ulrich46 am 24.08.2007 um 13:41 Uhr
Ich habe von der Grundsicherung gelesen. Kann man die beantragen, wenn die Rente nicht reicht? Und bei welchen Amt?

Die Grundsicherung im Alter ist eine Leistung, die ebenfalls vom Sozialamt der Stadt betreut wird. Dort bekommst Du Infos und Antragsunterlagen.

Hier wurden einige Behauptungen aufgestellt, die so nicht stimmen:
Eine Mindestrentenregelung ist im Rentenrecht der Bundesrepublik Deutschland nicht vorhanden. Seit dem 01.01.2003 gibt es aber die Grundsicherung.
Und noch etwas zu Deiner Frage:
Zum 1. Januar 2003 wurde die bedarfsorientierte "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" als eigenständige Sozialleistung auf der Grundlage des Grundsicherungsgesetzes (GSiG) eingeführt. Für den berechtigten Personenkreis werden hierdurch in vielen – wenn auch nicht in allen – Fällen Sozialhilfeleistungen ersetzt.
Ziel der Grundsicherung ist die Sicherstellung des grundlegenden Bedarfs für den Lebensunterhalt von Personen, die wegen Alters oder auf Grund voller Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und deren Einkünfte oder Vermögen für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen. Im Gegensatz zur Sozialhilfe erfolgt hier kein Rückgriff auf Kinder oder Eltern. Dadurch soll vor allem älteren Leistungsberechtigten die Scham genommen werden, aus Angst eines Unterhaltsrückgriff auf ihre Kinder berechtigte Sozialhilfeansprüche geltend zu machen.
Die Berechnung der Grundsicherungsleistung ist eng an das Sozialhilferecht angelehnt. Die Leistung dürfte jedoch regelmäßig höher sein als die Hilfe zum Lebensunterhalt. Die Sicherung des "grundlegenden Bedarfs" erfolgt bedarfsorientiert. Es erhält also nur derjenige Leistungen, dessen Einkommen und Vermögen seinen individuell zu bestimmenden grundlegenden Bedarf nicht abdecken.
(Habe ich im Netz gefunden)

Im Volksmund spricht man stattdessen von "Hatz IV". Man unterscheidet hierbei zwischen ALG II (für Arbeitssuchende) und Sozialgeld (für die, die wegen Alters oder Krankheit nicht suchen müssen) Die Summe kann dabei variieren. Dazu gehört neben der Existenzsicherung von 347 Euro p.m. die angemessene Unterkunft sowie Krankenversicherung.
die grundsicherung für altersrentner hat nix mehr mit hartz 4 zu tun.
das ist dann was anderes.
Heeeschen am 24. August 2007 13:52 Völlig richtig XY - das ist eine Zusatzleistung für Rentner, deren Rente nicht ausreicht - hat nicht das mindeste mit Harz zu tun und wird auch nicht von den ARGEN betreut.
Indy72 am 24. August 2007 13:57 Moment, liebe Leute! Es ist doch von der max. Gesamthöhe die identische Leistung mit gleichen Bemessungsgrundlagen nach SGB XII. Der einzige Unterschied ist, dass man diese leistung nicht bei der Arbeitsagentur, sondern beim Sozialamt beantragt und keine Arbeit suchen muss! Im Prinzip kann das jeder Rentner beantragen, der trotz Wohngeld weniger netto rauskriegt als ein ALG-II-Empfänger!
ein antrag auf grundsicherung bei altersrentnern sieht anders aus, als antrag auf hartz 4 und heißt auch nicht so.
die höhe mag die selbe sein, weiß ich nicht, aber die bezeichnung auf jeden fall nicht!
Heeeschen am 24. August 2007 14:03 Schließe mich XY an - hier ist die Definition tatsächlich Programm!
Indy72 am 24. August 2007 14:04 Hast Du die Vordrucke gesehen? bei uns sind das die gleichen. Auch in der Vor-Hatz-IV-Zeit konnten arme Rentner ergänzend Sozialhilfe samt den dazugehörigen Sachleistungen beantragen. Daran hat sich prinzipiell nichts geändert.
Heeeschen am 24. August 2007 14:06 Ich habe die Vordrucke sogar schon mal ausgefüllt - und muss es seit dem vergangenen Jahr immer wieder tun... Wir haben jemanden in der Familie, der zwar sein ganzes Leben heftigst gearbeitet hat, aber die Rente reicht halt dennoch nicht. OBWOHL es eine Mindestrente gibt in Deutschland - ich sollte schreiben: ANGEBLICH gibt... aber das führt jetzt hier zu weit.
Das zweite andere: Bei der Grundsicherung gibt es keine Bedarfsgemeinschaft mit Kindern - bzw. dort kann nichts zurückgeholt werden vom Amt.
Indy72 am 24. August 2007 14:14 Es ist schon sehr traurig, dass bei uns die Altersrenten von hochbetagten Rentnern durch die Inflation praktisch wegschmelzen. meine Oma bekäme jetzt auch die Mindestrente und könnte davon nicht mal die Wohnung bezahlen. OK, der Begriff "Bedarfsgemeinschaft mit Kindern" ist in diesem Falle ncht zutreffend. Aber die Sozialämter lassen sich schon die Einkünfte der Kinder vorlegen.
@indy72:die anträge sind mit sicherheit nicht die gleichen,hab grad mal geschaut, auch die berechnungen gehen ganz anders von statten.
Heeeschen am 24. August 2007 15:12 Die Person, von der ich sprach hat zwei Renten: Altersrente - 98,-- Euro; Witwenrente: 57,-- Euro. Hat ein Lebenlang gearbeitet - es fehlen aber 2 Jahre im Nachweis der Rentenversicherung. Nachgezahlt werden durfen die 2 Jahre nicht..... Jetzt seid Ihr dran - Meines Wissens liegt die Mindestrente bei über 1.000 € - warum bekommt die Dame von der ich spreche die nicht? Sie kriegt im Übrigen auch nur 320 Euro Grundsicherung - Sch.eiss-System? Sorry, aber JA!!!

Wie immer gibt es hier ausführliche und verbindliche Antworten: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/
Klicke rechts im Sevicebereich auf: häufige Fragen, dann auf Grundsicherung.
Genau die Erwerbsminderung reicht nicht, deswegen kann man eine sogenannte Grundsicherung beantragen. Nur weiß ich nicht wie und wo ich das Antragsformular finde? Oder muß ich das Formlos machen? Kennt sich jemand damit aus?