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Ist Verlustrücktrag bei Gewerbesteuer durch Gewerbeverluste zulässig?

gefragt von aktinmyosin am 27.05.2009 um 11:26 Uhr

Könnt ihr mir weiterhelfen? Ich komme gerade ins Schwitzen, wenn ich mich um die Gewerbesteuer kümmere. Ist ein Verlustrücktrag bei der Gewerbesteuer durch Gewerbeverluste zulässig? Danke Euch für die Hilfe.


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anonym
beantwortet von nemo13 am 27. Mai 2009 15:15
1x
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Schlechte Nachricht : eindeutig nein, das Gewerbesteuergesetz kennt im Unterschied zur Einkommensteuer keinen Verlustrücktrag. Vortrag ist möglich (unbeschränkt bis zu 1 Mio. €).
Nachzulesen im § 10 a GewStG, noch deutlicher in der Gewerbesteuerrichtlinie zu § 10 a.



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