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Ist Unterschriftenfälschung strafbar? Teil II

gefragt von Lehner1970 am 29.06.2008 um 12:11 Uhr

Meine Mieter haben mir beim Vertrag einen falschen Namen angegeben und unterschrieben. Der Polizist es ist straffrei, da keine Urkukunde

Ich fragte die Staatsanwaltschaft. Ich bekam dann 1 ärgerlichen Anruf von diesem Polizisten und meinte, er müsse mich nun vernehmen. Ich hätte mit meiner E-Mail an die STA "viel Lärm um nichts gemacht" und er berief sich auf § 164 I BGB, der besagt, eine Firma darf im fremden Namen unterschreiben.

  1. Weiß ich mittlerweile, dass ein Mietvertrag eine Urkunde ist. Es ist nicht nur Urkundenfälschung, sondern Betrug.
  2. § 164 I BGB greift NICHT, wenn es um Schuldgeschäfte geht, also um eine Mieangel

Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Polizei (375)
Urkundenfälschung (12)
Mietangelegenheit (2)
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Reply


anonym
beantwortet von hochglanz am 29. Juni 2008 12:22
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gegen den Polizisten würde ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben


andreas48
beantwortet von andreas48 am 29. Juni 2008 12:29
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Dienstaufsichtsbeschwerde

  1. wegen Inkompetenz

  2. wegen Drohung

und natürlich ist eine Urkundenfälschung


simoneFN
beantwortet von simoneFN am 29. Juni 2008 12:13
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Es ist strafbar.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 29. Juni 2008 12:13
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Natürlich ist das strafbar!


anonym
beantwortet von Karola44 am 29. Juni 2008 12:18
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Natürlich ist es strafbar!!!





pascal7
beantwortet von pascal7 am 29. Juni 2008 12:18
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ist der mieter mit dem polizisten verwandt? natürlich ist das betrug der strafbar ist!


egofighter
beantwortet von egofighter am 29. Juni 2008 12:18
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Urkundenfälschung ist wie Pferde stehlen... niemand hat des Recht eine Unterschrift nachzuahmen,wie weit es strafbar ist,erhälst du Rat beim Amtsgericht oder einen Anwalt.In Deinen Fall würde ich einen Anwalt zu Rate ziehen


anonym
beantwortet von Rolfe am 29. Juni 2008 21:59
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Ich würde mich nicht nur beschwerdeführend an den Polizeipräsidenten und an die StA wenden, sondern auch verlangen, dass meine Vernehmung von einem anderen Beamten durchgeführt wird. Die juristischen Kenntnisse dieses Polizeibeamten sind sehr dürftig - dafür seine Arroganz unermesslich. Selbstverständlich ist das Urkundenfälschung. Bei Stellvertretung muss der Vertretende natürlich mit seinem eigenen Namen unterschreiben und die Vollmacht vorlegen...


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