Ist unser Mietvertrag gültig?

6 Antworten

Die von Ihnen zuletzt gemeinschaftlich unterschriebene Ausfertigung von der Sie die unveränderte Kopie mit Originalunterschriften in Händen halten, ist Ihr Beweis für den Inhalt des Mietvertrages, der mit Ihnen gültig geschlossen wurde; das kann durchaus die erste Version sein, wenn die Zweite nicht von der Mitmieterin nicht unterzeichnet wurde.

Stellen Sie behauptete Abweichungen zwischen Ihrer Ausfertigung und dem ggfs. nachträglich veränderten Original fest, dann würde dies den Straftatbetand der Urkundenfälschung durch die Vermieterin beweisen.

Prüfen Sie das sehr genau! Händigen Sie Ihre Kopie keinesfalls der Vermieterin aus, sondern lediglich eine Ablichtung davon, falls dies verlangt werden sollte.

Zahlen Sie auf keinen Fall mehr Miete als in dem gültigen Papier vereinbart ist.

So sehe ich das auch.

ganz ehrlich, ein mietvertrag, wo handschriftlich geändert wurde, würde ich gar nicht unterschreiben.

heute ist es kein problem, einen mietvertrag am computer zu erstellen und die handschriftlichen ergänzungen dort gleich einzugeben und auszudrucken.

investiert geld und geht mit den mietverträgen zu einem anwalt, der sich das ansieht und euch berät.

ehrlcih gesagt, ist die frage, ob die vermieterin von dem ersten mietvertrag wusste bzw. die tochter das recht hatte, ohn euch zu überreichen.

bitte sichert euch rechtlich ab

wendet euch an einen anwalt. soweit ich weiss, zählt der erste unterschriebene mietvertrag, da ihr auf der basis die wohnung angemietet habt. handschriftliche änderungen sind ok, die wurden ja gelesen und unterschrieben. nach unterzeichnung kann der mietvertrag nur noch handschriftlich geändert werden, wenn die änderung von mieter und vermieter daneben abgezeichnet werden

Wenn auf beiden Vertragausfertigungen (Vermieter- / Mieter-Exemplar) der selbe Inhalt steht und mindestens der Vermieter das Mieterexemplar und der Mieter das vermieterexemplar unterschrieben hat, ist es ein rechtlicher Vertrag, wenn nicht ungesetzliche Inhalte darin sind.

Wenn die Änderungen vorgenommen wurden bevor ihr unterschrieben habt dann ist der Vertrag und die Änderungen gültig. Eure Durchschrift des Mietvertrages müßt ihr der Vermieterin nicht geben nur ihre. Mit der Mieterhöhung muß sie dann wohl die gesetzliche Frist warten.