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Die Kinder würden sowohl gegenüber ihren Eltern als auch gegenüber den Kindern von Sozialhilfeempfängern benachteiligt, hieß es zum Beschluss am 27. Januar 2009 in Kassel. Die Beschränkung auf einen Satz von derzeit 211 Euro verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, sei dabei vom Gesetzgeber nicht ausreichend begründet und damit verfassungswidrig. Allerdings meldeten die Richter keine grundsätzliche Kritik an der Höhe der Regelleistung an. Die beiden umstrittenen Verfahren müssen nun dem Bundesverfassungsgericht zur endgültigen Klärung vorgelegt werden.
















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Herr Jauch geht arbeiten,zahlt jede mendge Steuern.Warum sollte er kein Kindergeld bekommen
Richtig! Jauch zahlt auch jede Menge Geld auf die eine oder andere Weise an die Sozialgemeinschaft.
Der Jauch wird das Kindergeld auch nicht nehmen. Der wird die Freistellung des steuerfreien Existenzminimums nehmen. Kindergeld ist nur was für Leute unter 35K.