampfmessern ist auch im Auto nicht erlaubt,auch wenn es im Hanschuhfach liegt,wird es seit neuestem vom Zoll oder Polizei eingezogen. es erfolgt dann ein Bußgeld. Aus eigener Erfahrung weiß ich es.
Doch du kannst so etwas im Fahrzeug mitführen , es muss dann nur in einem abschließbaren Behältnis Transportiert werden. Das Handschufach müsste wenn es abschließbar ist und zum Zeitpunkt der Kontrolle auch abgeschlossen war ausreichen.
So eins wärs! Allerdings für nur €15,- mit wunderschöner Lederscheide.
Ich glaub, ich würde selbst im Tarnanzug auffallen ;-)
ich gerade im Tarnanzug :-)
Ja, billig sind sie leider nicht.. :-(
Ruthchen, ganz deiner Meinung. DH. Im Freien würde ich auch eher so ein "Schweizer Sackmesser" empfehlen!
Vor den klappbaren hab ich ziemlichen Respekt - hab da schon mal schlechte Erfahrungen gemacht :-( tutnochwehwennichnurdrandenk
Kann man sich nicht eines kaufen, das feststellbar ist?
Ich hab ja "Angst" vorm Zuklappen - da war mal der Finger im Weg grins
Oupps.