Frage von Buchfink 30.09.2009

Ist Tourette-Syndrom eine adäquate Ausrede für den Tatbestand der "Beamtenbeleidigung"?

  • Hilfreichste Antwort von aurata 30.09.2009
    8 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Immer wieder schön, deine Fragen zu lesen :-) Und Tourette ist ein sehr interessantes Thema!

    Es gibt keinen richtigen Nachweistest für Tourette, also wird eine Diagnose Anhand der Beobachtung festgestellt.

    Laut medizinischen Vorgaben sind Bedingungen für die Diagnose mindestens ein vokaler und mindestens zwei motorische Tics, diese müssen aber nicht gleichzeitig auftreten.

    Die Symptome müssen allerdings schon vor dem 21. Lebensjahr erstmals aufgetreten sein.

    das heißt, wenn der Patient beim Arzt jedes mal nach dem "A..." sagen noch leicht mit Kopf zuckt und bei jedem Satz z.B. auf die Schenkel klopft, wird er höchstwahrscheinlich so eine Bescheinigung bekommen.

    Was ihm aber daraus entwächst, wenn er ein Attest für eine psychische Erkrankung hat, wiegt die paar Hundert Euro Strafe für Beamtenbeleidigung nicht auf.

    Hier findest du eine Liste mit Strafmaß in Penunzen: talkteria.de/forum/topic-5603.html

    Das ist vielleicht vernünftiger. Herr B. kann immer noch sagen, dass es ihm leid tut, das wird eventuell den Strafmaß etwas verringern.

    Ansonsten, falls der Herr B. nicht davon abzubringen ist, und doch noch üben möchte, empfehle ich ihm den Film Big White - Immer Ärger mit Raymond mit der grandiosen Holly Hunter als Tourett-Syndrome erkrankten - zwecks Übung und zum erheitern.

    In dem Trailer sieht man nur den Ausdruck der Echolalie (nachplappern der Wörter), wobei auch die Koprolalie (vokale Obszönitäten) nicht zu kurz kommen. Ein sehr schmalziger, aber auch lustiger Film, unbedingt zu empfehlen.

    Noch ein Übungsstück, jedoch maßlos übertrieben: http://www.oktay.de/fun/Grissemann-Tourette.mp3

    Nahja, man sollte damit nicht scherzen, aber wir meinen es nicht böse. ;-)

    p.s. Trailer-Link kommt im Kommentar.

  • Antwort von valentin301 01.10.2009
    8 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Nein nein, nicht Tourette-Syndrom, das ist gar keine gute Idee, sich darauf hinauszureden.

    Mein Vorschlag wäre folgender: Sag Deinem Bekannten, er soll auf Schizophrenie machen, dafür bekommt er viel leichter ein Attest. Der Beamte hat ihn ja darauf hingewiesen, doch früher am Bahnhof zu sein, wenn er verreisen wolle.

    Nun die Erklärung: Daraufhin habe Dein Bekannter beim Fortgehen mit seinem zweiten Ich eine Diskussion begonnen mit den Worten:

    „Du bist So’n Ar.sch, dass Du nicht rechtzeitig fertig warst, wir könnten schon lange am Bahnsteig stehen, hätten wir doch den netten Beamten schon mal früher getroffen…“ Leider habe nun der Beamte nur einen kleinen Teil dieser Unterhaltung mitbekommen…..

  • Antwort von AriGold 30.09.2009
    6 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Kann er einfach behaupten, dass er unter Tourette leiden würde und sich somit aus der Affäre ziehen, weil er wegen seiner Krankheit diesen Ausdruck verwendete?

    .

    Behaupten kann er so ziemlich alles.

    .

    Wird dies nachgeprüft?

    .

    Da Tourette Erkrankungen nicht besonders häufig auftreten und daraus Strafminderung/Strafunfähigkeit resultieren könnte, wird man das sicher prüfen.

    .

    Gibt es eine Möglichkeit sich bescheinigen zu lassen, dass man unter Tourette leidet, obwohl dies nicht zutrifft?

    .

    Wenn du einen guten Draht zu nem Psychologen hast, ist das sicher eine Möglichkeit. Aber aufgrund etwaiger Konsequenzen kann ich mir nicht vorstellen, dass jemand das Risiko eingehen würde.

    .

    Oder wird Beamtenbeleidigung ohnehin nicht so stark geahndet?

    .

    Der Bruder eines guten Freundes musste damals 3000Mark Strafe zahlen. Allerdings wurde aufgrund des nicht unerheblichen Alkoholpegels schon eine gewisse Schuldminderung einkalkuliert. Die Strafe hängt entschieden vom Gutdünken des Richters ab.

    Mein Rat:

    Er soll den entsprechenden Beamten aufsuchen und sich persönlich bei ihm entschuldigen. Das sind (meistens) auch nur Menschen und wenn er aufrichtiges Bedauern zeigt, lässt sich die Sache bestimmt aus der Welt schaffen.

  • Antwort von Kronkorkenkugel 30.09.2009
    5 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Er kann ja sagen, dass er den Zug gemeint hat. Zugbeleidigung wär mir neu.

