1

Ja wie denn nun?

Frage von danimaus76 danimaus76

Wir sind eine 4-köpfige Familie. Da mein Freund vorher nicht genug verdient hat u. jetz arbeitslos geworden ist müssen wir zusätzlich H4 beziehen. Nun ist meine Frage, in den Bescheiden wechselt ständig der Gesamtbedarf. Gibt es einen festgesetzten Betrag der 2 EW u. 2 Ki. zusteht, legen die das je nach Laune selber fest oder richtet sich das nach dem Einkommen?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (3)

  • 1
    Antwort von andreas48 andreas48

    der Geaamtbedarf müsste eigentlich immer gleich sein..nur die Höhe der Zahlungen kann wechseln , je nachdem, wie sich die einkommenslage bei den beiden Verdienern ändert..

  • 0
    Antwort von tinarammstein tinarammstein

    lese unter http://www.Sozialhilfe24.de da steht alles und ist auch ein Rechner zum ausrechnen

  • 0
    Antwort von schulli1304 schulli1304

    Der lebensunterhalt ist gesetzlich festgeschrieben, jeder Person in der (Bedarfs)-Gemeinschaff steht ein gewisser Betrag zu. Dazu kommen noch die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie für notwendige Versicherungen (i.d.R. 30,00 € / Monat). Angerechnet werden das Einkommen aller Mitglieder der Gemeinschaft. Darunter fällt auch das KINDERGELD, dieses wird als Einkommen der Kinder mit angerechnet.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.