Könnt ihr mir weiterhelfen? Ich komme gerade ins Schwitzen, wenn ich mich um die Gewerbesteuer kümmere. Ist ein Verlustrücktrag bei der Gewerbesteuer durch Gewerbeverluste zulässig? Danke Euch für die Hilfe.
Schlechte Nachricht : eindeutig nein, das Gewerbesteuergesetz kennt im Unterschied zur Einkommensteuer keinen Verlustrücktrag. Vortrag ist möglich (unbeschränkt bis zu 1 Mio. €).
Nachzulesen im § 10 a GewStG, noch deutlicher in der Gewerbesteuerrichtlinie zu § 10 a.