  • Antwort von TillWollheim 01.10.2009
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    So viel unnötiges Gelabere ...

    Er kann einfach sagen, er habe nicht erwartet, daß der Beamte das hören werde. Es tue ihm leid daß der das hörte und er wollte nur gegen Magengeschwür Dampf ablassen. Im Übrigen ist dieser Polizist wirklich ein Arsch ... so wichtig ist diese Kontrolle mit Sicherheit nicht gewesen, daß man jemanden seinen Fernzug verpassen lässt - insbesondere als heute viele Tickets an einen bestimmten Zug gebunden sind. Oder hätte während der Kontrolle ihn zum Zug begleiten können ... Das Problem ist, daß Polizisten in der Regel aus bildungsfernen Schichten kommen ... Till

  • Antwort von LunaS57 30.09.2009
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Einfach so wird das nichts werden, das muss er dann auch beweisen.

  • Antwort von gerhass 01.10.2009
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Er soll einsehen, dass er einen Fehler gemacht hat. übrigens: entgegen einer weit verbreiteten irrigen Ansicht gibt es keine spezielle Beamtenbeleidigung, sondern "nur" Beleidigung. Wenn er jetzt Krnakheit simulieren will, macht er die Sache wohl nur noch schlimmer. Es bleibt wohl nichts anderes übrig, als sich in aller Form zu entschuldigen und angesichts des verpassten Zuges um Nachsicht zu bitten. Im übrigen soll er künftig seinen frechen Mund halten, denn es ist nicht hinnehmbar, dass er jemand so beschimpft. Polizeikontrollen müssen eben manchmal sein und andere Leute haben es auch eilig. Das ist aber kein vernünftiger Grund, andere zu beschimpfen.

  • Antwort von anqelinajolly 01.10.2009
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Dein Bekannter soll sich vom Facharzt (Neurologe, Psychiater o.ä.) attestieren lassen, dass er unter dem Tourette-Syndrom leidet, falls das wirklich der Wahrheit entspricht! Unter den Umständen dürfte ein bereits angestrengtes Verfahren niedergeschlagen werden!

    Ansonsten hat er keine guten Karten, denn bei Beamtenbeleidigung ist mit einer Geldstrafe zu rechnen, wobei bei einer Beleidigung von Polizeibeamten immer ein gewisser Aufschlag vorgenommen wird.

  • Antwort von SevenStarMantis 30.09.2009
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ja. Alzheimer übrigens auch !

  • Antwort von David4711 30.09.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Er hat sich den Mist eingebrockt, also verdient er die Strafe. Die Krankheit, unter der viele Menschen leiden, vorzuschieben ist eine bodenlose Frechheit. Dafür sollte er auch bestraft werden.

  • Antwort von Moonie1970 30.09.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Na, den Arzt möchte ich sehen, der Tourette diagnostiziert, weil jemand einmal "Ar sch" zu einem Polizisten gesagt hat. Und vorher ist diese Problematik natürlich nie aufgefallen ;o)

    So einfach geht das nicht. Dein Bekannter hat sich die Suppe eingebrockt, nun muss er sie auslöffeln. Und das ist auch richtig so.

  • Antwort von EvilEnte 30.09.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    sachen wie tourette muss man nachweisen. sonst könnte das ja jeder behaupten.

  • Antwort von Cindarella22001 30.09.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Sicherlich würde es überprüft werden.

  • Antwort von hajottka 30.09.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    ein Attest beizubringen dürfte beliebig schwierig werden

  • Antwort von Wally1 30.09.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    ja, das wird nachgeprüft!

  • Antwort von kiramarie 30.09.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Da müsste er wahrscheinlich ein entspechendes Attest vorlegen.

  • Antwort von schalkine 17.10.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Ich denke er müßte ein Tourette von einem Arzt nachweisen lassen. In den seltensten Fällen wäre es so das man nur das Wort benutzt. Oft krampfen die Patienten auch in bestimmten Körperregionen. Ich habe im Bekanntenkreis selber einen Bekannten mit Tourette. Der hat Attacken wo er immer ein und denselben rechtsradikalen (verbotenen) Spruch losläßt.

  • Antwort von LeaderG 01.10.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    mal so nebenbei: ES GIBT KEINE BEAMTENBELEIDIGUNG. Ein Beamter hat die selbe würde wie jeder andere auch. Die sind nicht schützenwerter.

    Ein attest fälschen ist sicher möglich, aber dürfte wohl alles noch schlimmer machen.

  • Antwort von Berny2 01.10.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Naja, und nach dem (auch am Ausstellungsdatum erkennbaren Gefälligkeits-)Attest kommt dann ein Gutachten, anschliessend ein Obergutachten... :-((

  • Antwort von Xiphoid 01.10.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    also mit Tourette das wird wohl nix, denn dann musst du ein ärztliches Attest vorlegen,was du nur bei einem Arzt bekommst,der nur krumme Dinger dreht - aber da wird er wohl kaum Glück haben. Er kann es wirklich nur so drehen,dass er den Zug oder sonst wen aber halt nicht den Beamten gemeint hat. Oder er hätte es schon vor Ort mit ner Entschuldigung versuchen müssen.Wars nur ein Beamter ders gehört hat, dann hat er vielleicht Glück,dass er sich besser rausreden kann.....hauptsache er hat das Protokoll nicht unterschrieben...

