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Ist Schwarzfahren wirklich eine Straftat?

gefragt von SundanceKid am 27.06.2009 um 14:50 Uhr

Ich bin auch absoluter Schwarzfahrgegner, aber ich dachte immer, dass man einfach nur eine Strafe zahlen muss und dann wär das erledigt. Ein Freund hat mir jetzt erzählt, dass man dafür auch eine Strafanzeige bekommen kann und vor Gericht muss. Kann das sein?


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koni24
beantwortet von koni24 am 27. Juni 2009 14:51
1x
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Schwarzfahren ist leitungsbetrug. Betrug ist in Deutschland eine Straftat. Kann zu Bußgeld oder Knast führen


Lotteli
beantwortet von Lotteli am 27. Juni 2009 14:52
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genau ich muss koni24 zustimmen denn spätestens wenn dir ein Auto endgegenkommt musst du es merken das du auf der Falschen Fahrbahn bist

Kommentar von Baa3ed3856e37f893d2aefff995bdcc8smallMarcSu am 27. Juni 2009 14:56

Schwarzfahrer wären gerne Geister, aber Du meinst einen Geisterfahrer.


anonym
beantwortet von Hawthorn am 27. Juni 2009 14:54
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Ja, dein Freund hat recht. Oft werden zwar erst Wiederholungstäter angezeigt, aber das ist dann Nettigkeit der Behörden.

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 28. Juni 2009 06:02

Das ist keine Nettigkeit der Verkehrsbetriebe, sondern schlicht und ergreifend die Chancenlosigkeit, einem Ersttäter den für eine Straftat nötigen Vorsatz nachzuweisen!


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 27. Juni 2009 15:00
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Ganz so einfach ist es nicht mit der Strafanzeige! Das "Erschleichen von Beförderungsleistungen" ist zwar ein Straftatbestand, setzt aber immer Vorsatz voraus. Und dieser muss vor Gericht bekanntlich zweifelsfrei nachgewiesen werden, was oft sehr schwerfallen dürfte. Deshalb kommt es in aller Regel erst nach mehreren Delikten zur Anzeige, weil dann der Vorsatz offenkundiger ist als beim ersten oder zweiten Mal.


naMdes
beantwortet von naMdes am 27. Juni 2009 14:51
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ArneB
beantwortet von ArneB am 27. Juni 2009 14:52
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führt zur anzeige


Heiko075
beantwortet von Heiko075 am 27. Juni 2009 14:52
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Wenn du die 40,00€ Strafe nicht bezahlst oder bezahlen kannst geht es vor Gericht. Oder wenn du Einspruch einlegst weil du dich zB. zu Unrecht behandelst fühlst

Kommentar von 255a61dca803698aa671477dcda916f9smalljobo22 am 27. Juni 2009 14:55

Nein. Das kann auch so zur Anzeige führen.

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 28. Juni 2009 06:04

Vorsicht mit den Begriffen! Die 40 Euro sind keine Strafe, denn diese Maßnahme steht einem Verkehrsbetrieb nicht zu! Es ist ein "erhöhtes Beförderungsentgelt" gemäß Beförderungsbedingungen...


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 27. Juni 2009 14:53
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Das ist so und das ist gut so.

Denn,je mehr Schwarzfahrer,desto teurer die Tickets.


Norwegenadler
beantwortet von Norwegenadler am 27. Juni 2009 16:06
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Ja natürlich und es kann auch mit Haft bestraft werden


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