Wer weiß Bescheid?

Nein, du darfst durchaus eine Unterbeleuchtung am Auto haben. Allerdings darfst du sie nur im Stand anmachen (da kommst du vor der Disco sicher gross raus...ggg). Auch fahren darfst du mit der Unterbeleuchtug; allerdings nur auf privatem Gelände; ich nehme nicht an, dass dich das befriedigt, oder?
isedinger am 15. Mai 2008 17:50 Ganz bestimmt, DH!
Ganz bestimmt ein Vertoß gegen § 49a StVZO Mit folgenden Konsequenzen mindestens:
sofortiges erlöschen Betriebserlaubnis
sicherstellung des Fahrzeugs
Ansonsten würde ich mal nach einem Tüv Eintrag fragen
DreckHals am 15. Mai 2008 18:19 das würd ich nicht machen, da nimmt der tüv-onkel gleich den plakettenschaber zur hand!
richtig. außerdem ist es marderabschreckend und dafür erlaubt. im ruhezustand nicht beim fahren.

ja, ist verboten. bei verstoß erfolgt die sofortige stilllegung des fahrzeugs.

Fragst Du das im Ernst? Zu was soll das nützen? Ich habe jedenfalls noch nichts dergleichen gesehen.
Einige aufmerksamkeitsheischende Autofahrer machen so was, das habe ich schon gesehen. Geld haben die noch genug!Unterbodenbeleuchtung ist gut, da kann man während der Fahrt den Unterboden sehen, wenn man sich richtig aus dem Fenster lehnt!
Von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich!
DreckHals am 15. Mai 2008 17:45 es ist in ganz dt. verboten.
Kreis MYK nicht.
DreckHals am 15. Mai 2008 17:51 das glaub ich nicht.
pooky am 15. Mai 2008 18:41 @vanillaicepussy: Im Gegensatz zu bestimmten Verordnungen hinsichtlich der Regelungen des Straßenverkehrs (Einrichtung von Parkzonen, Fahrradstraßen usw.) gelten die Inhalte der Straßenverkehrs-Zulassungsverordnung (StVZO), die unter anderem auch die Ausrüstung und den Zustand von Kraftfahrzeugen regeln, bundesweit. Hier kann es also in einzelnen Kreisen keine Ausnahmen geben!
Dann haben die Deutsch-Russen aus Mayen Koblenz einen anderen status - smile - die fahren fast alle mit neon/blau UB-Beleuchtung.
pooky am 15. Mai 2008 18:49 Es gibt Leute (unabhängig von ihrer Herkunft und Nationalität), die glauben, alles machen zu dürfen. Daraus kann man aber nicht gleich eine Gesetzeskonformität ableiten.
hast mein Smile ignoriert - auch egal -
pooky am 16. Mai 2008 05:22 Ich habe es schon gesehen, aber meine Aussage war ja auch mit Smilie gedacht, wenn auch mit einem nicht ganz so breit grinsenden...
Jetzt aber: :-)
Ne is in Deutschland verboten...aber wenn de willst kannste auch in die USA da is es erlaubt =)

Erkundige Dich beim TÜV oder bbei der Dekra da kekommst Du eine verbindliche Auskunft.