Stimmt es das die italienische Polizei dazu berechtigt ist das wenn man wesentlich zu schnell fährt das auto zu beschlagnahmen bzw. zu verschrotten oder weiter zu verkaufen?
Antworten (7)
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MikeFFMMikeFFM
Genau so sieht es aus! Nicht zu verwechseln mit vorübergehender Beschlagnahme als Sicherheitsleistung, sondern das Auto ist tatsächlich für immer weg! Darüber war erst kürzlich ein Bericht in der ADAC-Motorwelt.
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mischaleckmischaleck
Die Polizei kann das Auzo vorübergehend beschlagnahmen. Mehr nicht.
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Volker13Volker13
Wenn man die strafe nicht bezahlen kann, dürfen die das Auto beschlagnahmen. Ob sie es dann allerdings verschrotten oer weiter verkaufen dürfen, entzieht sich meiner Kenntnis.
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romy1987romy1987
verwechselst du das mit der italienischen mafia ;]
Kommentar von
mark87mark87 ich nix mafia:-)
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akademikusakademikus
...du bekommst es wieder wenn du das bußgeld bezahlt hast... verschrotten werden die es nicht
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SlizerSlizer
ich glaub wegnehmen dürfen dir dir das glaub ich , aber du krichst es eigentlich wieder, irgendwann...
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Ich erinnere mich dunkel dass das tatsächlich stimmt.