birgonia am 23.03.2009 um 15:48 Uhr
Ich habe meine Jacke letzte Woche in der Reinigung abgegeben. Heute habe ich sie abgeholt und kann sie jetzt wegwerfen. Die Reinigung hat mich auf den Schaden hingewiesen. Man sei jedoch nicht verantwortlich, weil die Jacke nach Vorschrift gereinigt wurde. Ich solle mich an den Jackenhersteller wenden.
Der Schaden: Die oberste Schicht (Kunstmaterial) loest sich vom Unterstoff grossflaechig ab.
Auf dem Etikett war ein "P" vermerkt, was die Reinigung auch befolgt hat (lt. ihren Angaben).
Ich habe nachgesehen, dass es sich um eine Jacke von Galeria Kaufhof handelt (Eigenmarke). Einen Kaufbeleg gibt es nicht mehr.
Bleibe ich auf dem Schaden sitzen? Was soll ich nun tun?
Wenn es sich um ein Kleidungsstück der Eigenmarke von Galeria handelt, würde ich zumindestens den Versuch starten und Galeria dafür haftbar machen, denn die Reinigung hat bestimmt in ihren geschäftsbedingungen dabei eine Schadensübernahme ausgeschlossen. ich würde mir aber noch von der Reinigung eine Bestätigung holen, das es dort nach Vorschrift gereinigt wurde und es dadurch passiert ist
Die Reinigung hat eine Versicherung die im Schadensfall einzutreten hat.
birgonia am 23. März 2009 15:55 Ich habe die Reinigung auf eine Versicherung angesprochen. Die zahle angeblich nur, wenn man einen Fehler gemacht habe. Und das sei ja nicht der Fall. Die Reinigung waescht ihre Haende in Unschuld.
Das kann nicht sein. Lass dich nicht so schnell abwimmeln. Hole dir Hilfe bei der Verbraucherzentrale.
Der Fall liegt klar. Es sei denn, die Reinigung hätte auf das Risiko ausdrücklich hingewiesen und den Reinigungsauftrag in Kenntnis dieses Umstandes von dir erhalten.
birgonia am 23. März 2009 16:14 Muss die Reinigung das jedes Mal machen? Es handelt sich ja eigentlich nicht um ein riskantes Unternehmen, die unbeschaedigten Sachen nach Vorschrift zu behandeln.

Ich habe eine Schiedsstelle fuer solche Faelle gefunden. Wird von der Verbraucherzentrale koordiniert.

Eigentlich ist ein Betrieb für dererlei Schaeden versichert. Wenn dort aber Kulanzmangel angesagt ist, mein Tipp bevor Du dort mit Weiterungen drohst: Gehe in den Hertistandort, wo Du sie gekauft hast und erzaehle die Fakten. In der Regel sind solche Marktleiter sehr nachsichtig und kulant auch ohne Quittung, da Reinigungsunfall. Anders waere es mit einem selbst verschuldetem Brandloch. Dort kein Glück, würde ich erneut zur Reinigung gehen und sachlich - freundlichst, aber kurz und knapp sagen: Ich habe meinem Anwalt die Sache vorgetragen und der wollte gleich aktiv werden und schreiben......ich dachte aber, da das auch wieder Ihr Geld kostet, ich komme noch mal vorbei und frage Sie erneut.... Herzlichst Bert Otto
Wenn die Reinigung nicht auf die Möglichkeit eines Schadens im Zug der Reinigung bei Übernahme des Gegenstandes ausdrücklich hingewiesen hat und weiters ausdrücklich die Zustimmung zur Durchführung abverlangt hat, dann hat ihr Versicherer zu zahlen.Klarer Fall.