  • Antwort von botterbloom 01.10.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    ergänzend: Tourette ist eine neurologische Erkrankung und lässt sich auch sicher nachweisen, da z.B. Auffälligkeiten im EKG zu beobachten sind. Der Beginn liegt typischerweise im Kindesalter Eine einfache Befragung der Eltern seitens der Beamten würde den Schwindler also schon entlarven, noch bevor dieser auch nur einen Schritt in eine Arztpraxis gesetzt hat!

  • Antwort von PeterSchmitt2 01.10.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Hallo, es wird zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Hier wird ein psychologisches Gutachten angefordert, welches ein vom Gericht zugelassener psychologischer Gutachter erstellt. Dies sind in den meisten Fällen Psychologen mit zusätzlicher medizinischer Ausbildung und langjähriger Erfahrung. Diese Gutachter kannst du nicht täuschen. Sie haben viele Jahre Erfahrung im klinischen Bereich ( Psychiatrie ) und entlarfen einen Schwindler sehr schnell. Also, lieber die Strafe akzeptieren, als durch einen Gutachter entlarvt zu werden - viele Grüße!

  • Antwort von Zackenking 01.10.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Übrigens, werden auch Polizisten angeklagt, die einen zu vernehmenden beleidigen? Vermutlich nicht, denn die sind ja "im Dienst". Außerdem schützen die sich ja gegenseitig. Denn,"eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus".

  • Antwort von Zackenking 01.10.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Das Beste ist immer noch sich zu zügeln und sich den Teil zu denken, den man lieber nicht aussprechen sollte.

  • Antwort von fastlink 30.09.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Erst eine große Klappe und hinterher sich rausbrunsen, zudem mit so einer blöden Ausrede, glaubst Du wirklich, ein Richter oder ein Staatsanwalt ist so blöd und zieht sich den Hut mit einem Kran auf? Die Geschichte wird dermaßen schnell ausgehebelt, schneller, als sie erzählt ist.

    Meinungsäußerung ist auch eine blöde Idee,klappt garaniert auch nicht. Auch wenn ich angebe: "Ich bin der Meinung, sie sind ...." ist man dran. Auch das Selbstgespräch klappt nicht.

    Einzige Chance, dein Kumpel geht zur Polizei und entschuldigt sich, er sagt (ehrlich genug), wie peinlich ihm das ist das er sich und seine gute Erziehung vergessen hat und bittet den Polizeibeamten um Entschuldigung. Eventuell wird der dann doch keinen Strafantrag stellen.

    Reue und Einsicht, die einzige Möglichkeit.

  • Antwort von JoWaKu 30.09.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Wenn er es beim Weggehen und mit dem Rücken zum Beamten und leise gesagt hat,

    könnte man es als eine Meinungsäußerung oder ein Selbstgespräch darstellen.

    Dabei hilft ein Anwalt.

  • Antwort von ChrisTralins 30.09.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Wenn er unter Tourette leidet, muss das von einem Arzt bestätigt werden können, denn das bekommt man nicht einfach so, sondern das erfordert eine Langzeitbehandlung, die mit Sicherheit nicht erst ab diesem Tag begonnen hat. Ich habe einen Bekannten gehabt, der hatte das. Er ist jetzt tot.

  • Antwort von DodiSingh 24.10.2011

    Hallo,

    ich habe selbst das TS und ich finde es eine unverschämtheit, dass Du überhaupt darüber nachdenkst. Das Tourette Syndrom ist eine ernst zu nehmende Krankheit und sollte nicht dazu verwendet werden den Mist, den man verbockt hat, wieder gerade zu biegen, wenn man es nicht hat.

    Für mich, und für viele andere Betroffene auch ist das eine Verarschung.

    Denk da mal drüber nach.

    Soweit meine Meinung.

    Gruß

  • Antwort von melinablume 29.12.2010

    pass malauf dein bekannter solltemal nicht so feige sein diese krankheit ist schlimmer als manche denken und sich damit nur aus einer unangenehmen situation zu ziehen....das ist krank dein bekannter sollte echt froh sein das er das nicht hat mein bruder leidet darunter seitdem er 4 oder 5 mitlerweile ist er 17 und ich habe es jetzt schon über 10 miterlebt!!!weißt du wie sauer mich so was macht???!!!!anderer seits würd ich auch gerade gerne heulen...das ist so schlimm und anderen wie euch ist das gar nicht bewusst! ich glaub dein bekannter ist wirklich krank aber er hat ganz sicher kein tourette und deswegen kann er sich auch glücklich schätzen krass ey !!!!!!!!!!!!!!!!!! sauer,sehr sauer

  • Antwort von Tobi120789 21.10.2009

    Es gibt sowas wie Beamtenbeleidigung nicht.

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