
Warum googelst Du nicht einfach mal selbst? Pfefferspray darf nur zum Schutz vor Tieren angewandt werden, nicht bei Menschen.

Gegenüber Menschen ist der Einsatz soweit ich weiß untersagt. Nur gegenüber Hunden ist der Gebrauch von Pfefferspray erlaubt.

"Als Tierabwehrspray gekennzeichnete Produkte sind dem Willen des Herstellers (wie er in der Bauart des Gerätes zum Ausdruck kommt) zufolge nicht dazu bestimmt, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit eines Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen. Die Einstufung als Waffe gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2a WaffG entfällt daher wegen der fehlenden Zweckbestimmung. Die Eignung des Tierabwehrsprays, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit eines Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, ist unbedeutend, da Reizstoffe zum Zwecke der Tierabwehr nicht, wie in § 1 Abs. 2 Nr. 2b WaffG gefordert, im Waffengesetz genannt sind. (Nicht erfasst in Anlage 1, Abschnitt 1, UA 2, Ziff. 2)
Der Einsatz von Tierabwehrspray gegen Menschen ist zulässig, wenn ein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr oder Nothilfe vorliegt. Fehlt ein solcher Rechtfertigungsgrund, kann die Anwendung bestraft werden (Gefährliche Körperverletzung)." (Wikipedia)
ja ist es einfach googlen
littletiger am 26. März 2008 15:39 es ist nur bedingt erlaubt.

Pfefferspray oder CS-Gas?
Beide Abwehrstoffe sind effektiv in Ihrer Wirkung und dennoch sehr einfach in Ihrer Anwendung. Das Pfeffer-Spray ist jedoch das effektivere und wirksamere Abwehrmittel. Gerade deshalb sind in Deutschland die Pfeffersprays nur zur Tierabwehr zugelassen. Wir von SDG bieten Ihnen aus diesem Grund weiterhin CS-Gas als wirkungsvolles Alternativprodukt an. In Notwehrsituationen ist der Einsatz gegen Personen natürlich erlaubt!

Pfefferspray ist legal. Kann z.b. bei amazon.de unter der Rubrik Sport&Freizeit bestellt werden. Darf offiziell nur mitgeführt werden, um agressive Tiere abzuwehren. Wenn das Pfefferspray z.b gegen einen Vergewaltiger eingesetzt wird, ist dies juristisch meistens einwandfrei. Müsste man halt beim Richter glaubhaft machen, das es ein Notfall war und eine Affekthandlung war, man also sonst keine Möglichkeit zur Selbstverteidigung sah. Natürlich ist es illegal das Pfeferspay gegen Menschen einzusetzen, weil man "nur" dumm angequatscht wurde.