
Nun ja: Als bei Scheidungen noch das Schuldprinzip galt (bis Anfang der 70er Jahre), hat der BGH entschieden, daß bei verweigerungsbedingter Unterschreitung von zwei mal pro Woche - in "liebevoller Zuwendung" - ein Scheidungsgrund vorliegt. (Wohl inspiriert von Luthers "In der Woche zwier...")
(Nach Einführung des Zerrüttungsprinzips obsolet geworden.)

Das kommt auf den Betrachtungswinkel an...bisschen wenig Info, find ich.
mhh nunja wenn der Partner sich immer mehr zurückzieht und sagt, dass er das früher mit anderen genug hatte und das jetz nich mehr so brauch
LeoMama am 18. November 2008 21:55 dann kannst du das akzeptieren oder das Weite suchen. Es sollten schon beide wollen...äh, entweder den Sex oder eben den Sex nicht.
KalalaKa636 am 18. November 2008 21:56 ...dann würde ich ein ernstes Wörtchen mit ihm reden, denn den Grund würd ich nicht gelten lassen. Der Sexualtrieb nutzt sich ja nicht ab und man hat auch nicht einfach irgendwann keine Lust mehr.
Da steckt was anderes dahinter...

Schwer zu beantworten! bei einzelnen Situationen: nein denn jeder sollte eine gewisse Rücksicht auf seinen Partner haben. Bei einer längeren verweigerung jedoch kann es sein, dass etwas Grundsätzliches in der Beziehung nicht stimmt. Dann sollte man abwägen ob eine weiterführung der Beziehung Sinn macht.

in der wahren liebe nicht
tischbein am 18. November 2008 21:55 wahre liebe verweigert nicht...
KalalaKa636 am 18. November 2008 21:58 Lieben heißt niemals um Verzeihung bitten müssen schnief
sorry, musste jetzt sein
wenn wirklich alles so rosig wäre...

naja kommt drauf an wieso es diese verweigerung gibt????

Irgendwann mal schon. Ich meine wenn es ewig wo läuft.
;-)
Hasii am 5. Dezember 2008 11:07 Was verstehst du unter ewig?
Ich denke wenn zu lange verweigert wird ist es ein Trennungsgrund.... Auf der anderen Seite ist Sex nicht alles was eine Beziehung ausmacht... gehört aber dazu

naja entweder der/ die nutzt dich nur aus und verweigert den sex deshalb und auf dauer kein sex ist auch keine lösung!! sex gehört in jede beziehung aber sollte nicht zum hauptbestandteil werden!!!!
Das ist soooooo schwer zu sagen. Viele Männer beklagen zu wenig Sex in der Partnerschaft. Das dürfte vielleicht sogar die Regel sein. Ich weiss auch nicht, weshalb die Frauen sich damit so schwer tun - vielleicht, weil sie eher emotional sind und Männer manchmal eher ihren Trieben nachgehen wollen. Wenn ansonsten zwischen den Partnern auch nichts mehr stimmt, wird auch der Sex beide nicht mehr zusammenschweissen können.

wenn in der beziehung alles in ordnung wäre, bzw zwischen beiden, dann ist auch das sexleben in ordnung...also: ja, weil es ein indiz für differenz ist.

Wenn verheiratet - Vernachlässigung der ehelichen Pflichten (schmunzel) - ist Trennungsgrund.
es kommt drauf an, aus welchem Grund der Sex verweigert wird.Man sollte sich drüber Gedanken machen, was dafür ausschlaggebend sein kann, das der Partner nicht möchte/keine Lust hat. Man sollte natürlich auch nicht "vergessen", mit dem Partner offen zu reden, was der mögliche Grund sein könnte, bevor man einen (eventuell) vorschnellen Entschluss zieht.

Wenn die Sexverweigerng ein Leben lang anhält, sicherlich schon.

Wenn ich jetzt ja sage, trennst Du Dich dann? Will damit sagen, dass sich diese Frage so einfach nicht beantworten lässt!

Kommt darauf an. Nach dem z.B. 20. mal Sex in einer Woche wäre es keiner !!
Naja...ich denke jeder hat mal eine Phase, wo er keinen Sex will. Aber wenn es ein Dauerzustand ist, dann würde ich über eine Trennung nachdenken!

Wenn der eine nicht will oder nicht kann gehts halt nicht.
Schwierig... Kommt drauf an, über welchen zeitraum und warum der sex verweigert wird

Kommt ganz auf eure Abmachung an. Sex allein kann kein Grund für eine Beziehung sein.
nein,natürlich nicht,es sollten schon beide wollen
Danke Dir, daß wir hier so einen Experten haben.
Also obwohl ich mich meinem Partner zweimal liebevoll zuwende pro Woche, es aber zur Vollstreckung des Ehebeweises nicht kommt, denkt keiner an: Scheidung einreichen.
Obsolet wurde es nur deshalb, weil einige Bundesrichter weitergerechnet und den Luther- Spruch vervollständigt haben: ** IN DER WOCHE ZWIER; MACHT IM JAHR 104**