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Ist Wäsche trocknen in der Wohnung verboten?

gefragt von Maingoval am 01.02.2009 um 10:27 Uhr

Ist das Wäsche trocknen in der Wohnung generell verboten, auch wenn man das Bad dazu nutzt?


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Nudelsternchen
beantwortet von Nudelsternchen am 1. Februar 2009 10:28
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wenn ein Trockenboden/keller zu verfügung steht dann Ja! wegen der Schimmelgefahr!

Das muss natürlich im Mietvertrag geregelt sein!

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 1. Februar 2009 10:29

NEIN!!! Nur Grosswäsche soll, wenn vorhanden, auf dem Trockenboden getrocknet werden.

Kommentar von 4fca1136aac61129270e7d7468048ebbsmallNudelsternchen am 1. Februar 2009 10:37

ja wenn es dann aber schimmelt hast du keine chance vor gericht oder so...


eisbluemchen
beantwortet von eisbluemchen am 1. Februar 2009 10:28
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also wir trocknen die wäsche meistens in der wohnung, musst eben nur gut lüften, sonst besteht schimmelgefahr...


wernilein
beantwortet von wernilein am 1. Februar 2009 10:27
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wer sagt denn sowas,:-)


zj1000
beantwortet von zj1000 am 1. Februar 2009 10:27
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Was steht dazu in Deinem Mietvertrag ?, Gibt es im Haus einen extra Trockenraum ?


lynnie1981xx
beantwortet von lynnie1981xx am 1. Februar 2009 10:28
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Nö warum sollte es verboten sein??!!



Ally32
beantwortet von Ally32 am 1. Februar 2009 10:28
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nein, ist nicht verboten


mecanoqueen
beantwortet von mecanoqueen am 1. Februar 2009 10:28
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Es kann dir nahegelegt werden, bei vorhandenem Trockenraum diesen zu benutzen. Verbieten kann es dir aber niemand.

Natürlich kommt es zu Komplikationen, wenn du Schimmel in deiner Wohnung haben solltest, da der Vermieter dann versuchen wird, dir wegen 'Mitschuld' ein Teil der Sanierungskosten auf's Auge zu drücken.


anonym
beantwortet von jockl am 1. Februar 2009 10:29
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Grundsätzlich nein, aber Einschränkungen können gemacht werden. wenn z.B. ein Trockenboden angeboten wird.


wim50
beantwortet von wim50 am 1. Februar 2009 10:29
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Nicht dass ich wüßte. Ich mach es auch da und hab keine Probleme damit.


akademikus
beantwortet von akademikus am 1. Februar 2009 10:29
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nö!


xynatura
beantwortet von xynatura am 1. Februar 2009 10:29
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Nein, habe noch nie was davon gehört. Im Winter trockne ich meine Wäsche auch in der Wohnung - im Schlafzimmer. Da habe ich das Fenster tagsüber gekippt, so entlüftet die Wäsche auch schön und kalte Luft trocknet auch ziemlich schnell. Ist nicht verboten.

Kommentar von 43553965c7e2688424c8901748681a6fsmalldenecke am 1. Februar 2009 10:51

Für die Wäsche absolut gut, für deine Wohnung das verkehrteste überhaupt! Durch die Kipplüftung kühlst du deine Wände aus, und eine gewisse Rest- und Raumfeuchte ist immer noch vorhanden. Diese kann jetzt an den kalten Wänden oder Fensterleibungen kondensieren und es kann Schimmel entstehen. Lieber alle Stunde mal kurz das Fenster weit auf machen, ist viel effektiver und wirkt schimmelvorbeugend. Und wenn du Mieter bist, hoffe ich dass dein Vermieter dich hier nicht kennt...

Kommentar von 43553965c7e2688424c8901748681a6fsmalldenecke am 1. Februar 2009 11:32

Danke für dein Kompliment. Sicherlich steht da ohne Gewähr und es steht, es KANN zu Schimmelbildung kommen, nicht es WIRD. Ich hab lediglich versucht, dir die physikalischen Fakten zu erläutern, damit du nicht entsetzt bist, wenn urplötzlich doch Schimmel auftritt. Ich bin Schimmelgutachter, und in den meisten Fällen sind Wohnungen betroffen, in denen über 50 Jahre kein Schimmel war, aber von heute auf morgen ist er aufgetreten. Schön wenn du durch dein Heizverhalten die Wände schnell wieder temperieren kannst, aber nimm dir doch bitte Ratschläge zu Herzen und mach dich nicht darüber lustig.

Kommentar von 09b326684174a7d2c7af2f8d220e50a6smallxynatura am 1. Februar 2009 12:15

Ich mach mich bestimmt nicht darüber lustig, aber mein Vermieter ist bestens über meine Vorgehensweise informiert und bisher bekam ich von ihm nur Lob. Aber klar, in erster Linie sind immer die Bewohner der Wohnung Schuld wenn Schimmel entsteht und nie die Baugemeinschaft, die am Bau pfuschen. Ach ja, mein Schafzimmer wird nicht beheizt, es wird Abends durch die Verbindungstüre zum Wohnzimmer mitbeheizt, weil ich keine geschlossene Räume vertrage. Noch nie Kondenswasser am Fenster gehabt, mach ich da was falsch?

Kommentar von 43553965c7e2688424c8901748681a6fsmalldenecke am 3. Februar 2009 16:54

Klingt ja echt super. Ich glaube fast alle meine Kunden würden sich so eine Wohnung wünschen. Das deutet scheinbar darauf hin, dass alle Wände vernünftig isoliert und abgedichtet sind und ein guter Luftaustausch stattfindet. Dennoch kann es nicht schaden, ab und an mal ein Blick aufs Hygrometer zu werfen oder die Wandoberflächentemperatur zu messen. Also DH für deine Wohnung und dich und weiter so!


istie
beantwortet von istie am 1. Februar 2009 10:29
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Schau in Deinem Mietvertrag nach. Wenn ja, dann muss Dir auf jeden Fall ein Trockenraum oder Wäscheboden zur Verfügung stehen.


anonym
beantwortet von Fritzilein am 1. Februar 2009 10:30
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schau mal in den Mietvertrag. Ob es generell verboten ist weiß ich nicht. Auf jeden Fall ist es nicht gut für die Wohnung. Die Feuchtigkeit zieht in die Wände


konny27
beantwortet von konny27 am 1. Februar 2009 10:31
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Verboten nicht,aber wenn nicht ausreichend gelüftet wird ,kann es ganz schnell zu schimmelbefall in dr Wohnung kommen


Fenchurch
beantwortet von Fenchurch am 1. Februar 2009 10:32
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Ich könnte es mir vorstellen, falls die Wohnung einen Trockenboden oder so hat. Aber wer soll das kontrollieren? Die können doch nicht in deine Wohnung reingucken.



Malkia
beantwortet von Malkia am 1. Februar 2009 10:36
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Kleinwäsche darf in der Wohnung getrocknet werden (LG Frankfurt WM 90, 271; AG Köln WM 58, 38). Für die größere Wäsche muss grundsätzlich auf die dazu vorhandenen Einrichtungen zurückgegriffen werden.


anonym
beantwortet von mooop am 1. Februar 2009 10:28
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wer hat dir erzaehl es sei verboen ??


anonym
beantwortet von Opalw am 11. April 2009 10:48
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So lange du die Wohnung immer gut lüftest kannst du deine Wäsche in der Wohnung trocknen, bei Bettwäsche würde ich das nicht empfehlen und würde den Trockenraum nehmen. Bei normaler Kleidung darfst du das. So lange du keinen Schimmel in der Wohnung hast, darfst du das.


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