Buchfink am 30.09.2009 um 22:08 Uhr
Jemand (nennen wir ihn: Herr B.) aus meinem Bekanntenkreis hat einen Fernzug verpasst, weil er in eine routinemäßige Polizeikontrolle geriet. Er redete in einem leisen Ton mit dem Polizisten, machte ihm aber klar, dass er sauer sei, weil er durch diese Kontrolle seinen Zug verpasste.
Dem Beamten war das egal und er sagte zu meinem Bekannten, dass er doch gefälligst früher am Bahnhof sein soll, wenn er vorhat zu verreisen, weil immer mal etwas dazwischenkommen könnte.
Der Bekannte ging mit den Worten "So'n Arsch" von dannen, was natürlich der Polizeibeamte mitbekam und nochmal seinen Personalausweis verlangte, damit er seine Daten aufnehmen kann.
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Wenn nun eine Anzeige wegen (Beamten)Beleidigung folgt:
Kann er einfach behaupten, dass er unter Tourette leiden würde und sich somit aus der Affäre ziehen, weil er wegen seiner Krankheit diesen Ausdruck verwendete?
Wird dies nachgeprüft?
Gibt es eine Möglichkeit sich bescheinigen zu lassen, dass man unter Tourette leidet, obwohl dies nicht zutrifft?
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Oder wird Beamtenbeleidigung ohnehin nicht so stark geahndet?
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Immer wieder schön, deine Fragen zu lesen :-) Und Tourette ist ein sehr interessantes Thema!
Es gibt keinen richtigen Nachweistest für Tourette, also wird eine Diagnose Anhand der Beobachtung festgestellt.
Laut medizinischen Vorgaben sind Bedingungen für die Diagnose mindestens ein vokaler und mindestens zwei motorische Tics, diese müssen aber nicht gleichzeitig auftreten.
Die Symptome müssen allerdings schon vor dem 21. Lebensjahr erstmals aufgetreten sein.
das heißt, wenn der Patient beim Arzt jedes mal nach dem "A..." sagen noch leicht mit Kopf zuckt und bei jedem Satz z.B. auf die Schenkel klopft, wird er höchstwahrscheinlich so eine Bescheinigung bekommen.
Was ihm aber daraus entwächst, wenn er ein Attest für eine psychische Erkrankung hat, wiegt die paar Hundert Euro Strafe für Beamtenbeleidigung nicht auf.
Hier findest du eine Liste mit Strafmaß in Penunzen: talkteria.de/forum/topic-5603.html
Das ist vielleicht vernünftiger. Herr B. kann immer noch sagen, dass es ihm leid tut, das wird eventuell den Strafmaß etwas verringern.
Ansonsten, falls der Herr B. nicht davon abzubringen ist, und doch noch üben möchte, empfehle ich ihm den Film Big White - Immer Ärger mit Raymond mit der grandiosen Holly Hunter als Tourett-Syndrome erkrankten - zwecks Übung und zum erheitern.
In dem Trailer sieht man nur den Ausdruck der Echolalie (nachplappern der Wörter), wobei auch die Koprolalie (vokale Obszönitäten) nicht zu kurz kommen. Ein sehr schmalziger, aber auch lustiger Film, unbedingt zu empfehlen.
Noch ein Übungsstück, jedoch maßlos übertrieben: http://www.oktay.de/fun/Grissemann-Tourette.mp3
Nahja, man sollte damit nicht scherzen, aber wir meinen es nicht böse. ;-)
p.s. Trailer-Link kommt im Kommentar.

Nein nein, nicht Tourette-Syndrom, das ist gar keine gute Idee, sich darauf hinauszureden.
Mein Vorschlag wäre folgender: Sag Deinem Bekannten, er soll auf Schizophrenie machen, dafür bekommt er viel leichter ein Attest. Der Beamte hat ihn ja darauf hingewiesen, doch früher am Bahnhof zu sein, wenn er verreisen wolle.
Nun die Erklärung: Daraufhin habe Dein Bekannter beim Fortgehen mit seinem zweiten Ich eine Diskussion begonnen mit den Worten:
„Du bist So’n Ar.sch, dass Du nicht rechtzeitig fertig warst, wir könnten schon lange am Bahnsteig stehen, hätten wir doch den netten Beamten schon mal früher getroffen…“ Leider habe nun der Beamte nur einen kleinen Teil dieser Unterhaltung mitbekommen…..
aurata am 1. Oktober 2009 18:50 :-))
Buchfink am 1. Oktober 2009 19:49 Schizophrenie? Du meinst wohl "Dissoziative Persönlichkeitsstörung", oder?
Selbstgespräche mit dem zweiten Ich. Ein genialer Ansatz.
valentin301 am 1. Oktober 2009 19:54 Ja, das habe ich gemeint. Mir ist noch eingefallen, Dein Bekannter könnte doch schon mal prophylaktisch aufs Revier gehen und Strafanzeige wegen Beleidigung gegen sein zweites Ich stellen und das so zu Protokoll geben, dann ist dem Beamten völlig der Wind aus den Segeln genommen. Kurz vor dem möglichen Prozess gegen sich selbst könnte er ja dann die Anzeige gegen sein zweites Ich wieder zurückziehen ("es hätte sich entschuldigt")... fertig....

