gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

ist verwarngeldbescheid rechtskräftig, wenn weder Ort noch Zeit des Vergehens notiert sind?

gefragt von philocheck am 18.07.2008 um 9:21 Uhr

Habe mein Auto auf einer Fläche geparkt, die durch Holzscheite abgesperrt war. Auf der schriftlichen Verwarnung mit Verwarngeld sind aber weder Tatzeit noch Tatort angegeben. Außerdem wird in dem Schreiben von "Holzschleiten" gesprochen und ich hatte keinen Zettel am Scheibenwischer. Gelten diese Tatsachen evtl. als Formfehler, so dass ich die 35 € sparen kann?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Verkehrsrecht x 331 Formfehler x 3 verwarngelder x 1

BesserwissHoch3
beantwortet von BesserwissHoch3 am 18. Juli 2008 09:26
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

eher nicht, da die auf deinem Bescheid vorliegenden Angaben registriert sind. Wann dir was wo vorgeworfen wird, steht mit Sicherheit drauf, ansonsten kannst du es anfordern.

.

Die weiteren Fehler (Schreibfehler) sind sogenannte heilbare Fehler und damit kein Grund auf Nichtzahlung. Sie haben auch keine aufschiebende Wirkung.

.

Von der Situation sind mit Sicherheit Fotos beim zuständigen Ordnungsamt gemacht, aus diesem Grund ebenfalls kaum eine Chance.

.

Parkverstöße sind Verstöße, für die der Halter verantwortlich gemacht werden können, wenn der Fahrer nicht ermittelbar ist.

.

Einen Zettel, Knöllchen, Schein o.ä. muß nicht an deinem Fahrzeug angebracht werden. Es würde dir zwar um einiges Helfen, wenn du dich darauf einstellen könntest, das da was kommt, aber es gibt kein Rechtsanspruch darauf.

.

Bei einem Verwarngeld in Höhe von 35,- Euronen muß aber schon einiges im Argen gelegen haben für einen Parkverstoß...

Kommentar von philocheck am 18. Juli 2008 09:35

Danke für die schnelle Antwort. Es handelt sich um ein Naturschutzgebiet, daher vermutlich die 35 €. Das war blöd, ich weiß. Aber es fehlen tatsächlich die Angaben darüber, wann ich wo (Stadt, Landkreis etc.) falsch geparkt haben soll. Lohnt sich da nicht doch eine Stellungnahme, um das Geld zu sparen? Und was schreibe ich da rein: Ich habe dort nicht geparkt oder besser unwissend tun?

Kommentar von 51f69b7b336df7ff63ec28cf41170996smallBesserwissHoch3 am 18. Juli 2008 09:37

zahle und gut. Hier hast du ja schon gestanden das du es warst...

.

Weitere Ermittlungen (die eine solches Antwortschreiben nach sich ziehen würden) würden den Preis schnell steigen lassen, und das kann wirklich richtig teuer werden...

Kommentar von 51f69b7b336df7ff63ec28cf41170996smallBesserwissHoch3 am 18. Juli 2008 09:52
Kommentar von philocheck am 18. Juli 2008 10:02

"Hier hast du schon gestanden..." Solche Antworten brauche ich nicht. Würde dieses Forum nicht nutzen, wenn ich moralische Ermahnungen bräuchte. Mein Gewissen als "innerer Gerichtshof" reicht aus. Hab nur gerade kein Geld. Daher wollte ich eine Auskunft, die ein Drumherumkommen möglich macht, keinen erhobenen Zeigefinger.

Kommentar von 51f69b7b336df7ff63ec28cf41170996smallBesserwissHoch3 am 18. Juli 2008 10:07

den hast du auch nicht bekommen von mir, aber wenn du ihn gern haben möchtest, dann pack ich mal das große Paket aus und werde dich entsprechend belehren, brauchst es nur zu sagen...

.

Ich habe dir nach bestem Wissen und Gewissen geantwortet, um dich vor (weiteren) Kosten zu schonen, nicht mehr und nicht weniger. Wenn du aber erwartest, das ich dir hier Ratschläge und Tipps zum "betrügen" gebe, dann hast du dich geirrt... <- Ende der Durchsage!

Kommentar von philocheck am 18. Juli 2008 10:54

Deine Antwort ist selbstsprechend. Dein im Profil beschriebener Humor wohl eher fadenscheinig? Nimms leicht.

