gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

42 

IWas ist eine Grundsicherung?

gefragt von ulrich46ulrich46 am 24.08.2007 um 13:41 Uhr

Ich habe von der Grundsicherung gelesen. Kann man die beantragen, wenn die Rente nicht reicht? Und bei welchen Amt?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Finanzen (7810)
Geld (6953)
Rente (586)
ähnliche Fragen

Reply


Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 24. August 2007 13:43
5x
Thumb_up

Die Grundsicherung im Alter ist eine Leistung, die ebenfalls vom Sozialamt der Stadt betreut wird. Dort bekommst Du Infos und Antragsunterlagen.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 24. August 2007 16:58
2x
Thumb_up

Hier wurden einige Behauptungen aufgestellt, die so nicht stimmen:

Eine Mindestrentenregelung ist im Rentenrecht der Bundesrepublik Deutschland nicht vorhanden. Seit dem 01.01.2003 gibt es aber die Grundsicherung.

Und noch etwas zu Deiner Frage:

Zum 1. Januar 2003 wurde die bedarfsorientierte "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" als eigenständige Sozialleistung auf der Grundlage des Grundsicherungsgesetzes (GSiG) eingeführt. Für den berechtigten Personenkreis werden hierdurch in vielen – wenn auch nicht in allen – Fällen Sozialhilfeleistungen ersetzt.

Ziel der Grundsicherung ist die Sicherstellung des grundlegenden Bedarfs für den Lebensunterhalt von Personen, die wegen Alters oder auf Grund voller Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und deren Einkünfte oder Vermögen für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen. Im Gegensatz zur Sozialhilfe erfolgt hier kein Rückgriff auf Kinder oder Eltern. Dadurch soll vor allem älteren Leistungsberechtigten die Scham genommen werden, aus Angst eines Unterhaltsrückgriff auf ihre Kinder berechtigte Sozialhilfeansprüche geltend zu machen.

Die Berechnung der Grundsicherungsleistung ist eng an das Sozialhilferecht angelehnt. Die Leistung dürfte jedoch regelmäßig höher sein als die Hilfe zum Lebensunterhalt. Die Sicherung des "grundlegenden Bedarfs" erfolgt bedarfsorientiert. Es erhält also nur derjenige Leistungen, dessen Einkommen und Vermögen seinen individuell zu bestimmenden grundlegenden Bedarf nicht abdecken.

(Habe ich im Netz gefunden)


Indy72
beantwortet von Indy72 am 24. August 2007 13:44
0x
Thumb_up

Im Volksmund spricht man stattdessen von "Hatz IV". Man unterscheidet hierbei zwischen ALG II (für Arbeitssuchende) und Sozialgeld (für die, die wegen Alters oder Krankheit nicht suchen müssen) Die Summe kann dabei variieren. Dazu gehört neben der Existenzsicherung von 347 Euro p.m. die angemessene Unterkunft sowie Krankenversicherung.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 24. August 2007 13:46

die grundsicherung für altersrentner hat nix mehr mit hartz 4 zu tun.

das ist dann was anderes.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 24. August 2007 13:52

Völlig richtig XY - das ist eine Zusatzleistung für Rentner, deren Rente nicht ausreicht - hat nicht das mindeste mit Harz zu tun und wird auch nicht von den ARGEN betreut.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 24. August 2007 13:57

Moment, liebe Leute! Es ist doch von der max. Gesamthöhe die identische Leistung mit gleichen Bemessungsgrundlagen nach SGB XII. Der einzige Unterschied ist, dass man diese leistung nicht bei der Arbeitsagentur, sondern beim Sozialamt beantragt und keine Arbeit suchen muss! Im Prinzip kann das jeder Rentner beantragen, der trotz Wohngeld weniger netto rauskriegt als ein ALG-II-Empfänger!

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 24. August 2007 14:01

ein antrag auf grundsicherung bei altersrentnern sieht anders aus, als antrag auf hartz 4 und heißt auch nicht so.

die höhe mag die selbe sein, weiß ich nicht, aber die bezeichnung auf jeden fall nicht!

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 24. August 2007 14:03

Schließe mich XY an - hier ist die Definition tatsächlich Programm!

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 24. August 2007 14:04

Hast Du die Vordrucke gesehen? bei uns sind das die gleichen. Auch in der Vor-Hatz-IV-Zeit konnten arme Rentner ergänzend Sozialhilfe samt den dazugehörigen Sachleistungen beantragen. Daran hat sich prinzipiell nichts geändert.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 24. August 2007 14:06

Ich habe die Vordrucke sogar schon mal ausgefüllt - und muss es seit dem vergangenen Jahr immer wieder tun... Wir haben jemanden in der Familie, der zwar sein ganzes Leben heftigst gearbeitet hat, aber die Rente reicht halt dennoch nicht. OBWOHL es eine Mindestrente gibt in Deutschland - ich sollte schreiben: ANGEBLICH gibt... aber das führt jetzt hier zu weit.

Das zweite andere: Bei der Grundsicherung gibt es keine Bedarfsgemeinschaft mit Kindern - bzw. dort kann nichts zurückgeholt werden vom Amt.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 24. August 2007 14:14

Es ist schon sehr traurig, dass bei uns die Altersrenten von hochbetagten Rentnern durch die Inflation praktisch wegschmelzen. meine Oma bekäme jetzt auch die Mindestrente und könnte davon nicht mal die Wohnung bezahlen. OK, der Begriff "Bedarfsgemeinschaft mit Kindern" ist in diesem Falle ncht zutreffend. Aber die Sozialämter lassen sich schon die Einkünfte der Kinder vorlegen.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 24. August 2007 14:15

@indy72:die anträge sind mit sicherheit nicht die gleichen,hab grad mal geschaut, auch die berechnungen gehen ganz anders von statten.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 24. August 2007 15:12

Die Person, von der ich sprach hat zwei Renten: Altersrente - 98,-- Euro; Witwenrente: 57,-- Euro. Hat ein Lebenlang gearbeitet - es fehlen aber 2 Jahre im Nachweis der Rentenversicherung. Nachgezahlt werden durfen die 2 Jahre nicht..... Jetzt seid Ihr dran - Meines Wissens liegt die Mindestrente bei über 1.000 € - warum bekommt die Dame von der ich spreche die nicht? Sie kriegt im Übrigen auch nur 320 Euro Grundsicherung - Sch.eiss-System? Sorry, aber JA!!!


Monikla
beantwortet von Monikla am 25. August 2007 01:33
0x
Thumb_up

Wie immer gibt es hier ausführliche und verbindliche Antworten: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/

Klicke rechts im Sevicebereich auf: häufige Fragen, dann auf Grundsicherung.


anonym
beantwortet von Cinderella am 2. Januar 2008 13:46
0x
Thumb_up

Genau die Erwerbsminderung reicht nicht, deswegen kann man eine sogenannte Grundsicherung beantragen. Nur weiß ich nicht wie und wo ich das Antragsformular finde? Oder muß ich das Formlos machen? Kennt sich jemand damit aus?







Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.