Ich bin auch absoluter Schwarzfahrgegner, aber ich dachte immer, dass man einfach nur eine Strafe zahlen muss und dann wär das erledigt. Ein Freund hat mir jetzt erzählt, dass man dafür auch eine Strafanzeige bekommen kann und vor Gericht muss. Kann das sein?

Schwarzfahren ist leitungsbetrug. Betrug ist in Deutschland eine Straftat. Kann zu Bußgeld oder Knast führen

genau ich muss koni24 zustimmen denn spätestens wenn dir ein Auto endgegenkommt musst du es merken das du auf der Falschen Fahrbahn bist
MarcSu am 27. Juni 2009 14:56 Schwarzfahrer wären gerne Geister, aber Du meinst einen Geisterfahrer.
Ja, dein Freund hat recht. Oft werden zwar erst Wiederholungstäter angezeigt, aber das ist dann Nettigkeit der Behörden.
MikeFFM am 28. Juni 2009 06:02 Das ist keine Nettigkeit der Verkehrsbetriebe, sondern schlicht und ergreifend die Chancenlosigkeit, einem Ersttäter den für eine Straftat nötigen Vorsatz nachzuweisen!

Ganz so einfach ist es nicht mit der Strafanzeige! Das "Erschleichen von Beförderungsleistungen" ist zwar ein Straftatbestand, setzt aber immer Vorsatz voraus. Und dieser muss vor Gericht bekanntlich zweifelsfrei nachgewiesen werden, was oft sehr schwerfallen dürfte. Deshalb kommt es in aller Regel erst nach mehreren Delikten zur Anzeige, weil dann der Vorsatz offenkundiger ist als beim ersten oder zweiten Mal.

Wenn du die 40,00€ Strafe nicht bezahlst oder bezahlen kannst geht es vor Gericht. Oder wenn du Einspruch einlegst weil du dich zB. zu Unrecht behandelst fühlst
jobo22 am 27. Juni 2009 14:55 Nein. Das kann auch so zur Anzeige führen.
MikeFFM am 28. Juni 2009 06:04 Vorsicht mit den Begriffen! Die 40 Euro sind keine Strafe, denn diese Maßnahme steht einem Verkehrsbetrieb nicht zu! Es ist ein "erhöhtes Beförderungsentgelt" gemäß Beförderungsbedingungen...

Das ist so und das ist gut so.
Denn,je mehr Schwarzfahrer,desto teurer die Tickets.

Ja natürlich und es kann auch mit Haft bestraft werden