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Ja wie denn nun?

gefragt von danimaus76danimaus76 am 14.08.2008 um 6:58 Uhr

Wir sind eine 4-köpfige Familie. Da mein Freund vorher nicht genug verdient hat u. jetz arbeitslos geworden ist müssen wir zusätzlich H4 beziehen. Nun ist meine Frage, in den Bescheiden wechselt ständig der Gesamtbedarf. Gibt es einen festgesetzten Betrag der 2 EW u. 2 Ki. zusteht, legen die das je nach Laune selber fest oder richtet sich das nach dem Einkommen?

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recht x 35.184 Finanzen x 23.704 Hartz IV x 763

andreas48
beantwortet von andreas48 am 14. August 2008 07:17
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der Geaamtbedarf müsste eigentlich immer gleich sein..nur die Höhe der Zahlungen kann wechseln , je nachdem, wie sich die einkommenslage bei den beiden Verdienern ändert..


anonym
beantwortet von tinarammstein am 14. August 2008 13:57
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lese unter www.Sozialhilfe24.de da steht alles und ist auch ein Rechner zum ausrechnen


anonym
beantwortet von schulli1304 am 14. August 2008 11:31
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Der lebensunterhalt ist gesetzlich festgeschrieben, jeder Person in der (Bedarfs)-Gemeinschaff steht ein gewisser Betrag zu. Dazu kommen noch die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie für notwendige Versicherungen (i.d.R. 30,00 € / Monat). Angerechnet werden das Einkommen aller Mitglieder der Gemeinschaft. Darunter fällt auch das KINDERGELD, dieses wird als Einkommen der Kinder mit angerechnet.


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