Er kann ja sagen, dass er den Zug gemeint hat. Zugbeleidigung wär mir neu.
Buchfink am 30. September 2009 22:12 „Der Schaffner ist zu früh losgefahren, so'n Arsch.“
Das wäre dann Bundesbahnbeamtenfernbeleidigung.
Kronkorkenkugel am 30. September 2009 22:14 Privatisiert - da iss nix mi beamter oder ?
Nöö, nicht unbedingt, auch bei Post und Telekom gibbet noch "Rest"beamte.

Kann er einfach behaupten, dass er unter Tourette leiden würde und sich somit aus der Affäre ziehen, weil er wegen seiner Krankheit diesen Ausdruck verwendete?
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Behaupten kann er so ziemlich alles.
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Wird dies nachgeprüft?
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Da Tourette Erkrankungen nicht besonders häufig auftreten und daraus Strafminderung/Strafunfähigkeit resultieren könnte, wird man das sicher prüfen.
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Gibt es eine Möglichkeit sich bescheinigen zu lassen, dass man unter Tourette leidet, obwohl dies nicht zutrifft?
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Wenn du einen guten Draht zu nem Psychologen hast, ist das sicher eine Möglichkeit. Aber aufgrund etwaiger Konsequenzen kann ich mir nicht vorstellen, dass jemand das Risiko eingehen würde.
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Oder wird Beamtenbeleidigung ohnehin nicht so stark geahndet?
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Der Bruder eines guten Freundes musste damals 3000Mark Strafe zahlen. Allerdings wurde aufgrund des nicht unerheblichen Alkoholpegels schon eine gewisse Schuldminderung einkalkuliert. Die Strafe hängt entschieden vom Gutdünken des Richters ab.
Mein Rat:
Er soll den entsprechenden Beamten aufsuchen und sich persönlich bei ihm entschuldigen. Das sind (meistens) auch nur Menschen und wenn er aufrichtiges Bedauern zeigt, lässt sich die Sache bestimmt aus der Welt schaffen.

Einfach so wird das nichts werden, das muss er dann auch beweisen.
ChrisTralins am 30. September 2009 22:15 Meine Worte, siehe ganz unten!
So viel unnötiges Gelabere ...
Er kann einfach sagen, er habe nicht erwartet, daß der Beamte das hören werde. Es tue ihm leid daß der das hörte und er wollte nur gegen Magengeschwür Dampf ablassen. Im Übrigen ist dieser Polizist wirklich ein Arsch ... so wichtig ist diese Kontrolle mit Sicherheit nicht gewesen, daß man jemanden seinen Fernzug verpassen lässt - insbesondere als heute viele Tickets an einen bestimmten Zug gebunden sind. Oder hätte während der Kontrolle ihn zum Zug begleiten können ... Das Problem ist, daß Polizisten in der Regel aus bildungsfernen Schichten kommen ... Till

Dein Bekannter soll sich vom Facharzt (Neurologe, Psychiater o.ä.) attestieren lassen, dass er unter dem Tourette-Syndrom leidet, falls das wirklich der Wahrheit entspricht! Unter den Umständen dürfte ein bereits angestrengtes Verfahren niedergeschlagen werden!
Ansonsten hat er keine guten Karten, denn bei Beamtenbeleidigung ist mit einer Geldstrafe zu rechnen, wobei bei einer Beleidigung von Polizeibeamten immer ein gewisser Aufschlag vorgenommen wird.
Er soll einsehen, dass er einen Fehler gemacht hat. übrigens: entgegen einer weit verbreiteten irrigen Ansicht gibt es keine spezielle Beamtenbeleidigung, sondern "nur" Beleidigung. Wenn er jetzt Krnakheit simulieren will, macht er die Sache wohl nur noch schlimmer. Es bleibt wohl nichts anderes übrig, als sich in aller Form zu entschuldigen und angesichts des verpassten Zuges um Nachsicht zu bitten. Im übrigen soll er künftig seinen frechen Mund halten, denn es ist nicht hinnehmbar, dass er jemand so beschimpft. Polizeikontrollen müssen eben manchmal sein und andere Leute haben es auch eilig. Das ist aber kein vernünftiger Grund, andere zu beschimpfen.
GALLARIAOY am 1. Oktober 2009 12:07 Gebe DIR für DEINE Antwort zunächst einen Punkt. Nur Frage, was ist eine Beleidigung!?? Wenn man seinem Gegenüber die Meinung geigt!? oder wenn man Worte benutzt, die darauf hindeuten, dass man einen in einem Beamten ein Schwein sieht, was nur frißt, stinkt, und nie genug fressen kann. GALLARIAOY

