Ich höre immer wieder, dass reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen ist. Eine Verkäuferin meinte zu mir, dass sie das auch nicht ändern könnte. Stimmt das wirklich?
Nein. Bei berechtigter Reklamiton ist der Umtausch möglich.

natürlich nicht, die Gewährleistung greift auch hier

Kommt darauf an, warum die Ware reduziert wurde. Einen Fehler, wegen dem reduziert wurde, kann man nicht geltend machen, alle anderen Mängel schon.
DH, Eveline!!!
es sei denn es wurde wegen dem mägel reduziert verkauft. aber die gesetzliche gewährleistung muß jeder einhalten!
das recht auf umtausch hast du immer bei fehlerhafter ware, ein umtausch wegen nichtgefallen oder so liegt im ermessen des händlers
das ist ein altes märchen, wenn es tatsächliche mängel gibt, kannst du selbstverständlich umtauschen

Nein, bei Mängeln kannst Du sie umtauschen.
Es sei denn, die Ware wurde aufgrund des Mangels reduziert. Jedoch muss der Kunde darauf hingewiesen werden. Ob dies mündlich oder per Kennzeichnung geschieht, ist unrelevant.
Kommt drauf an, eigentlich kann man auch reduzierte Ware umtauschen. In manchen Geschäften wird aber an der Kasse dazugesagt das die Ware vom Umtausch ausgeschlossen ist.

Diese Aussage gehört zu den populären Rechtsirrtümern von denen viele existieren!
http://www.orgenda.de/newsletter/archiv/3/2008/06/20080609000009473.htm
Von der normalen Garantie kann auch reduzierte Ware nicht ausgenommen werden. Da kann sich der Geschäftsinhaber auf den Kopf stellen und mit dem Arsc... Fliegen fangen - es hilft ihm nichts. ;-P
so isses. Die Geschäfte wollen aber meist nur darauf hinweisen, dass der Umtausch wegen Nichtgefallen, den viele Geschäfte freundlicherweise sonst anbieten, bei Ausverkaufsware nicht möglich ist.