Ein Gasthaus hat zwar an der Garderobe ein Schild angebracht „Für Garderobe keine Haftung“. Aber die einzige Garderobe ist in einem Vorraum, den man vom Gastraum nicht einsehen kann, sehr wohl aber von der Küche. Man kann also selber gar nicht auf seinen Jacke schauen. Wie sieht es rechtlich aus? Mal abgesehen davon, dass es geschickter gewesen wäre, die Jacke mit an den Tisch zu nehmen;-)

Eine Haftung des Wirts halte ich hier für absurd. Es besteht üblicherweise keine Garderobenpflicht in Restaurants. Die Garderobennutzung ist nur ein Angebot. Selbst wenn der Wirt beobachtet, dass eine Person eine Jacke von der Garderobe nimmt, woher soll er wissen, ob es der Eigentümer ist?? Eine Stadt haftet auch nicht, wenn das Auto von einem öffentlichen Parkplatz geklaut wird. Anders ist es, wenn man seine Kleidung gegen Entgelt bei einer bewachten Garderobe abgibt.
ich denke auch, dass in dem falle der wirt haftet.
wenn überhaupt, ist das schild nur verbindlich, wenn der gast überhaupt die möglichkeit hat auf seine garderobe zu achten.
in dem falle hatte der gast aber keine chance seine jacke zu beobachten.
jaguar4 am 25. Juni 2007 22:19 da der gast wußte, dass er seine jacke nicht sehen konnte, glaub ich kaum das die versicherungs des wirtes zahlen wird. eine frau mit zb pelz wird damit garantiert nicht durchkommen
www.3sat.de/specials/95963/index.html - 30k -
rechtsirrtümer des alltags, dazu gehört auch das mit der garderobe.

Haftung für Garderobe in Gaststätten
Der Gastwirt haftet nicht für die Garderobe, wenn der das Schild "Für Garderobe keine Haftung" aufhängt.
F A L S C H !
Dieses Schild ist einfach falsch und überflüssig.
Nur wenn der Gastwirt oder das Personal dem Gast die Garderobe abnimmt, haftet dieser bis zum Aushändigen an den Kunden.
- Wenn der Gast jedoch seine Garderobe, an einer Stelle ablegt, die für ihn selber gut einsehbar ist, dann ist der Gast dafür selbst verantwortlich.
Siehe §690 BGB §305 Abs. 2 BGB §307 Abs. 1 BGB
Der Wirt haftet 100%.
schurke am 25. Juni 2007 22:12 Ach ja, kannst Du das belegen?
jaguar4 am 25. Juni 2007 22:14 Naja, zumindest dann, wenn die Garderobe bewacht wird. Es ist aber auch ein Unterschied, ob man "nur" Restaurantgast ist oder aber ein Hotelgast der im Restqaurant ißt. Für den Hotelgast ist er zu 100% zur Haft verpflichtet. Bei Restaurantgästen kann man das nciht veralgemeinern.
Ich denke mal, die Antwort hast du mitgeliefert. Das bekannt Schild "Für Garderobe wird keine Haftung übernommen" hängt ja nicht ohne Grund in den meisten Gastrobetrieben. Wenn nicht eine Garderobe nebst Garderobiere da ist, dann muss man auf seine Sachen selbst achten.
jaguar4 am 25. Juni 2007 22:07 so richtig ist das allerdings nicht. es ist nicht relevant ob der wirt ein schild aufhängt oder nicht.

Aus meinem persönlichem Rechtsempfinden heraus würde ich sagen: man kann von einem Menschen verlangen, daß er eine Portion Menschenverstand besitzt, die ihm sagt, daß wenn ein Gegenstand nicht mehr in seiner Sichtweite (oder die anderer Menschen) liegt, dieser ohne weiteres abhanden kommen kann. der Wirt hat niemenden gezwungen, das Kleidungsstück an der Garderobe abzulegen. Daß der Gastwirt dafür sorgen muß die Garderobe sicherer zu plazieren, ist ein anderer Punkt.
Die Haftung des Gastwirts ergibt sich
bei Garderobe außerhalb des Blickfeldes des Gastes: als Nebenpflicht aus dem Bewirtungsvertrag gem. § 280 I BGB
bei unentgeltlicher Verwahrung der Garderobe durch den Gastwirt aus §§ 688, 690 BGB
na da muß die jacke aber teuer gewesen sein, um sich ggf vor gericht z ustreiten. in der praxis sieht das anders aus.
@xyungeloest: Du siehst mich überrascht. Mir erscheint dies sehr realitätsfern, aber Du hast recht. Ich hab gerade mal nachgelesen ...
Du liegst richtig
Lieber Kai aus berlin Deine Antwort ist einfach unkorrekt, sorry wenn ich das so sage. Bin mir aber 100% sicher, da genau diese Frage ein Teil der Abschlussprüfung für Hotelfachleute ist.
Liebe america, das habe ich bereits 2 Stunden vor Deinem Hinweis eingesehen (siehe mein Kommentar). Übrigens könnte fast jede Frage Bestandteil irgendeiner Prüfung sein. Ich bin aber mehr Hotelgast als Hotelfachmann, daher habe ich nicht auf Wissen sondern Logik gesetzt. Tja, und Logik passt halt nicht immer. ;)