Da müsste er wahrscheinlich ein entspechendes Attest vorlegen.

ein Attest beizubringen dürfte beliebig schwierig werden

sachen wie tourette muss man nachweisen. sonst könnte das ja jeder behaupten.
Buchfink am 30. September 2009 22:11 Wie bestechlich sind Psychiater?
Da kommt die Strafe für Beamtenbeleidigung garantiert günstiger!
Na, den Arzt möchte ich sehen, der Tourette diagnostiziert, weil jemand einmal "Ar sch" zu einem Polizisten gesagt hat. Und vorher ist diese Problematik natürlich nie aufgefallen ;o)
So einfach geht das nicht. Dein Bekannter hat sich die Suppe eingebrockt, nun muss er sie auslöffeln. Und das ist auch richtig so.

Wenn er unter Tourette leidet, muss das von einem Arzt bestätigt werden können, denn das bekommt man nicht einfach so, sondern das erfordert eine Langzeitbehandlung, die mit Sicherheit nicht erst ab diesem Tag begonnen hat. Ich habe einen Bekannten gehabt, der hatte das. Er ist jetzt tot.

Er hat sich den Mist eingebrockt, also verdient er die Strafe. Die Krankheit, unter der viele Menschen leiden, vorzuschieben ist eine bodenlose Frechheit. Dafür sollte er auch bestraft werden.

Wenn er es beim Weggehen und mit dem Rücken zum Beamten und leise gesagt hat,
könnte man es als eine Meinungsäußerung oder ein Selbstgespräch darstellen.
Dabei hilft ein Anwalt.
Buchfink am 30. September 2009 22:46 Das wäre eine Option. Danke.
Erst eine große Klappe und hinterher sich rausbrunsen, zudem mit so einer blöden Ausrede, glaubst Du wirklich, ein Richter oder ein Staatsanwalt ist so blöd und zieht sich den Hut mit einem Kran auf? Die Geschichte wird dermaßen schnell ausgehebelt, schneller, als sie erzählt ist.
Meinungsäußerung ist auch eine blöde Idee,klappt garaniert auch nicht. Auch wenn ich angebe: "Ich bin der Meinung, sie sind ...." ist man dran. Auch das Selbstgespräch klappt nicht.
Einzige Chance, dein Kumpel geht zur Polizei und entschuldigt sich, er sagt (ehrlich genug), wie peinlich ihm das ist das er sich und seine gute Erziehung vergessen hat und bittet den Polizeibeamten um Entschuldigung. Eventuell wird der dann doch keinen Strafantrag stellen.
Reue und Einsicht, die einzige Möglichkeit.
So ein Unfug! Natürlich darf man zu sich selbst was sagen - es kommt natürlich auf die Situation an. In dieser wird jeder räsonable Richter keinen Grund für eine Bestrafung sehen. Klug wäre es natürlich gewesen, wenn der Typ sich sofort entschuldigt hätte, mit der Erklärung wie ich weiter unten schrieb - daß er nicht davon ausgehen konnte, der Bulle höre es .. Till

Das Beste ist immer noch sich zu zügeln und sich den Teil zu denken, den man lieber nicht aussprechen sollte.

