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Ist Prostituion strafbar , wenn es nicht angemeldet wird ? - wie meldet man es an?

gefragt von dani1982b am 30.10.2009 um 20:52 Uhr

Hallo zusammen!

kann man sich Selbständig machen in dem o.g. Gewerbe?

Wie - was kostet es - welche Prüfungen lege ich ab und wo? denn ich habe da so eine Befürchtung mit meiner exfreundin...

9 Stimmen : Nein, ist strafbar! (5) ; Doch kann man und zwar : (4)
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Recht x 35.286 Religion x 3.588 Gewerbe x 744 Prostitution x 51

Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 30. Oktober 2009 20:54
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Hilfreichste Antwort

Gewerbeschein holen und Gesundheitsamt. Prüfungen? Jetzt muss ich aber laut lachen, Prüfungen?

abgestimmt für: Doch kann man und zwar :
Kommentar von dani1982b am 30. Oktober 2009 20:55

also kein IHK Beruf? ist doch eher Handwerk / Dienstleistung?

Kommentar von 791c3cd3903cd0c5a5c01a754405d5e9smallArwen45 am 30. Oktober 2009 20:58

Eine Rechtsverordnung kann einen Verbot, der Prostitution an bestimmten Orten überhaupt oder zu bestimmten Tageszeiten nachzugehen, erlassen. Dagegen zuwiderhandeln ist strafbar: § 120 Ordnungswidrigkeitengesetz und § 184d Strafgesetzbuch, also der Zuwiderhandlung gegen eine auf Grundlage von Art. 297 EGStGB erlassene Sperrbezirksverordnung.

Eine Reihe von Gesetzen schützt Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen durch Prostitution. § 4 Abs. 3 Jugendschutzgesetz (JuSchG) untersagt Personen unter 18 Jahren den Aufenthalt in Nachtbars, Nachtclubs und vergleichbaren Vergnügungsbetrieben. § 8 JuSchG verbietet Minderjährigen den Aufenthalt an „jugendgefährdenden Orten“, dazu gehören unter anderem alle Orte, an denen Prostitution ausgeübt wird. Nach § 184e StGB macht sich strafbar, wer der Prostitution in der Nähe einer Schule oder einer anderen Örtlichkeit, die zum Besuch durch Minderjährige bestimmt ist, oder in einem Haus, in dem Minderjährige wohnen, nachgeht und die Minderjährigen dadurch sittlich gefährdet. wikipedia

Kommentar von TomNavi am 30. Oktober 2009 20:57

erledigt xD


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jobo22
beantwortet von jobo22 am 30. Oktober 2009 20:55
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http://de.wikipedia.org/wiki/Prostitution#Gesetzliche_Regulierung

Prostitution ist übrigens kein Ausbildungsberuf..

Du kannst diese Dienstleistung natürlich anbieten. Aber musst gesetzliche Bestimmungen beachten.. Gewerbeschein etc..

abgestimmt für: Doch kann man und zwar :
Kommentar von dani1982b am 30. Oktober 2009 20:58

oh danke


anonym
beantwortet von TomNavi am 30. Oktober 2009 20:55
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Ein Gewerbe kann bzw. muss man dafür anmelden. Prüfen tut das Ordnungsamt, ob ein Gewerbe dafür angemeldet ist. Steuerlich ist dieses Gewerbe jedoch anders geregelt: Als "Prostituierte" bezahlt man eine täglich festgelegte Pauschale - egal wieviel man wirklich eingenommen hat. Schließlich kann eine Prostituierte nur schwer eine Rechnung schreiben - und die Prüfung durch das Finanzamt wäre fast unmöglich! Meldet man kein Gewerbe an: ist es eine Ordnungswidrigkeit, da gewerbliche Tätigkeiten angemeldet werden müssen, zugleich aber auch strafbar wegen Steuerhinerziehung. Meldet man ein Gewerbe an = Dann ist alles in Ordnung !

abgestimmt für: Nein, ist strafbar!

