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Ist Vermieter verpflichtet Post nachzusenden?

gefragt von MaEmSa am 30.10.2009 um 13:53 Uhr

Hallo

ein Mieter ist ausgezogen und hat einen Nachsendeantrag bei der Post gestellt (für ein halbes Jahr). Paralell dazu hat er allen (vor allen wichtigen Stellen wie Behörden etc. ) zusätzlich mitgeteilt (teils schriftlich, teils telefonisch), dass er umgezogen ist und die neue Adresse übergeben. Wenn nun nach dem halben Jahr Post an die alte Adresse kommt, muss der Vermieter die Post nachsenden? Was MUSS er machen, was KANN er machen? MUSS er den Brief zurück geben oder kann er ihn in den Müll schmeißen? Ist der alte Vermieter da irgendwie verpflichtet???

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ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 30. Oktober 2009 13:54
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An die Post zurückgeben.

Kommentar von B6c7a73e1b254bb372e11a237d582697smallanitari am 30. Oktober 2009 14:46

DH ... mit Vermerk "unbekannt verzogen" oder "Empfänger unbekannt" und ab in den Briefkasten


fraggle16
beantwortet von fraggle16 am 30. Oktober 2009 14:17
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der alte Vermieter kann doch sogar irgendwo in timbuktu wohnen und kriegt gar nicht mit, dass Post für den Vormieter abgegeben wurde.

es geht ihn auch eigentlich nichts an.

Dem Alt-Mieter also dir ist es möglich, den Nachsendeauftrag zu verlängern, bis auf 12 Monate, zudem sollte man es innert eines halben Jahres eigentlich geschafft haben, allen mitzuteilen, wo man hingezogen ist - den Vermieter geht das im Zweifel gar nichts an. Er muss es höchstens wissen, um Nebenkostenendabrechnungen zu versenden, aber das war's dann auch.

Die Post kann normalerweise selbst nicht zustellen, wenn der Adressat unbekannt verzogen ist.

Soll heißen, es wird keine Post in dem Haus landen, wenn der Adressat nicht vorhanden ist, sondern postwendend an den Absender zurück geschickt.

Was mit Post passiert, wo Adressat und Absender unbekannt sind, weiß ich hingegen nicht. So oder so hat aber beides nichts mit deinem Vermieter zu tun.

Kommentar von B6c7a73e1b254bb372e11a237d582697smallanitari am 30. Oktober 2009 15:00

"es wird keine Post in dem Haus landen, wenn der Adressat nicht vorhanden ist" Da kennste aber manche Kurierfahrer von privaten Zustelldiensten nicht. Die stopfen die Post, nur um das Zeug loszuwerden, in den erst besten Briefkasten. Ich hab da schon mehrmals angerufen und gefragt ob die Firma nur Analphabeten beschäftigt.


DonRamon
beantwortet von DonRamon am 30. Oktober 2009 13:59
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Er MUSS gar nichts nachsenden, das wären ja seine Kosten. Er Sollte das Ganze wieder dem Briefträger mitgeben bzw. mit neuer Adresse wieder einwerfen. Oder mit dem Vermerk "ubenkannt verzogen".


merci27
beantwortet von merci27 am 30. Oktober 2009 13:56
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Nein muss er nicht, stell dir vor es ist ein Nachmieter eingezogen, meinst du er nimmt die Kosten auf sich und schickt dem Vormieter die Post nach. Er kennt ja nicht mal seine neue Adresse.


ClintLeonPowers
beantwortet von ClintLeonPowers am 30. Oktober 2009 13:56
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Nein, dafür sorgt man selbst mit einem Nachsendeantrag, den man bei der Post stellt.


anonym
beantwortet von Nasenbaerli am 30. Oktober 2009 13:56
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Also ich glaube, MÜSSEN tut er gar nichts, wenn er böse ist, wirft er ihn einfach weg. Man kann Nachsendeaufträge aber auf 1 Jahr verlängern


Gabelchen
beantwortet von Gabelchen am 30. Oktober 2009 13:56
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An Absender zurück,aber wegwerfen ist mies.....


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 30. Oktober 2009 13:56
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Er muß garnichts,er darf aber auch deine Post nicht eigemächtig entsorgen....


derwessi
beantwortet von derwessi am 30. Oktober 2009 13:55
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In den Müll nicht.Auf der Post bescheid geben und sagen das Du keine Post annimmst.


anonym
beantwortet von kruemel70 am 30. Oktober 2009 13:55
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Nein, eine Verpflichtung gibt es nicht.


Conquistador09
beantwortet von Conquistador09 am 30. Oktober 2009 13:55
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nö ist ja nicht sein ding...kannst ja nen nachsendeantrag bei der post stellen!


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