Übrigens, werden auch Polizisten angeklagt, die einen zu vernehmenden beleidigen? Vermutlich nicht, denn die sind ja "im Dienst". Außerdem schützen die sich ja gegenseitig. Denn,"eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus".
Selbstverständlich, entgegen Deiner vorschnellen Vorurteilsverkündung hier wird auch ein Polizeibeamter zur Rechenschaft gezogen, welcher Beleidigungen ausspricht. Aber hierbei wird vor allem auch beleuchtet, was vorher so vorgekommen ist. Nenn einen Polizisten Pimperle und der sagt Knallkopf zurück, willst Du den dann anzeigen - und damit Dich selbst auch?
Damit würden dann beide bestraft, wer zeigt sowas an, wo er selbst auch zahlen darf? Richtig, niemand.
Der wird kaum aus heiterem Himmel beleidigen, darum passiert da auch nie was, denn um anzuzeigen, darf man selbst vorher nicht das Geringste beleidigend von sich gegeben haben, das kommt bei Polizeibeamten eben so gut wie nie vor.
Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus - Dein Spruch bedeutet in diesem Fall nicht die Krähen bei der Polizei sondern die Krähen überall.
Sei demnach mal ein bischen vorsichtiger mit Deinen Vorverurteilungen, wertfreies Nachdenken hilft oft ungemein.
Zackenking am 23. Oktober 2009 11:17 fastlink - Ich weiß, wovon ich schreibe. Habe einen Bekannten, der mit Blaulicht und Martinshorn Pommes holte. Als Begründung gab er an: "Diese wären sonst kalt geworden". Bestraft wurde er nicht, obwohl Martinshorn sowie Blaulicht nur bei bestimmten Fahrten eingesetzt werden dürfen. Und dazu gehört das Pommesholen wohl sicher nicht dazu.
Hallo, es wird zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Hier wird ein psychologisches Gutachten angefordert, welches ein vom Gericht zugelassener psychologischer Gutachter erstellt. Dies sind in den meisten Fällen Psychologen mit zusätzlicher medizinischer Ausbildung und langjähriger Erfahrung. Diese Gutachter kannst du nicht täuschen. Sie haben viele Jahre Erfahrung im klinischen Bereich ( Psychiatrie ) und entlarfen einen Schwindler sehr schnell. Also, lieber die Strafe akzeptieren, als durch einen Gutachter entlarvt zu werden - viele Grüße!
ergänzend: Tourette ist eine neurologische Erkrankung und lässt sich auch sicher nachweisen, da z.B. Auffälligkeiten im EKG zu beobachten sind. Der Beginn liegt typischerweise im Kindesalter Eine einfache Befragung der Eltern seitens der Beamten würde den Schwindler also schon entlarven, noch bevor dieser auch nur einen Schritt in eine Arztpraxis gesetzt hat!

also mit Tourette das wird wohl nix, denn dann musst du ein ärztliches Attest vorlegen,was du nur bei einem Arzt bekommst,der nur krumme Dinger dreht - aber da wird er wohl kaum Glück haben. Er kann es wirklich nur so drehen,dass er den Zug oder sonst wen aber halt nicht den Beamten gemeint hat. Oder er hätte es schon vor Ort mit ner Entschuldigung versuchen müssen.Wars nur ein Beamter ders gehört hat, dann hat er vielleicht Glück,dass er sich besser rausreden kann.....hauptsache er hat das Protokoll nicht unterschrieben...
Naja, und nach dem (auch am Ausstellungsdatum erkennbaren Gefälligkeits-)Attest kommt dann ein Gutachten, anschliessend ein Obergutachten... :-((
mal so nebenbei: ES GIBT KEINE BEAMTENBELEIDIGUNG. Ein Beamter hat die selbe würde wie jeder andere auch. Die sind nicht schützenwerter.
Ein attest fälschen ist sicher möglich, aber dürfte wohl alles noch schlimmer machen.

Ich denke er müßte ein Tourette von einem Arzt nachweisen lassen. In den seltensten Fällen wäre es so das man nur das Wort benutzt. Oft krampfen die Patienten auch in bestimmten Körperregionen. Ich habe im Bekanntenkreis selber einen Bekannten mit Tourette. Der hat Attacken wo er immer ein und denselben rechtsradikalen (verbotenen) Spruch losläßt.
Es gibt sowas wie Beamtenbeleidigung nicht.
Buchfink am 22. Oktober 2009 12:07 Deswegen wurde "Beamtenbeleidigung" in der Überschrift auch in Gänsefüßchen gesetzt.
Eigentlich geht es nur um die Beleidigung und deren Folgen.
http://www.moviemaze.de/media/trailer/view/flash/18934/
Immer wieder schön, wenn Du zu meinen Fragen antwortest.
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Die MP3-Datei konnte ich mir nur zur Hälfte anhören. Dann setzte das Fremdschämen ein.
Wo sind wir hier in Deutschland gelandet, wenn man für das Duzen eines Polizisten schon 600 Euro zahlen muss?
Das stimmt, seltsame Auffassung udn seltsame Schmerzgrenze. Duzen ist ganz schlecht, aber Zunge raus strecken, das ist noch bezahlbar, sogar ohne Attest.