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Ist private Nachhilfe gleich Schwarzarbeit?

gefragt von AllEyezOnMeAllEyezOnMe am 27.03.2009 um 0:49 Uhr

Wenn ich als Schüler anderen Schülern, z.B. aus der 5. oder 6. Klasse Nachhilfe geben will, und dafür z.B. 10 Euro die Stunde von den Eltern bekommen würde. Ist das schon Schwarzarbeit?

Bitte überseht nicht, dass ich das Konditional verwendet habe :)


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DownUnder
beantwortet von DownUnder am 27. März 2009 00:50
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nee mit sicherheit nicht.


pcfuzzi
beantwortet von pcfuzzi am 27. März 2009 00:50
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nöö isses nicht.


Gothicgirl
beantwortet von Gothicgirl am 27. März 2009 00:51
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Wenn du keine Lohnsteuerkarte hast, dann nicht.


RenuwelI
beantwortet von RenuwelI am 27. März 2009 00:51
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nein


ullagio
beantwortet von ullagio am 27. März 2009 00:51
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Glaub ich nicht,nein


ToDieFor
beantwortet von ToDieFor am 27. März 2009 00:52
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Der Betrag ist wohl zu gering, selbst für Erwachsene.


anonym
beantwortet von Krabbenkutter am 27. März 2009 00:52
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An sich ja, in irgendeiner Form müssen alle Einkünfte angegeben werden. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

Kommentar von 0f971d1d215214017e150d2e8d4f5edasmallfettberg am 27. März 2009 00:54

Ne die müssen nicht alles wissen. Es geht diesen Leuten auch nichts an, ausser den Betroffenen

Kommentar von Krabbenkutter am 27. März 2009 00:55

Sehe ich in diesem Falle auch so.

Kommentar von saCUL am 27. März 2009 01:00

Und wo ziehst du die Grenze, was die dann doch wissen müssen?

Kommentar von Krabbenkutter am 27. März 2009 01:04

Da, wo Du anfängst Geld zu verdienen. Wenn die Unkosten merklich hinter den Einnahmen zurückstehen.


maspick
beantwortet von maspick am 27. März 2009 00:52
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Nein, das ist keine Schwarzarbeit.


Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 27. März 2009 00:52
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NEIN


anonym
beantwortet von felzen am 27. März 2009 00:52
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Ich glaub dafür gibt es Sonderreglungen wo man von der Steuerlast befreit wird und es nicht als Schwarzarbeit zählt. Sonst müssten die ganzen kleinen Kinderchen die auf noch kleinere Kinderchen aufpassen (Babysitten) ja auch als Schwarzarbeiter eingeordnet werden. Und die Bewerben sich ja auch Teilweise in (kleinen regionalen) Zeitungen :-D. Also nö, ich sag mal nein

Kommentar von Simple_avatar4smallLavendel53 am 27. März 2009 00:56

Wenn die ganz kleinen Kinderchen im Jahr mehr als 8.000 Euro für's Babysitten verdienen würden, müssten sie auch Steuern bezahlen.

Da aber jeder weiß, dass dieser Rahmen bei weitem nicht erreicht wird, verlangt dafür auf niemand eine Steuererklärung.


Lavendel53
beantwortet von Lavendel53 am 27. März 2009 00:53
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Eigentlich ja, am besten du schreibst dir alles genau auf und gibst eine Steuererklärung ab. Wenn du mit deinen gesamten Einkünften unter ca. 8000 Euro im Jahr liegst, fällst du noch unter den Eingangssteuersatz und brauchst gar nichts zu bezahlen.

Kommentar von saCUL am 27. März 2009 01:02

Sowas in der Art hätte ich jetzt auch vermutet.

Und das alles andere illegal ist, aber halt geduldet wird. Ähnlich wie der Konsum bestimmter bewusstseinsverändernder Substanzen.

Nur weils nicht verfolgt wird, ists noch lange nicht legal!

Zu blöd, dass die ganzen 'Nein-Sager' ihre Antworten nicht begründen(können?!) >-[


Halbwissen
beantwortet von Halbwissen am 27. März 2009 01:25
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Keine Schwarzarbeit, die geringen Einnahmen wären nicht steuerpflichtig. Strenggenommen müsstest Du jedoch ein Gewerbe anmelden. Ohne Kläger, kein Richter. Mach Dir keine Sorgen.


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