Hallo, vllt. habt ihr ja gestern mitbekommen das ich die Adresse eines Spamers aus Deutschland ermitteln konnte, der in seiner Spammail seine "Opfer" aufforderte eine kostenpflichtige Nummer anzurufen. In wie weit hat sich dieser Strafbar gemacht und hätte ich mit einer Anzeige überhaupt eine Chance?

Ja, das ist es. Der Spammer riskiert damit (bereits ab einer unerwünscht versendeten Email) eine Abmahnung inkl. einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ein Anwalt berechnet dem Spammer einen solchen "Brief" mit ca. 500-750 EUR. Falls er nicht darauf eingeht, geht es vor Gericht und dann wirds noch teurer.

Hier ist ein Link , der Dir vielleicht weiterhilft http://www.nzz.ch/2007/03/31/il/articleF2ACB.htmlhtm Gruß odemtann

Spamming ist strafbar und deshalb lohnt sich eine Anzeige auf jeden Fall.
Selbst wenn der Spammer in diesem Fall nicht bestraft werden sollte, dann wäre er durch die Anzeige in jedem Fall aktenkundig und das wäre für den Wiederholungsfall sehr wichtig.