Stimmt es das die italienische Polizei dazu berechtigt ist das wenn man wesentlich zu schnell fährt das auto zu beschlagnahmen bzw. zu verschrotten oder weiter zu verkaufen?

Genau so sieht es aus! Nicht zu verwechseln mit vorübergehender Beschlagnahme als Sicherheitsleistung, sondern das Auto ist tatsächlich für immer weg! Darüber war erst kürzlich ein Bericht in der ADAC-Motorwelt.

Die Polizei kann das Auzo vorübergehend beschlagnahmen. Mehr nicht.

Wenn man die strafe nicht bezahlen kann, dürfen die das Auto beschlagnahmen. Ob sie es dann allerdings verschrotten oer weiter verkaufen dürfen, entzieht sich meiner Kenntnis.

verwechselst du das mit der italienischen mafia ;]
ich nix mafia:-)

...du bekommst es wieder wenn du das bußgeld bezahlt hast... verschrotten werden die es nicht

ich glaub wegnehmen dürfen dir dir das glaub ich , aber du krichst es eigentlich wieder, irgendwann...
Ich erinnere mich dunkel dass das tatsächlich stimmt.