Makes
beantwortet von Makes am 30. Oktober 2009 20:55
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Eine Prüfung ?? In was sollte man den geprüft werden ? =) hahah

Kommentar von dani1982b am 30. Oktober 2009 20:59

das kommt auf den prüfer an,dachte ich..aber anscheinend geth das mit einer gewerbeanmeldung ja ohne prüfer..


anonym
beantwortet von Steve90 am 30. Oktober 2009 20:55
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nein, sie ist erlaubt und wird auch vom staat unterstützt, so lange mans nicht schwarz macht, also keine steuern zahlt.

abgestimmt für: Doch kann man und zwar :
Kommentar von dani1982b am 30. Oktober 2009 20:57

und ist das dann ein "kleingewerbe" oder ist das größenabhäbngig ich versteh das nicht

Kommentar von dani1982b am 30. Oktober 2009 21:00

"unterstützt" heisst, ich bekomme Existenzgründungszuschuss bzw. EU Subvention ?


SevenStarMantis
beantwortet von SevenStarMantis am 30. Oktober 2009 20:53
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Erst im Kirchenbüro anmelden. Gott vergibt alles.

Kommentar von dani1982b am 30. Oktober 2009 20:56

? Kirchen..was?

Kommentar von E9534e1ade725ed6db5188178a4aa70asmallknusperfrau am 30. Oktober 2009 21:00

Das war ein Scherz.


anonym
beantwortet von tastaturenpirat am 30. Oktober 2009 20:54
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weil wegen schwarz(arbeit)

abgestimmt für: Nein, ist strafbar!
Kommentar von dani1982b am 30. Oktober 2009 21:02

Hautfarben wären egal bei Gewerbeanmeldung dachteich?


Miiiiina
beantwortet von Miiiiina am 30. Oktober 2009 20:54
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ist doch egal...ist besser wenn du es nicht weißt...sie ist e deine exfreundin...

Kommentar von dani1982b am 30. Oktober 2009 20:55

aber man könnte doch dann die liebe mit dem nützlichen verbinden


xXxulTIMatexXx
beantwortet von xXxulTIMatexXx am 30. Oktober 2009 20:54
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Du hast echt nen Knall ;)

abgestimmt für: Nein, ist strafbar!

anonym
beantwortet von hirsefee am 29. November 2009 22:54
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Man muss sich auf dem Gewerbeamt anmelden, Steuern zahlen, sich selbst kranken- und sozialversichern. Man muss sich eine Gewerbewohnung suchen, in der das Gewerbe genehmigt ist, sie darf nicht im Sperrgebiet liegen und muss vom Hausbesitzer sowie baurechtlich (vom Amt) genehmigt sein. Miete oft teuer. Wenn man es legal machen will wird es teuer, aber auf Risiko besteht die Gefahr einer Räumungsklage wenn man es in einer normalen Mietswohnung betreibt, die nicht für Gewerbezwecke laut Mietvertrag genehmigt ist.

abgestimmt für: Doch kann man und zwar :

Eldor
beantwortet von Eldor am 31. Oktober 2009 12:04
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Was hat deine Frage mit Religion zu tun?


WhiteAngelmzg
beantwortet von WhiteAngelmzg am 31. Oktober 2009 10:35
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Also die Prügung kann sie bei mir ablegen.


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 30. Oktober 2009 20:55
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Mein Gott, Du kommst wohl absolut nicht von ihr los??? Kindisch Dein Verhalten

Kommentar von dani1982b am 30. Oktober 2009 20:58

das möchte ich dir nach ihrer preisliste beantworten,vielleicht schon


anonym
beantwortet von Miezekatze32 am 30. Oktober 2009 20:54
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was ist dein Problem?


Sturmwolke
beantwortet von Sturmwolke am 30. Oktober 2009 20:54
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Lieber Himmel, so ein Schwachsinn!! Kann man diese Kinder nicht einfach ins Bett schicken??


ranke41
beantwortet von ranke41 am 30. Oktober 2009 20:54
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Was das für ein BLÖDSINN?!


schwukele
beantwortet von schwukele am 30. Oktober 2009 20:54
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50 Jahre Gefängnis!!!

abgestimmt für: Nein, ist strafbar!

olejole
beantwortet von olejole am 30. Oktober 2009 20:53
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du Held


anonym
beantwortet von newcomer am 30. Oktober 2009 20:53
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abgestimmt für: Nein, ist strafbar!

anonym
beantwortet von Nachodka am 30. Oktober 2009 20:53
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Dieser Beitrag wird ruckzuck gelöscht

Kommentar von dani1982b am 30. Oktober 2009 20:54

warum?


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