Ich erhielt heute Post von meiner Gewerkschaft.Darin wurde aufgeführt,daß seit Ende Juni keine Beitragsabbuchungen mehr gemacht werden konnten.Falls ich ein neues Konto hätte,solle ich doch die neue Kontonummer durchgeben.Der Witz dabei ist allerdings,daß die Kontonummer incl. Bankleitzahl richtig angegeben sind in diesem Schreiben.Ich rief da sofort an,fragte als erstes,weshalb ich erst nach 8 Monaten darüber Bescheid erhalte und daß sie doch die richtige Kontonummer hätten.Mein Konto war auch nie im Minus,so daß sie daß Geld hätten doch abbuchen können.Sie sagte dann nur zu mir,daß sie auch nicht wüßte,wie das passieren konnte.Ich könne den Minusbetrag in Raten abzahlen.Es kommt mir eher so vor,als hätten die die Abbuchungen verschwitzt und denen ist es nun aufgefallen.Denn eigenartig ist dies schon,alles richtig angegeben,kein Minusbetrag auf dem Konto und trotzdem konnten sie es nicht abbuchen?Gibt es eine Möglichkeit zu erfahren,wer den Mist gebaut hat und käm es euch nicht auch eigenartig vor?

Wenn es dich wirklich interessiert, ob das was die sagen stimmt, sollen sie dir einfach nachweisen, dass sie nicht abbuchen konnten. Da ihnen dadurch die Kosten für die Rücklastschrift in Rechnung gestellt werden, sollten sie es in ihren Unterlagen ja finden.
Wenn wirklich nichts abgebucht wurde, musst du natürlich auch dann zahlen, wenn der Fehler auf deren Seite liegt; du hättest das Geld ja zurücklegen können, weil du wusstest, dass abgebucht werden würde. Wenn der Fehler bei dir lag, dürfen sie dir wahrscheinlich auch Zinsen berechnen.

sicherlich wirst du mit großem aufwand den Übeltäter früher oder später finden können..
aber mal ehrlich..welchen Nutzen hätte das..der Beitragsrückstand muss so oder auch so beglichen werden..

Hast du vielleicht mal versehentlich der Abbuchung wiedersprochen..
Ich kontrolliere meine Kontobewegungen und wuerde sofort merken, wenn eine Abbuchung falsch ist, oder auch, wenn ein Abbuchung nicht durchgefuehrt wurde. Wie auch immer, bezahlen wirst Du muessen. Zinszahlung wuerde ich allerdings ablehnen. Notfalls den Austritt ankuendigen.