Ist das Wäsche trocknen in der Wohnung generell verboten, auch wenn man das Bad dazu nutzt?

wenn ein Trockenboden/keller zu verfügung steht dann Ja! wegen der Schimmelgefahr!
Das muss natürlich im Mietvertrag geregelt sein!
also wir trocknen die wäsche meistens in der wohnung, musst eben nur gut lüften, sonst besteht schimmelgefahr...

Was steht dazu in Deinem Mietvertrag ?, Gibt es im Haus einen extra Trockenraum ?

Es kann dir nahegelegt werden, bei vorhandenem Trockenraum diesen zu benutzen. Verbieten kann es dir aber niemand.
Natürlich kommt es zu Komplikationen, wenn du Schimmel in deiner Wohnung haben solltest, da der Vermieter dann versuchen wird, dir wegen 'Mitschuld' ein Teil der Sanierungskosten auf's Auge zu drücken.
Grundsätzlich nein, aber Einschränkungen können gemacht werden. wenn z.B. ein Trockenboden angeboten wird.

Nicht dass ich wüßte. Ich mach es auch da und hab keine Probleme damit.

Nein, habe noch nie was davon gehört. Im Winter trockne ich meine Wäsche auch in der Wohnung - im Schlafzimmer. Da habe ich das Fenster tagsüber gekippt, so entlüftet die Wäsche auch schön und kalte Luft trocknet auch ziemlich schnell. Ist nicht verboten.
denecke am 1. Februar 2009 10:51 Für die Wäsche absolut gut, für deine Wohnung das verkehrteste überhaupt! Durch die Kipplüftung kühlst du deine Wände aus, und eine gewisse Rest- und Raumfeuchte ist immer noch vorhanden. Diese kann jetzt an den kalten Wänden oder Fensterleibungen kondensieren und es kann Schimmel entstehen. Lieber alle Stunde mal kurz das Fenster weit auf machen, ist viel effektiver und wirkt schimmelvorbeugend. Und wenn du Mieter bist, hoffe ich dass dein Vermieter dich hier nicht kennt...
denecke am 1. Februar 2009 11:32 Danke für dein Kompliment. Sicherlich steht da ohne Gewähr und es steht, es KANN zu Schimmelbildung kommen, nicht es WIRD. Ich hab lediglich versucht, dir die physikalischen Fakten zu erläutern, damit du nicht entsetzt bist, wenn urplötzlich doch Schimmel auftritt. Ich bin Schimmelgutachter, und in den meisten Fällen sind Wohnungen betroffen, in denen über 50 Jahre kein Schimmel war, aber von heute auf morgen ist er aufgetreten. Schön wenn du durch dein Heizverhalten die Wände schnell wieder temperieren kannst, aber nimm dir doch bitte Ratschläge zu Herzen und mach dich nicht darüber lustig.
xynatura am 1. Februar 2009 12:15 Ich mach mich bestimmt nicht darüber lustig, aber mein Vermieter ist bestens über meine Vorgehensweise informiert und bisher bekam ich von ihm nur Lob. Aber klar, in erster Linie sind immer die Bewohner der Wohnung Schuld wenn Schimmel entsteht und nie die Baugemeinschaft, die am Bau pfuschen. Ach ja, mein Schafzimmer wird nicht beheizt, es wird Abends durch die Verbindungstüre zum Wohnzimmer mitbeheizt, weil ich keine geschlossene Räume vertrage. Noch nie Kondenswasser am Fenster gehabt, mach ich da was falsch?
denecke am 3. Februar 2009 16:54 Klingt ja echt super. Ich glaube fast alle meine Kunden würden sich so eine Wohnung wünschen. Das deutet scheinbar darauf hin, dass alle Wände vernünftig isoliert und abgedichtet sind und ein guter Luftaustausch stattfindet. Dennoch kann es nicht schaden, ab und an mal ein Blick aufs Hygrometer zu werfen oder die Wandoberflächentemperatur zu messen. Also DH für deine Wohnung und dich und weiter so!

Schau in Deinem Mietvertrag nach. Wenn ja, dann muss Dir auf jeden Fall ein Trockenraum oder Wäscheboden zur Verfügung stehen.
schau mal in den Mietvertrag. Ob es generell verboten ist weiß ich nicht. Auf jeden Fall ist es nicht gut für die Wohnung. Die Feuchtigkeit zieht in die Wände
Verboten nicht,aber wenn nicht ausreichend gelüftet wird ,kann es ganz schnell zu schimmelbefall in dr Wohnung kommen

Ich könnte es mir vorstellen, falls die Wohnung einen Trockenboden oder so hat. Aber wer soll das kontrollieren? Die können doch nicht in deine Wohnung reingucken.

Kleinwäsche darf in der Wohnung getrocknet werden (LG Frankfurt WM 90, 271; AG Köln WM 58, 38). Für die größere Wäsche muss grundsätzlich auf die dazu vorhandenen Einrichtungen zurückgegriffen werden.
So lange du die Wohnung immer gut lüftest kannst du deine Wäsche in der Wohnung trocknen, bei Bettwäsche würde ich das nicht empfehlen und würde den Trockenraum nehmen. Bei normaler Kleidung darfst du das. So lange du keinen Schimmel in der Wohnung hast, darfst du das.
NEIN!!! Nur Grosswäsche soll, wenn vorhanden, auf dem Trockenboden getrocknet werden.
ja wenn es dann aber schimmelt hast du keine chance vor gericht oder so...