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Ist Verletzung strafbar?

gefragt von manski88 am 01.11.2009 um 15:25 Uhr

Nehmen wir mal an, von Person A, ist die Frau gestorben. Person B, macht sich übelst drüber lustig, in anwesenheit von Person A.

Was könnte A machen? Anzeigen? Weswegen??

Danke

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Recht x 35.187 Jura x 457

mystress75
beantwortet von mystress75 am 1. November 2009 15:26
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§ 189 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener

Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Kommentar von Bd45ecf51bc4295f2d8e2e2086311bb6smallmystress75 am 1. November 2009 15:30

Hier stehen noch mehr Paragraphen: http://dejure.org/gesetze/StGB/189.html

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 1. November 2009 15:31

das ist etws völlig anderes und greift hier mit Sicherheit nicht!!!!


Volker13
beantwortet von Volker13 am 1. November 2009 15:25
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Beleidigung im Rahmen der Ehrverletzung

Kommentar von 8322959d4ba389bbfd14282025235fddsmallConquistador09 am 1. November 2009 15:27

jo das gibt bestimm 235 jahre haft weil bestimmt jeder staatsanwalt das vor gericht bringen wird...lächerlich!

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 1. November 2009 15:28

Spielt doch keine Rolle. In jedem Fall reicht es für eine Privatklage Du Pfosten

Kommentar von 54451c4cb40abcc88533287df21c903csmallLotta1 am 1. November 2009 15:30

@Volker13...Klappspaten ist auch passend! :-)) LG

Kommentar von Bd45ecf51bc4295f2d8e2e2086311bb6smallmystress75 am 1. November 2009 15:29

2 Jahre kann es aber schon geben...und bei manchen Kommentaren hier versteh ich das voll und ganz...

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 1. November 2009 18:18

2 Jahre kann es in diesem Fall bestimmt nicht geben! Völlig ausgeschlossen! Das kann überhaupt keine Gefängnisstrafe geben und selbst eine Geldstrafe ist äußerst zweifelhaft


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 1. November 2009 15:26
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Das ist menschlich unterste Schublade,aber kein Fall für das Gericht,das geht nur zivilrechtlich über Anwalt!


Conquistador09
beantwortet von Conquistador09 am 1. November 2009 15:26
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na klar wenn man sonst keine sorgen hat und sich lächerlich machen will kannman die person anzeigen!

mal im ernst habt ihr/du keine anderen probleme????

Kommentar von 78a381c5f74103b81db0252bf52d79b9smallMojitoTom am 1. November 2009 15:29

Nicht nachvollziehbar, wie man derart unmenschlich schreiben kann.

Kommentar von 8322959d4ba389bbfd14282025235fddsmallConquistador09 am 1. November 2009 15:31

was ist denn bitte an meinungsäusserung unmenschlich...lächerlich..." der hat doofi zu mir gesagt" verklagen! was soll so ein schei.ss wenn ich jeden der mich oarschloch genannt hat verklagen würde wäre mein anwalt besitzer einer insel"

Kommentar von manski88 am 1. November 2009 15:57

kann ich gut verstehen

Kommentar von manski88 am 1. November 2009 15:58

danke für diese antwort


kochstuebchen
beantwortet von kochstuebchen am 1. November 2009 15:26
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ich denke so etwas wird in der realen welt nicht passieren.

Kommentar von Okolavia am 1. November 2009 15:28

Dann öffne deine augen! Sowas ist mehrfach passiert, wird es auch immer wieder.

Menschen sind grausamm

Kommentar von 54451c4cb40abcc88533287df21c903csmallLotta1 am 1. November 2009 15:28

Ich denke doch...liebes Stübchen...wer andere bloßstellt (du weißt ja) macht auch sowas!

Kommentar von Bdce6dfc91f5d13259a6e1b12090ad2dsmallkochstuebchen am 1. November 2009 18:21

nan, da bin ich ja froh, daß ich soche leute nicht kenne. wenn jemamd wirklich so etwas zu mir sagen würde könnte mir die faust ausrutschen.


CoeurDePirate
beantwortet von CoeurDePirate am 1. November 2009 15:25
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Drüber stehen.

Kommentar von 8322959d4ba389bbfd14282025235fddsmallConquistador09 am 1. November 2009 15:35

Danke DH!


Ebbbi
beantwortet von Ebbbi am 1. November 2009 15:25
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denke mal das ist nicht strafbar


anonym
beantwortet von RainerZufall78 am 2. November 2009 10:18
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Das wird aber schwierig mit der Beweisführung. Aussage gegen Aussage, da gewinnt der Angeklagte. Also Ignorieren und mit dem Menschen einfach nicht mehr reden bringt wohl am meisten.


anonym
beantwortet von LeaderG am 1. November 2009 20:47
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Mir fällt da jetzt keine Straftat zu ein, da gäbe es dann nur noch den weg über eine Zivilklage.


anonym
beantwortet von kidzman am 1. November 2009 15:35
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rufmord is strafbar... "Die würde eines menschen ist unantastbar"

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 1. November 2009 18:20

Sich über jemand lustig machen ist kein Rufmord!

Kommentar von kidzman am 1. November 2009 18:41

doch is ... man greift eine person verbal an

Kommentar von LeaderG am 1. November 2009 20:47

"rufmord" gibt es im Strafrecht nicht.


Dajana0120
beantwortet von Dajana0120 am 1. November 2009 15:29
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Das ist straffbar! Aber ich wuerde keine Anzeigen machen, sondern dem Mann eine einschmieren! Ohne Zeugen!

Passt super zu seinem primitiven Benehmen!


Mismid
beantwortet von Mismid am 1. November 2009 15:28
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über jemand lustig machen, vorallem wenn es nicht wiederholt passiert kaum gerichtlich verfolgbar.


Carlo02
beantwortet von Carlo02 am 1. November 2009 15:26
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das wäre eine affekttat.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 1. November 2009 15:26

Blödsinn!


Elfenlied09
beantwortet von Elfenlied09 am 1. November 2009 15:26
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Körperverletzung aber die Person die ihn geschlagen hat könnte auf Unzurechnungsfähigkeit gehen dann droht ihm nichts

Kommentar von Okolavia am 1. November 2009 15:27

Da steht doch garnichts vn geschlagen


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