Kommentar von 51f69b7b336df7ff63ec28cf41170996smallBesserwissHoch3 am 18. Juli 2008 11:05

Wie es in den Wald hineinruft, so schallt es heraus. Ich versuche dir hier ernsthaft zu helfen, und du machst mich dumm an? Nenee, so nicht mein Freund. Was du von meinem Humor hältst, kannst nur du entscheiden. Aber, da du mein Profil ja kennst, ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du verstehst... Im Übrigen nehme ich es immer leicht...

Kommentar von philocheck am 18. Juli 2008 15:14

Niemand bestreitet, dass du geholfen hast. Deine Antworten waren fachlich ausgezeichnet. Unbestritten. Aber mir fällt immer häufiger auf, dass auf fachliche Fragen mit moralischem Unterton geantwortet wird. Das finde ich einfach überflüssig und man sollte dies den Priestern oder Therapeuten überlassen. Im Übrigen...wenn du das Kommunikationsmodell von Schulz v. Thun kennst, dann weißt du, dass jeder auch für das, was er sagt (oder schreibt) verantwortlich ist. Es wäre zu einfach, alle Verantwortung für Gesagtes nur dem Hörer (oder Leser) zu überlassen. Also - nochmal Danke für die Fachantworten.


anonym
beantwortet von anjanni am 18. Juli 2008 10:06
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Von wem wurde denn die Verwarnung geschickt? Wer ist der Absender? "Irgendwer" kann solche "Bescheide" nicht versenden.

Ich habe noch nie eine Verwarnung gesehen, bei der Datum und Uhrzeit fehlten. Außerdem muß ein Hinweis enthalten sein, in welcher Frist Du widersprechen kannst, und an wen Du den Widerspruch richten kannst.

Kommentar von philocheck am 18. Juli 2008 10:23

Die schriftliche Verwarnung wurde vom Amt U. versendet. Das ist auch alles in Ordnung. Ausstellungsdatum vorhanden. Nur: Mir wird als Halter des Fahrzeugs ...vorgeworfen: "Sie parkten ihr Fahrzeug auf einer Fläche, die durch Holzschleite gesperrt war." Das ist echt alles. Kein Datum, kein Ort.

Kommentar von anjanni am 18. Juli 2008 11:30

keine Belehrung zum Widerspruch?

was ist "Amt U."?

Datum und Uhrzeit des "Verstoßes" steht oft irgendwo über dem Text


LittleDammi
beantwortet von LittleDammi am 18. Juli 2008 09:26
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

also ich kann nur vermuten.. aber eine absperrung durch holzscheite? klingt komisch! dann muß natürlich ort und datum verzeichnet sein, da die situation so nicht nachvollziehbar ist, auch sollten die ein foto zum beweis haben. ich denke ein widerspruch wär angebracht und begründet und würde erfolg versprechen! viel glück

Kommentar von 51f69b7b336df7ff63ec28cf41170996smallBesserwissHoch3 am 18. Juli 2008 09:28

alternativ zu Fotos sind auch Skizzen (welche nicht maßstabsgerecht sein müssen) rechtsgültig...

Kommentar von philocheck am 18. Juli 2008 09:37

Leider gibts ein Foto. Der Mensch, der sich nicht ausgewiesen hat, hat schlichtweg morgens um 5.00 Uhr fotografiert. Also ist die Chance auf erfolgreichen Widerspruch gering???

Kommentar von 51f69b7b336df7ff63ec28cf41170996smallBesserwissHoch3 am 18. Juli 2008 10:11

Fazit: gering ist aussichtslos, aussichtslos wahrscheinlicher...

Kommentar von philocheck am 18. Juli 2008 10:07

Ich danke dir. Glück hab ich vonnöten.


anonym
beantwortet von bethloe am 18. Juli 2008 09:26
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das ist wirklich interessant aber ich denke mal das du um die Strafe nicht herum kommen wirst! DER LANGE ARM DES GESETZES RAGT ÜBER UNS UND IST OFT UNGERECHT!


maiki01
beantwortet von maiki01 am 18. Juli 2008 09:24
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ich würde dumm nachfragen, wann und wo das gewesen sein sollte

Kommentar von philocheck am 18. Juli 2008 10:12

Die Frage, die sich mir dann stellt: Wird so ein "dummes Nachfragen" die Höhe des Verwarngeldes negativ beeinflussen?

Kommentar von Ca3f644d051031ce96492f4107cd47ccsmallmaiki01 am 18. Juli 2008 10:27

nein, dafür gibt es listen


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.