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Ist Türen Geknalle abends um die Uhrzeit eigentlich schon eine Ruhestörung?

gefragt von Eisblume2009 am 04.03.2009 um 21:51 Uhr

Bis 22 Uhr kann ja jeder noch Krach machen, nur wie ist das, wenn der Typ unter mir, ständig mal der Meinung ist, wenn er Wut hat etc. das kommt bei dem Kerl leider häufiger vor und dann zu jeder Zeit meint, er könne hier und dann mal Türen knallen. Das war eben echt schlimm, aber ich habe mich auch bemerkbar gemacht und gleichfalls mit meiner Türe geknallt, damit er merkt, das über ihn noch jemand wohnt. Mit dem zu Reden ist sowieso zwecklos, weil da schon m ehrere negative Sachen vorgefallen sind und auch der Vermieter weiß über den Kerl Bescheid, unternimmt aber nicht viel dagegen. Ich werde daher auch notfalls noch ein Lärmprotokoll führen. Ich sehe auch nicht ein, das ich hier ausziehe, da ich noch nicht lange drin wohne, der ist nach mir eingezogen, aber seitdem gibt es nur noch Terz mit dem. Kann der Mieterbund da eigentlich auch was regeln? Ich bin ja drin, aber bevor ich da alle verrückt mache, was könnt ihr mir zu dem Typen raten? Der ist leider kein unbeschriebenes Blatt. Als Vermieterin hätte ich den schon längst vor die Türe gesetzt, aber so einfach ist das ja leider nicht mehr heutzutage. Türen knallen geht ja noch, aber er hat auch öfter mal laute Musik zu jeder Tag- und Nachtzeit schon angehabt, aber da ist erst mal mit Ruhe, nur jetzt fliegen halt häufiger unter mir die Türen und ich bin derzeit etwas sehr lärmempfindlich. Danke im Voraus für die Antworten!

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Vermieter x 1.325 Lärmbelästigung x 148 Türen Knallen x 1

Malkia
beantwortet von Malkia am 4. März 2009 22:12
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Mittags von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 22.00 Uhr abends bis 7.00 Uhr morgens muss auf jeden Fall Zimmerlautstärke eingehalten werden (bei Mietwohnungen).

Der Mieter hat ein Recht darauf, in seiner Wohnung ungestört zu leben. Deshalb kann er sich gegen unzulässigen Lärm wehren (LG Hamburg WM 84, 79). Das gilt insbesondere für den nächtlichen Lärm. Die nächtlichen Ruhezeiten - nach 22 Uhr - sind gesetzlich (Immissionsverordnungen der Länder) besonders geschützt.
Ein Anruf wegen Lärmbelästigung am Tag bei der Polizei bringt nichts, da muss sich der Vermieter selbst drum kümmern.
Unternimmt der Vermieter nichts gegen die permanente Ruhestörung des Nachbarn, kann man die Miete mindern.


SMaxi
beantwortet von SMaxi am 10. April 2009 08:33
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also ab 20h gilt die abendruhe, d.h. Zimmerlautstärke, ab 22 h gilt die Nachtruhe, d.h. ruhe. wenn der ab u an mit den türen knallt wirst du wahrscheinlich nicht damit durchkommen. Denn eine lärmbelästigung ist es erst wenn es permanent vorkommt. Führe ein Lärmprotokoll wann was wie wo das sind beweise u damit du zeugen hast solltest du die mit aufführen, die polizei ist immer der beste zeuge.... du solltest evtl das ordnungsamt oder das wohnungsaufsichtsamt einschalten, das ist kostenlos. Spreche mit deinem Vermieter der soll den kerl auf die Hausordnung hinweisen u abmahnen. Nach zwei erfolgten abmahnungen (mit gleichem Grund) hat der Vermieter das recht auf kündigung. Mietminderung ja aber eher minimal 5-10%. Ich denke in deinem fall da nich permanent 2-5% der nettokaltmiete

LG


SMaxi
beantwortet von SMaxi am 10. April 2009 08:26
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also ab 20h gilt die abendruhe, d.h. Zimmerlautstärke, ab 22 h gilt die Nachtruhe, d.h. ruhe. wenn der ab u an mit den türen knallt wirst du wahrscheinlich nicht damit durchkommen. Denn eine lärmbelästigung ist es erst wenn es permanent vorkommt. Führe ein Lärmprotokoll wann was wie wo das sind beweise u damit du zeugen hast solltest du die mit aufführen, die polizei ist immer der beste zeuge.... du solltest evtl das ordnungsamt oder das wohnungsaufsichtsamt einschalten, das ist kostenlos. Spreche mit deinem Vermieter der soll den kerl auf die Hausordnung hinweisen u abmahnen. Nach zwei erfolgten abmahnungen (mit gleichem Grund) hat der Vermieter das recht auf kündigung. Mietminderung ja aber eher minimal 5-10%. Ich denke in deinem fall da nich permanent 2-5% der nettokaltmiete

LG


HuskyBaby
beantwortet von HuskyBaby am 4. März 2009 22:06
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Ruf ggf. die Polizei. Habe ich auch schon getan, weil reden mit den Nachbarn auch garnix bringt.


