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Ist vorzeitige Einmalauszahlung bei der Rürup-Rente möglich?

gefragt von walterhalter am 27.05.2009 um 8:57 Uhr

Mein Schwager ist selbstständig und interessiert sich für die Rürup-Rente. Nun stellt er sich die Frage, ob das angesparte Kapital auch vorzeitig als Einmalauszahlung erfolgen kann? Oder sollte er in diesem Fall lieber eine andere Art der Rentenversicherung oder Lebensversicherung wählen?

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anonym
beantwortet von Sachse1 am 27. Mai 2009 08:59
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Die Auszahlung der Rürup-Rente muss als Leibrente erfolgen, denn sie ist nicht kapitalisierbar. Eine vorzeitige Auszahlung oder Einmalauszahlung ist förderschädlich, d.h. dass dies zwar möglich ist, man jedoch sämtliche Steuervorteile zurückzahlen muss. Siehe dazu: http://www.fondsvermittlung24.de/rueruprente.html


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 27. Mai 2009 09:58
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Nein nur als Rente. Das ist gesetzlich so gefordert, wegen der hohen steuerlichen Förderung.


anonym
beantwortet von FordPrefect am 27. Mai 2009 09:23
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Falls er sich die Vorteile der Kapitalisierung sichern möchte, ist die Rürup-Rente das falsche Instrument. Entweder er schließt einen geförderten Riester-Vertrag ab (sofern die Voraussetzungen erfüllt sind), und kann dann maximal (!) 30% des Kapitals zu Beginn des Auszahlungszeitraums einmalig entnehmen, oder aber er sucht sich gleich eine alternative Kapitalanlage. Überlegenswert wäre z.B. ein ungeförderter Riesterfondssparplan - den kann er jederzeit kapitalisieren (erhält aber keine direkte Förderung, dafür fallen die Erträge nicht unter die Abgeltungssteuer).


timey
beantwortet von timey am 27. Mai 2009 09:11
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Sachse1 hat vollkommen recht.

Aber mal eine andere Frage...wieso eine Einmalauszahlung wenn man eine Versicherung für die RENTE abschließt? Er sollte trotzdem eine RurüpRente abschließen, sofern er sie steuerlich absetzen kann (also überhaupt Steuern bezahlt). Wenn er was für seine Rente machen will ist das optimal. Wenn er später eine Einmalauszahlung haben will, brauch er dafür keine RENTENversicherung abschließen.


cobrix
beantwortet von cobrix am 27. Mai 2009 09:00
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Also bisher habe ich noch nichts davon gehört das man es sich vorzeitig auszahlen lassen kann. Aber da sollte Dein Schwager sich mal umfassend beraten lassen. Ich stelle mich da auch gerne zur Verfügung. ;)


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