Nehmen wir mal an, von Person A, ist die Frau gestorben. Person B, macht sich übelst drüber lustig, in anwesenheit von Person A.
Was könnte A machen? Anzeigen? Weswegen??
Danke

§ 189 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Beleidigung im Rahmen der Ehrverletzung
Conquistador09 am 1. November 2009 15:27 jo das gibt bestimm 235 jahre haft weil bestimmt jeder staatsanwalt das vor gericht bringen wird...lächerlich!
Volker13 am 1. November 2009 15:28 Spielt doch keine Rolle. In jedem Fall reicht es für eine Privatklage Du Pfosten
Lotta1 am 1. November 2009 15:30 @Volker13...Klappspaten ist auch passend! :-)) LG
mystress75 am 1. November 2009 15:29 2 Jahre kann es aber schon geben...und bei manchen Kommentaren hier versteh ich das voll und ganz...
2 Jahre kann es in diesem Fall bestimmt nicht geben! Völlig ausgeschlossen! Das kann überhaupt keine Gefängnisstrafe geben und selbst eine Geldstrafe ist äußerst zweifelhaft

Das ist menschlich unterste Schublade,aber kein Fall für das Gericht,das geht nur zivilrechtlich über Anwalt!

na klar wenn man sonst keine sorgen hat und sich lächerlich machen will kannman die person anzeigen!
mal im ernst habt ihr/du keine anderen probleme????
MojitoTom am 1. November 2009 15:29 Nicht nachvollziehbar, wie man derart unmenschlich schreiben kann.
Conquistador09 am 1. November 2009 15:31 was ist denn bitte an meinungsäusserung unmenschlich...lächerlich..." der hat doofi zu mir gesagt" verklagen! was soll so ein schei.ss wenn ich jeden der mich oarschloch genannt hat verklagen würde wäre mein anwalt besitzer einer insel"
kann ich gut verstehen
danke für diese antwort

ich denke so etwas wird in der realen welt nicht passieren.
Dann öffne deine augen! Sowas ist mehrfach passiert, wird es auch immer wieder.
Menschen sind grausamm
Lotta1 am 1. November 2009 15:28 Ich denke doch...liebes Stübchen...wer andere bloßstellt (du weißt ja) macht auch sowas!
kochstuebchen am 1. November 2009 18:21 nan, da bin ich ja froh, daß ich soche leute nicht kenne. wenn jemamd wirklich so etwas zu mir sagen würde könnte mir die faust ausrutschen.

Drüber stehen.
Conquistador09 am 1. November 2009 15:35 Danke DH!
Das wird aber schwierig mit der Beweisführung. Aussage gegen Aussage, da gewinnt der Angeklagte. Also Ignorieren und mit dem Menschen einfach nicht mehr reden bringt wohl am meisten.
Mir fällt da jetzt keine Straftat zu ein, da gäbe es dann nur noch den weg über eine Zivilklage.
rufmord is strafbar... "Die würde eines menschen ist unantastbar"

Das ist straffbar! Aber ich wuerde keine Anzeigen machen, sondern dem Mann eine einschmieren! Ohne Zeugen!
Passt super zu seinem primitiven Benehmen!
über jemand lustig machen, vorallem wenn es nicht wiederholt passiert kaum gerichtlich verfolgbar.

das wäre eine affekttat.
Volker13 am 1. November 2009 15:26 Blödsinn!
Körperverletzung aber die Person die ihn geschlagen hat könnte auf Unzurechnungsfähigkeit gehen dann droht ihm nichts
Da steht doch garnichts vn geschlagen
Hier stehen noch mehr Paragraphen: http://dejure.org/gesetze/StGB/189.html
das ist etws völlig anderes und greift hier mit Sicherheit nicht!!!!