Ich habe im Sommerschlußverkauf eine Sporthose gekauft. Normalerweise sind reduzierte Klamotten ja vom Umtausch ausgeschlossen, die Hose hat allerdings defekte Nähte, am Hosenbein lösen sich die Nähte. Die Verkäuferin will das Ding nicht umtauschen, da es reduzierte Ware gewesen ist. Ist das rechtlich o.k.??
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Dieser Irrglaube, dem die Verkäuferin da aufgesessen ist (oder den sie an die Kunden verbreiten soll) hat folgenden Ursprung:
Viele Bekleidungsgeschäfte räumen den Kunden freiwillig aus Gründen der Kundenbindung ein Recht auf Umtausch oder Rückgabe bei Nichtgefallen ein ("Der Pulli hat meiner Tochter nicht gefallen/gepasst...").
Da sie reduzierte Waren nun aber loswerden und nicht durch einen solchen Umtausch wiederbekommen wollen, schreiben sie dann Schilder: "Reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen". Das ist okay.
Was aber noch lange nicht heißt, dass sie damit die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung von 2 Jahren auschließen dürfen! Die gilt immer - ob reduziert oder nicht!
Also zurück mit der Hose!
Mangelhafte, reduzierte Ware unterliegt dem normalen Gewährleistungsrecht, d.h. man kann zunächst Nachbesserung verlangen, danach den Umtausch und dies innerhalb von 2 Jahren. Dies würde ich der Verkäuferin mal ganz schnell erklären, ansonsten wirklich mit dem Gang zum Anwalt drohen. Vielleicht ist die Verkäuferin auch einfach uninformiert und wird die Ware nach Aufklärung umtauschen. Ansonsten mit der Geschäftsleitung sprechen.
eine Reklamation gilt nicht als Umtausch und auch reduzierte Waren, müssen ersetzt werden, wenn sie defekt sind. Ausnahme: die Ware wurde als defekt gekennzeichnet und war wegen genau diesem Defekt reduziert (B-Ware).

Wenn eine reduzierte Ware defekt ist, hat man auch einen Anspruch auf Umtausch.
deshalb immer noch mal beim kauf an der kasse fragen, warum diese reduzierung erfolgt ist und ein umtausch möglich wäre

Reduziert heiß, daß die Ware aus kaufmännischen Gründen verbilligt angeboten wird.
Es bedeutet nicht das die Ware defekt sein darf, - es sei denn, es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen!
Außer, die Ware wurde ausdrücklich als defekt verkauft, das stimmt.