Meine Mieter haben mir beim Vertrag einen falschen Namen angegeben und unterschrieben. Der Polizist es ist straffrei, da keine Urkukunde
Ich fragte die Staatsanwaltschaft. Ich bekam dann 1 ärgerlichen Anruf von diesem Polizisten und meinte, er müsse mich nun vernehmen. Ich hätte mit meiner E-Mail an die STA "viel Lärm um nichts gemacht" und er berief sich auf § 164 I BGB, der besagt, eine Firma darf im fremden Namen unterschreiben.
gegen den Polizisten würde ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben

Dienstaufsichtsbeschwerde
wegen Inkompetenz
wegen Drohung
und natürlich ist eine Urkundenfälschung

ist der mieter mit dem polizisten verwandt? natürlich ist das betrug der strafbar ist!

Urkundenfälschung ist wie Pferde stehlen... niemand hat des Recht eine Unterschrift nachzuahmen,wie weit es strafbar ist,erhälst du Rat beim Amtsgericht oder einen Anwalt.In Deinen Fall würde ich einen Anwalt zu Rate ziehen
Ich würde mich nicht nur beschwerdeführend an den Polizeipräsidenten und an die StA wenden, sondern auch verlangen, dass meine Vernehmung von einem anderen Beamten durchgeführt wird. Die juristischen Kenntnisse dieses Polizeibeamten sind sehr dürftig - dafür seine Arroganz unermesslich. Selbstverständlich ist das Urkundenfälschung. Bei Stellvertretung muss der Vertretende natürlich mit seinem eigenen Namen unterschreiben und die Vollmacht vorlegen...