Armindo
beantwortet von Armindo am 4. März 2009 21:55
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hat nichts mit der Uhrzeit zu tun sobald Sie sich belästigt fühlen können Sie die Polizei rufen.Hatte unter mir auch so ein Chaot der sehr laut die Musik hatte schon Mittags um 14Uhr bis ich auch die Polizei gerufen hatte und diese drohten ihm an beim nächsten mal nehmen sie seine Anlage mit, mein Vermieter hat ihm dann sowieso gekündigt.

Kommentar von Eisblume2009 am 4. März 2009 22:05

na dann hoff ich mal bei mir, das der unter mir mal endlich rausfliegt. Der raubt mir noch den letzten Nerv.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 4. März 2009 21:55
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Hausordnung gilt für alle

aber schau dir das mal an

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_laerm.htm

Vielleicht kannst du deinen Vermieter damit bewegen, etwas zu unternehmen.

Und wenn Ruhestörung nach 22 Uhr auftritt, konsequent die Polizei rufen


Engelchen46
beantwortet von Engelchen46 am 4. März 2009 21:54
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Ich habe mich vor ca. 1 Jahr belehren lassen. Ruhestörung gilt schon, allerdings in bestimmten Fällen, ab 20 Uhr. Du hast die Möglichkeit (Du solltest den Knallton der Türen aufnehmen) die Polizei zu rufen. Desweiteren kannst du dich bei der Vermietungsgesellschaft beschweren. Wenn alles nichts hilft, dann kannst du mal bei einem Anwalt nachfragen (spare dir erst mal das Geld für den)

Kommentar von Eisblume2009 am 4. März 2009 21:56

ups ab 20 Uhr schon? Weil mein Vermieter meinte ich dürfte auch mal bis 22 Uhr musizieren, weil ich mal anständig gefragt hatte, was ich auch eigentlich spät fand. Aufnehmen wäre ne gute Idee so laut wie das hier jedesmal ist. Aber auch zulässig mit Aufnahmewalkman?

Kommentar von 4e0acaf7f52013e81f4a4a4f091134ffsmallArmindo am 4. März 2009 22:07

ja das ist wirklich so habe ein Bericht im Fernsehen gesehen und da ging es auch um Ruhestörung.

Kommentar von Df4635c9c7e3bbcceda4b471af2ad9cbsmallEngelchen46 am 4. März 2009 22:07

Ja, so kannst du aufnehmen, irgendwie möglichst noch die Uhrzeit vermerken (selber raufsprechen). Macht man "mal" Lärm, macht vielleicht noch einen Zettel im Hausflur ran, wo die Party angesagt wird, dann wird sich selten mal einer beschweren. Aber generell ab 20 Uhr...in besonderen Fällen (wie weiter oben beschrieben) sogar tagsüber gilt es als Ruhestörung. Es gibt schliesslich auch Menschen die Schicht arbeiten, wäre bestimmt Klasse, wenn dann immer mit den Türen geknallt wird.


LaurenzDO
beantwortet von LaurenzDO am 4. März 2009 21:52
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das ist eindeutig ruhestörender lärm ! informiere deinen vermieter !

Kommentar von Eisblume2009 am 4. März 2009 21:54

möchte nicht deswegen gleich die Polizei rufen, weil der evtl. mir gegenüber handgreiflich werfen könnte der Typ, darum warte ich auch erst mal ab, was jetzt noch passiert, weil ich sonst wohl wieder kein Auge zu bekomme.

Kommentar von Df4635c9c7e3bbcceda4b471af2ad9cbsmallEngelchen46 am 4. März 2009 21:56

Du solltest ihn deine Angst nicht merken lassen, auch der über dir muß merken, dass er sich nicht alles erlauben kann.

Kommentar von Eisblume2009 am 4. März 2009 21:55

möchte nicht deswegen gleich die Polizei rufen, weil der evtl. mir gegenüber handgreiflich werfen könnte der Typ, darum warte ich auch erst mal ab, was jetzt noch passiert, weil ich sonst wohl wieder kein Auge zu bekomme.


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