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Ist Schusseligkeit ein Haftpflichtschaden?

gefragt von biegenmichel am 23.04.2008 um 14:22 Uhr

Gestern Nachmittag besuchte mich eine Freundin. Ich öffnete ihr die Tür und ging wieder zurück in die Küche, weil ich dort am aufräumen war. Sie ging an mir vorbei und im Büro blieb sie mit der Handtasche im vorbeigehen an einer externen Festplatte vorbei, die auf einem Sideboard stand und gerade formatiert wurde. Die Platte und das Gehäuse wurden beim Aufprall natürlich zerstört. Zahlt sowas die Haftpflicht oder soll ich sie sich die Mühe lieber sparen?


Reply


Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 23. April 2008 14:23
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Ist für mich in der von Dir geschilderten Form ein klarer Haftpflichtschaden!


anonym
beantwortet von Mietnormade am 23. April 2008 14:27
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Dafür hat Sie ja eine Haftpflicht. Ansonsten ist Deine Freundin rechtlich haftbar.


Ignatius
beantwortet von Ignatius am 23. April 2008 14:33
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Ein typischer Fall. Die Freundin hat einen Schaden verursacht und müsste dafür haften. (Sofern die Festplatte nicht so aufgebaut war, dass Dich eine Mitschuld trifft.)

Deine Freundin muss also (wahrscheinlich) haften. Ob sie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat oder nicht, ist nicht Dein Problem. Und ob die Haftpflichtversicherung genau den Schaden abdeckt, oder ob bestimmte Schäden (im Kleingedruckten) ausgeschlossen wurden, ist auch nicht Dein Problem, denn Deine Freundin hat die Versicherung abgeschlossen, damt diese ihr hilft, wenn sie haftpflichtig geworden ist.

Deine Ansprüche richten sich gegen die Verursacherin des Schadens unabhängig von der Versicherung.


anonym
beantwortet von Platus am 23. April 2008 14:24
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dafür sollte natürlich die Haftpflichtversicherung aufkommen.. für sowas ist die ja da


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 23. April 2008 14:25
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eindeutiger fall für die haftpflichtversicherung.

hatte ähnlichen fall mal mit einem telefonhandteil, wurde anstandslos übernommen.





anjanni
beantwortet von anjanni am 23. April 2008 14:25
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Nun - wenn es eine chinesische Vase wäre - auch Schusseligkeit wird von der Haftpflicht gedeckt. Man könnte es auch Unachtsamkeit nennen.

Nicht versichert sind Schäden, die durch eine bewußte Handlung verursacht wurden, z.B. wenn man eine Nagel in seine Wohnungstüre eingeschlagen hat oder so.


Pinbuster
beantwortet von Pinbuster am 23. April 2008 14:27
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Solange sie das Teil nicht absichtlich zerstört hat, ist es ein eindeutiger Haftpflichtschaden.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 23. April 2008 14:25
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Fragen kostet ja nichts! Normal könnte das die Haftpflicht übernehmen. Die zahlt immer dann, wenn etwas aus Schusseligkeit oder aus versehen zu Bruch geht! Wäre es Vorsatz würde sie garantiert nicht zahlen!


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