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Ist reduzierte Ware auch vom Umtausch ausgeschlossen, wenn sie mangelhaft ist?

gefragt von thomy12 am 02.08.2007 um 14:11 Uhr

Ich habe im Sommerschlußverkauf eine Sporthose gekauft. Normalerweise sind reduzierte Klamotten ja vom Umtausch ausgeschlossen, die Hose hat allerdings defekte Nähte, am Hosenbein lösen sich die Nähte. Die Verkäuferin will das Ding nicht umtauschen, da es reduzierte Ware gewesen ist. Ist das rechtlich o.k.??


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Reply


SalvaMea
beantwortet von SalvaMea am 2. August 2007 14:37
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Dieser Irrglaube, dem die Verkäuferin da aufgesessen ist (oder den sie an die Kunden verbreiten soll) hat folgenden Ursprung:
Viele Bekleidungsgeschäfte räumen den Kunden freiwillig aus Gründen der Kundenbindung ein Recht auf Umtausch oder Rückgabe bei Nichtgefallen ein ("Der Pulli hat meiner Tochter nicht gefallen/gepasst...").
Da sie reduzierte Waren nun aber loswerden und nicht durch einen solchen Umtausch wiederbekommen wollen, schreiben sie dann Schilder: "Reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen". Das ist okay.
Was aber noch lange nicht heißt, dass sie damit die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung von 2 Jahren auschließen dürfen! Die gilt immer - ob reduziert oder nicht!
Also zurück mit der Hose!

Kommentar von 59d1ecfb7d00d0a07b0e5ed3b0df0549smallSalvaMea am 2. August 2007 14:39

Außer, die Ware wurde ausdrücklich als defekt verkauft, das stimmt.


anonym
beantwortet von liam22 am 2. August 2007 14:15
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Mangelhafte, reduzierte Ware unterliegt dem normalen Gewährleistungsrecht, d.h. man kann zunächst Nachbesserung verlangen, danach den Umtausch und dies innerhalb von 2 Jahren. Dies würde ich der Verkäuferin mal ganz schnell erklären, ansonsten wirklich mit dem Gang zum Anwalt drohen. Vielleicht ist die Verkäuferin auch einfach uninformiert und wird die Ware nach Aufklärung umtauschen. Ansonsten mit der Geschäftsleitung sprechen.


Mismid
beantwortet von Mismid am 2. August 2007 14:37
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eine Reklamation gilt nicht als Umtausch und auch reduzierte Waren, müssen ersetzt werden, wenn sie defekt sind. Ausnahme: die Ware wurde als defekt gekennzeichnet und war wegen genau diesem Defekt reduziert (B-Ware).


Shira
beantwortet von Shira am 2. August 2007 14:12
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Wenn eine reduzierte Ware defekt ist, hat man auch einen Anspruch auf Umtausch.

Kommentar von Simple_avatar3smallellimichel am 2. August 2007 17:34

deshalb immer noch mal beim kauf an der kasse fragen, warum diese reduzierung erfolgt ist und ein umtausch möglich wäre


fourseasons
beantwortet von fourseasons am 2. August 2007 14:33
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Reduziert heiß, daß die Ware aus kaufmännischen Gründen verbilligt angeboten wird.

Es bedeutet nicht das die Ware defekt sein darf, - es sei denn, es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen!







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