AllEyezOnMe am 27.03.2009 um 0:49 Uhr
Wenn ich als Schüler anderen Schülern, z.B. aus der 5. oder 6. Klasse Nachhilfe geben will, und dafür z.B. 10 Euro die Stunde von den Eltern bekommen würde. Ist das schon Schwarzarbeit?
Bitte überseht nicht, dass ich das Konditional verwendet habe :)

Der Betrag ist wohl zu gering, selbst für Erwachsene.
An sich ja, in irgendeiner Form müssen alle Einkünfte angegeben werden. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
fettberg am 27. März 2009 00:54 Ne die müssen nicht alles wissen. Es geht diesen Leuten auch nichts an, ausser den Betroffenen
Sehe ich in diesem Falle auch so.
Und wo ziehst du die Grenze, was die dann doch wissen müssen?
Da, wo Du anfängst Geld zu verdienen. Wenn die Unkosten merklich hinter den Einnahmen zurückstehen.
Ich glaub dafür gibt es Sonderreglungen wo man von der Steuerlast befreit wird und es nicht als Schwarzarbeit zählt. Sonst müssten die ganzen kleinen Kinderchen die auf noch kleinere Kinderchen aufpassen (Babysitten) ja auch als Schwarzarbeiter eingeordnet werden. Und die Bewerben sich ja auch Teilweise in (kleinen regionalen) Zeitungen :-D. Also nö, ich sag mal nein
Wenn die ganz kleinen Kinderchen im Jahr mehr als 8.000 Euro für's Babysitten verdienen würden, müssten sie auch Steuern bezahlen.
Da aber jeder weiß, dass dieser Rahmen bei weitem nicht erreicht wird, verlangt dafür auf niemand eine Steuererklärung.
Eigentlich ja, am besten du schreibst dir alles genau auf und gibst eine Steuererklärung ab. Wenn du mit deinen gesamten Einkünften unter ca. 8000 Euro im Jahr liegst, fällst du noch unter den Eingangssteuersatz und brauchst gar nichts zu bezahlen.
Sowas in der Art hätte ich jetzt auch vermutet.
Und das alles andere illegal ist, aber halt geduldet wird. Ähnlich wie der Konsum bestimmter bewusstseinsverändernder Substanzen.
Nur weils nicht verfolgt wird, ists noch lange nicht legal!
Zu blöd, dass die ganzen 'Nein-Sager' ihre Antworten nicht begründen(können?!) >-[
Keine Schwarzarbeit, die geringen Einnahmen wären nicht steuerpflichtig. Strenggenommen müsstest Du jedoch ein Gewerbe anmelden. Ohne Kläger, kein Richter. Mach Dir keine Sorgen.