Hallo zusammen!
kann man sich Selbständig machen in dem o.g. Gewerbe?
Wie - was kostet es - welche Prüfungen lege ich ab und wo? denn ich habe da so eine Befürchtung mit meiner exfreundin...

Gewerbeschein holen und Gesundheitsamt. Prüfungen? Jetzt muss ich aber laut lachen, Prüfungen?

http://de.wikipedia.org/wiki/Prostitution#Gesetzliche_Regulierung
Prostitution ist übrigens kein Ausbildungsberuf..
Du kannst diese Dienstleistung natürlich anbieten. Aber musst gesetzliche Bestimmungen beachten.. Gewerbeschein etc..
oh danke
Ein Gewerbe kann bzw. muss man dafür anmelden. Prüfen tut das Ordnungsamt, ob ein Gewerbe dafür angemeldet ist. Steuerlich ist dieses Gewerbe jedoch anders geregelt: Als "Prostituierte" bezahlt man eine täglich festgelegte Pauschale - egal wieviel man wirklich eingenommen hat. Schließlich kann eine Prostituierte nur schwer eine Rechnung schreiben - und die Prüfung durch das Finanzamt wäre fast unmöglich! Meldet man kein Gewerbe an: ist es eine Ordnungswidrigkeit, da gewerbliche Tätigkeiten angemeldet werden müssen, zugleich aber auch strafbar wegen Steuerhinerziehung. Meldet man ein Gewerbe an = Dann ist alles in Ordnung !

Eine Prüfung ?? In was sollte man den geprüft werden ? =) hahah
das kommt auf den prüfer an,dachte ich..aber anscheinend geth das mit einer gewerbeanmeldung ja ohne prüfer..
nein, sie ist erlaubt und wird auch vom staat unterstützt, so lange mans nicht schwarz macht, also keine steuern zahlt.

Erst im Kirchenbüro anmelden. Gott vergibt alles.
? Kirchen..was?
knusperfrau am 30. Oktober 2009 21:00 Das war ein Scherz.
weil wegen schwarz(arbeit)
Hautfarben wären egal bei Gewerbeanmeldung dachteich?

ist doch egal...ist besser wenn du es nicht weißt...sie ist e deine exfreundin...
aber man könnte doch dann die liebe mit dem nützlichen verbinden

Du hast echt nen Knall ;)
Man muss sich auf dem Gewerbeamt anmelden, Steuern zahlen, sich selbst kranken- und sozialversichern. Man muss sich eine Gewerbewohnung suchen, in der das Gewerbe genehmigt ist, sie darf nicht im Sperrgebiet liegen und muss vom Hausbesitzer sowie baurechtlich (vom Amt) genehmigt sein. Miete oft teuer. Wenn man es legal machen will wird es teuer, aber auf Risiko besteht die Gefahr einer Räumungsklage wenn man es in einer normalen Mietswohnung betreibt, die nicht für Gewerbezwecke laut Mietvertrag genehmigt ist.

Mein Gott, Du kommst wohl absolut nicht von ihr los??? Kindisch Dein Verhalten
das möchte ich dir nach ihrer preisliste beantworten,vielleicht schon

Lieber Himmel, so ein Schwachsinn!! Kann man diese Kinder nicht einfach ins Bett schicken??

50 Jahre Gefängnis!!!
also kein IHK Beruf? ist doch eher Handwerk / Dienstleistung?
Eine Rechtsverordnung kann einen Verbot, der Prostitution an bestimmten Orten überhaupt oder zu bestimmten Tageszeiten nachzugehen, erlassen. Dagegen zuwiderhandeln ist strafbar: § 120 Ordnungswidrigkeitengesetz und § 184d Strafgesetzbuch, also der Zuwiderhandlung gegen eine auf Grundlage von Art. 297 EGStGB erlassene Sperrbezirksverordnung.
Eine Reihe von Gesetzen schützt Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen durch Prostitution. § 4 Abs. 3 Jugendschutzgesetz (JuSchG) untersagt Personen unter 18 Jahren den Aufenthalt in Nachtbars, Nachtclubs und vergleichbaren Vergnügungsbetrieben. § 8 JuSchG verbietet Minderjährigen den Aufenthalt an „jugendgefährdenden Orten“, dazu gehören unter anderem alle Orte, an denen Prostitution ausgeübt wird. Nach § 184e StGB macht sich strafbar, wer der Prostitution in der Nähe einer Schule oder einer anderen Örtlichkeit, die zum Besuch durch Minderjährige bestimmt ist, oder in einem Haus, in dem Minderjährige wohnen, nachgeht und die Minderjährigen dadurch sittlich gefährdet. wikipedia
erledigt xD